am 08.03.2019 14:06
Hallo @JDK82,
auch wenn die Gesetzgebung es ganz klar regelt - so einfach ist es dann leider nicht. Wir brauchen aus regulatorischer Sicht einen Nachweis über die „automatische“ Namensänderung. Das kann eine Kopie des Auszuges darüber aus dem Familienstammbuch sein (Namensänderung des Kindes als Ergänzungshinweis), der die Namensänderung dokumentiert .In der Regel wird die Urkunde auch vom Standesamt bei Heirat der Eltern ausgestellt.
Viele Grüße
Philipp