Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Namensänderung bei JuniorDepots

Fischei
Autor
5 Beiträge

Hallo,

 

da ich meine Freundin geheiratet habe, hat sich bei ihr der Nachname geändert... und bei unseren beiden Kinder auch. 🙂

Das Ändern des Nachnamens bei ihrem Konto ist mir klar, hier schicke ich einfach das Formular zur Namensänderung mit Eheurkunde und Namensänderungsurkunde.

 

Mir ist aber nicht klar, wie ich den Namen im JuniorDepot der Kinder ändere. Als Bevollmächtigter ist hier meine Frau eingetragen. Wird hier die Namensänderung automatisch mit gemacht oder muss ich hier auch noch die Namensänderungsurkunde vom Kind mitschicken. Formular bezüglich Namensänderung bei Minderjährigen hab ich leider nicht gefunden.

 

Beim zweiten Kind haben wir aber auch keine Namensänderungsurkunde, da das Kind zur Hochzeit unter 5 war und bei diese dann der Namen automatisch mitgeändert wird laut Standesbeamten.

 

Danke für eure Hilfe.

 

Viele Grüße

Michael

10 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Fischei,

 

herzlich willkommen in der Community und alles Gute für eure gemeinsame Zukunft!  😉

 

Um die Konten auf die neuen Namen umzustellen, benötigen wir die Nachweise über die Namensänderung. Bei deiner Frau sind das neben der Eheurkunde und der Namensänderungsurkunde auch unser Formular "Namensänderung".

 

Bei den Kindern reicht der offizielle Nachweis über die Namensänderung aus.

 

Wie ist es denn bei eurem zweiten Kind? Gibt es da einen offiziellen Nachweis vom Standesamt?

 

Viele Grüße aus Quickborn

 

Jasmin

 

 

 

 

 

 

Fischei

Danke für die rasche Antwort.

 

Bei unserem zweiten Kind haben wir keinen offiziellen Nachweis vom Standesamt bekommen. Laut Standesamt gibt es bei Kindern unter 5 Jahren keinen Nachweis, da die Namensänderung hier automatisch passiert. Würde es hier reichen, wenn wir die Geburtsurkunde vom Kind mitschicken? 

 

Vielen Dank schon mal.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Fischei,

 

die Geburtsurkunde vom Kind macht nur Sinn, wenn dort der "neue" Name hinterlegt ist.

 

Ergibt sich denn aus irgendeinem offiziellen Dokument deiner Frau, dass sich auch der Name des Kindes geändert hat?

 

Viele Grüße

 

Jasmin

Fischei

Nein, wir haben hier leider kein offizielles Dokument. Hier gibt es leider kein offizielles Dokument, da Kinder unter 5 automatisch den neuen Namen bekommen und auch nicht widersprechen können. Hab hier auch folgendes im Internet gefunden:

 

- Solange das Kind dann noch nicht 5 Jahre alt ist, erhält es automatisch den Ehenamen als neuen Geburtsnamen.
- Ist das Kind bereits über 5 Jahre alt, ändert sich der Geburtsname nur, wenn die Eltern und ggf. auch das Kind (je nach Alter des Kindes) eine ausdrückliche Erklärung darüber abgeben (sog. "Anschlusserklärung"). Die Anschlusserklärung ist auch noch möglich, wenn das Kind bereits volljährig ist. 

Auf der Geburtsurkunde des Kindes stehen ja die Eltern. Auf der Eheurkunde der neue Name. Dadurch kann man doch ableiten, dass das Kind auch den neuen Namen bekommen hat, da es zur Hochzeit noch unter 5 Jahren war. 

Somit sollte dies doch reichen?

 

Vielen Dank.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Fischei,

 

ja, du hast natürlich recht, dass sich der Name des Kindes ableiten lässt.

 

Wir dürfen eine Änderung tatsächlich nur vornehmen, wenn dies mit einem offiziellen Dokument belegt ist.

 

Lasst euch doch von der Behörde die Tatsache bestätigen, dass Kinder unter 5 Jahren automatisch den Ehenamen nach der Heirat erhalten.

 

Gruß aus Quickborn

 

Jasmin

 

 

JDK82
Autor ★★
30 Beiträge

Das ist wieder so ein typischer Vorgang, an dem man sieht, wie unflexibel und teilweise wenig kundenfreundlich deutsche Banken bzw. Unternehmen allgemein sind:

 

Die Sache mit dem Namen des Kindes, der dem Ehenamen der Eltern folgt, ergibt sich bereits klipp und klar aus dem Gesetz ($ 1616 BGB i.V.m. der Altersgrenze von 5 Jahren aus $ 1617 Abs. 1 S. 1 BGB, sorry Paragraphenzeichen funktioniert nicht auf iPhone - hier gibts passenderweise nur $). Wenn hier keine besonderen Umstände hinzutreten (ausländische Staatsangehörigkeit und daher mögliche Namensführung nach ausländischen Recht) ist der Namen des unter 5-jährigem Kindes doch klar.

 

Nun soll der Kunde der Bank aber auch noch eine Bescheinigung über die Rechtslage bringen, weil die Bank es nicht auf die Kette bekommt ins Gesetz zu schauen!?

 

@SMTcomdirect: Find ich nicht gut.

t.w.
Legende
5.126 Beiträge

Unabhängig von Thema ein kleiner Einwurf: Das § Zeichen verbirgt sich auf dem iPhone unter langem Drücken des & Zeichen. 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@JDK82: Es gibt immer massenweise Sonderregeln und Ausnahmen, in denen man sich verheddern kann. (Ich glaube, das hast du auch getan: M.E. einschlägig ist hier § 1617c BGB.) Von daher verstehe ich schon, daß sich die Bank hier nicht auf die Interpretation einlassen will, sondern eine Aussage von der zuständigen Stelle (Standesamt) will. Ich würde allerdings denken, daß die neue (geänderte) Geburtsurkunde des Kindes zusammen mit der Heiratsurkunde ausreichen sollte.

 

Abgesehen davon sind rückwirkende Namensänderungen immer problematisch. Das Problem hätte sich vermeiden lassen, wenn sich die Eltern gleich für den „richtigen“ Namen entschieden hätten, also den, den sie dauerhaft führen wollen; oder wenn sie jetzt den bisherigen Nachnamen des Kindes zum Ehenamen gemacht hätten oder einfach ihre jeweiligen Namen behalten hätten.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@JDK82: Ich weiß nicht, ob die Bank hier die alleinige Schuld trägt. Es liegt ja auch am Gesetzgeber, auf der einen Seite (GWG) von der Bank zu verlangen die Identitätsfeststellung mit Dokumenten zu belegen und andererseits Namenswechsel ohne Dokumente zuzulassen.

 

Gleichzeitig ist es doch auch dem Standesamt zuzumuten hier ein Schreiben abzugeben ("... hat sich der Name von Maria X in Maria Y geändert."), was allen Beteiligten doch sicherlich ausreicht. Aber Ämter legen ja gerne Vorschriften der Art "braucht nicht bescheinigt werden" in "darf nicht bescheinigt werden" aus.