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Kontozugriff nach Todesfall - ein Albtraum seit 14 Tagen und kein Ende in Sicht

nreg
Autor ★
4 Beiträge

Liebe Community,

ich bräuchte ein paar Tipps von Euch, da ich im Moment bei der comdirect irgendwie nicht weiterkomme. 

Der Hintergrund ist leider, dass mein Vater vor kurzem verstorben ist und daraufhin die comdirect den Kontozugriff gesperrt hat.

Seitdem ist es extrem schwer, Kontakt aufzunehmen, da die Zugangsinformationen nicht mehr funktionieren. 

Obwohl ich Patientenverfügung und Depotvollmacht zugeschickt habe, wurde nun eine erneute Unterschriftsprobe von meinem Vater angefragt. Sehr taktvoll, wirklich sehr taktvoll. 

In der letzten eMail Korrespondenz bat man mich nun um die Zusendung der Originale und bei dem Service, den ich bisher gesehen habe, tue ich mich damit sehr schwer, denn es gibt genau EIN Original der Dokumente. Meine Bitten um einen Rückruf verliefen im Sande, meine Anrufe landen jedoch nicht bei der Nachlassabteilung, sondern im Servicecenter, das wiederum nicht zur Nachlassabeitung durchstellen kann oder will.

 

Auch ich bin Kunde der comdirect, fange langsam aber an zu Zweifeln, ob man seinen Hinterbliebenden das zumuten sollte - immerhin gibt es in der Situation noch mehr Themen als sich nur um die comdirect zu kümmern.

 

Habt ihr für mich einen Tipp, was ich noch probieren kann? 

 

Vielen Dank im Voraus,

nreg

45 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Ich gehe im Folgenden von einer normalen Vollmacht aus, die der comdirect mittels bandeigenen Formular erteilt wurde. Nktarielle Vorsorgevollmachten sind ein eigenes Thema und lassen sich ohnehin nicht allgemeingültig betrachten.

 


@Startrek  schrieb:

Nach meinem Verständnis hätte ich aufgrund der Vollmacht zunächst weiter Zugriff auf Ihr Konto und das Depot. 


Korrekt.

 

@Startrek  schrieb:

Dürfte ich aber auch z.B. Überweisungen tätigen und Ihre Wertpapiere verkaufen? Was sollte man beachten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden? Wo kann ich die Details zu der bestehenden Vollmacht einsehen? Was würde z.B. passieren, wenn ich im Falle eines Falles stumpf ihr gesamtes Vermögen an mich überweisen würde – wäre ich dazu aufgrund der Vollmacht berechtigt?

Ohne auf alles einzeln einzugehen kannst Du Dir die allermeisten Antworten selber herleiten, indem Du immer eine Sache bedenkst: Nach dem Tod handelt es sich um das Vermögen des oder Erben. Wozu auch immer Du die Vollmacht nutzt muss vor diesem Hintergrund geschehen.

Eine Vollmacht gibt Dir die Möglichkeit agieren zu können, durch sie entstehen Dir aber keinerlei Rechte an dem Vermögen. Vor allem ist eine Vollmacht über den Tod hinaus kein Testamentsersatz. 

 

Ja, Du kannst und darfst Überweisungen tätigen, z.B. um noch offene Rechnungen (Handwerker, Arztrechnungen etc.) oder mit dem Todesfall in Zusammenhang stehende Leistungen zu zahlen (Bestattungskosten o.ä.). 

Das ist der unproblematischte Bereich der Geschichte.

 

Auch Wertpapiere darfst Du verkaufen. Wenn es zur Begleichung genannter Rechnungen erforderlich, dann sowieso. Außerdem musst Du nicht zusehen, wenn z.B. ein Wertpapier gerade abschmiert. Schwer vorstellbar, dass ein Erbe Dir in solch einem Fall böse wäre, im Zweifel solltest Du aber trotzdem begründen könnenen, warum die jeweilige Handlung aus Deiner Sicht im Interesse des neuen Eigentümers des Vermögens gewesen ist.

 

Solltest Du Alleinerbe sein, dann läuft die Sache sowieso in allen Belangen recht unproblematisch. Es gilt der alte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte die Erbfolge unklar sein, dann ist dagegen etwas mehr Vorsicht geboten.

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Ich fasse mich kurz: Danke für Eure ausführlichen Antworten. Keine weiteren Fragen! 🙂

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter  hat alles sehr gut beschrieben 👍

 

In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, dass es zu Vorsorgezwecken extrem wichtig ist, eine Bankvollmacht (mit eigenen Zugangsdaten) zu haben. Andere Vollmachtsarten sind zwar gut und schön, aber Banken erkennen in der Regel nur ihre eigenen Vollmachten an, was dann erst mal sehr Aufwand verursacht.

 

Als meine Mutter verstarb, passierte folgendes: Die Rentenversicherung erhielt davon Kenntnis und rief die überzahlte Rente zurück. Das bekam die Bank natürlich mit und sperrte daraufhin Online-Zugang und EC-Karte meiner Mutter.

 

Zwar hatte ich eine Bankvollmacht, aber keine eigenen Zugangsdaten, was in dem Moment natürlich blöd war und ziemlich viel Rennerei verursachte. Zum Glück handelte es sich um eine Filialbank und so konnte ich vor Ort Einblick in das Konto nehmen. Daraus habe ich gelernt und es nun bei der restlichen Verwandtschaft (mit eigenen Zugängen) besser gelöst.

Startrek
Autor ★★★
59 Beiträge

Das ist bei uns tatsächlich der Fall. Besonders praktisch finde ich dabei bei der Comdirect, dassdie Zugangsnummer direkt vorausgefüllt im Browswer erscheint, wenn ich aus meinem eigenen Account in den meiner Mutter wechsele.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 

Als meine Mutter verstarb, passierte folgendes: Die Rentenversicherung erhielt davon Kenntnis


@ehemaliger Nutzer: Habt ihr (die Nachkommen) das veranlasst, oder war es jemand anders?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@dg2210 

Das war der Bestatter, den wir mit der Erledigung der üblichen Formalitäten beauftragt hatten.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@dg2210 

Das war der Bestatter, den wir mit der Erledigung der üblichen Formalitäten beauftragt hatten.


Gut zu wissen! D.h, man sollte den Bestatter entsprechend instruieren.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@dg2210 

Das war der Bestatter, den wir mit der Erledigung der üblichen Formalitäten beauftragt hatten.


Gut zu wissen! D.h, man sollte den Bestatter entsprechend instruieren.


 

Instruieren, wie meinst du das genau @dg2210 ?

Den Bestatter kann man beauftragen, die Dinge zu erledigen, die man sowieso machen muss oder man macht es selber.

 

Ist eine normale Dienstleistung.

 

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@dg2210 

 

In so einem Fall sind sehr viele Dinge zu erledigen und ein kompetenter Bestatter bietet alle entsprechenden Dienstleistungen an. Speziell, was das ganze Behördengedöns angeht, ist das dann eine große Entlastung.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Antonia  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@dg2210 

Das war der Bestatter, den wir mit der Erledigung der üblichen Formalitäten beauftragt hatten.


Gut zu wissen! D.h, man sollte den Bestatter entsprechend instruieren.


 

Instruieren, wie meinst du das genau @dg2210 ?

 


Damit meinte ich, daß man den Bestattungsdienst explizit anweisen sollte, außer der Totenschein-Beantragung alle weiteren Aktionen zu unterlassen. Der Bestatter hat keinen Einblick in die konkreten Folgen seiner Aktionen; wie oben beschrieben führt dann eine "gutgemeinte" Meldung an die Rentenversicherung zu Problemen. Solche Probleme passieren, wenn mehrere Stellen gleichzeitig irgendwelche unkoordinierten Aktionen auslösen.  Darum sollte man dem Bestatter untersagen, eigenmächtige Handlungen vorzunehmen.

 

 

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)