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Mindesteingang 700 € ab 01.05.2021

Stephan Netz
Autor
2 Beiträge

Guten Morgen.

Ich habe ein Gehalts-Girokonto sowie ein gemeinsames Konto mit meiner Frau für laufende Kosten.

 

Auf dem Gehaltskonto gehen monatlich > 700 € ein. Davon überweise monatlich ich > 700 € auf das gemeinsame Konto. Zusätzlich geht auf dem gemeinsamen Konto Kindergeld und ein Teil des Gehalts meiner Frau ein (beides < 700 €).

 

Eigentlich ging ich davon aus, dass die Bedingung "Mindestgeldeingang" ab 01.05.2021 für das gemeinsame Konto erfüllt ist. Nun wird mir in der Benachrichtigung zu den Preisanpassungen im gemeinsamen Konto vorgeschlagen: "machen Sie das Konto zu Ihrem Gehaltskonto, dann müssen Sie keine Kontoführungsgebühr zahlen".

 

Muss ich jetzt doch für das gemeinsame Konto Gebühren bezahlen? Ist Geldeingang von einem weiteren eigenen Konto kein Geldeingang?

10 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @mulario,

 

nein, Überweisungen von einem Einzelkonto auf ein Gemeinschaftskonto werden nicht berücksichtigt.

 

Die Aussage vom 01.03.2021 war nicht korrekt und wurde später korrigiert.

 

Viele Grüße

Mario