am 23.11.2023 18:55
Hallo zusammen,
ich weiß einfach nicht weiter in folgender Situation:
ich habe ein comdirect Konto mit Kundennr. X
mein minderjähriger Sohn hat ein comdirect Kont mit Kundennr. Y
Jetzt möchte ich als Erziehungsberechtigter Zugriff auf das Konto meines Sohnes, um dort eine Überweisung vorzunehmen.
Aktuell bekomme ich die Meldung "es gibt kein gültiges TAN-Verfahren".
Der Service sagt, ich muss dafür freigeschaltet werden und soll dafür das Formular
"Bestellung oder Entsperrung von Zugangsdaten für das Online- und Telefon-Banking" ausfüllen , einscannen und an die info@comdirect.de schicken.
Jetzt meine Frage: was gebe ich auf dem Formular an?
MEINE Kundennr? Dann weiß niemand, das das TAN-Verfahren für mich auf das Konto meines Sones eingerichtet werden soll.
SOHN Kundennr? der ist minderjährig und wenn er das TAN-Verfahren eingerichtet bekommt, dann habe ich keinen Zugriff?
Ich habe das Gefühl, dass mir keiner diese Frage beantworten kann und bin wirklich am Ende meines Lateins.
23.11.2023 19:13 - bearbeitet 23.11.2023 19:29
Was ist denn beim Sohn als TAN-Verfahren eingerichtet? Wenn es dafür einen Aktivierungsbrief gibt musst du diesen verwenden.
Wenn du einen neuen anforderst wird der Zugang zunächst sofort gesperrt.
In diesem Fall vorher erst mobileTAN aktivieren damit weiter Zugriff möglich ist.
Weitere Hinweise:
Ob das noch so geht kann ich nicht garantieren.
Es wird ja ständing an den Apps herumm gebastelt.
am 23.11.2023 19:29
@Tb schrieb:Hallo zusammen,
ich weiß einfach nicht weiter in folgender Situation:
ich habe ein comdirect Konto mit Kundennr. X
mein minderjähriger Sohn hat ein comdirect Kont mit Kundennr. Y
Deine Kundennr. und dein Konto X sind völlig egal
Für das Juniorkonto Y existiert offenbar aktuell nur 1 Zugang. ???
Der ist wohl aktuell auch zu nutzen
Hier sind die TAN verfahren für Transaktionen einzurichten
SMS TAN als Notfall Option auf dein Handy ist empfehlenswert.
Wenn aktuell überhaupt kein TAN Verfahren aktiv ist und auch kein Aktivierungsbrief mehr vorliegt muss die Anforderung zwansläufig mit der Kundennr. des Sohnes erfolgen.
am 24.11.2023 09:53
am 24.11.2023 09:53
Vermutlich 2.
Falls es nämlich 2 gleichberechtigte Erziehungsberechtigte gibt existieren immer 2 Zugänge zu den Kinderkonten. Nur dem Vater oder nur der Mutter wird ein "Zugang" nicht angelegt falls nicht der eine gestorben ist oder es eine gerichtliche Anordnung gibt nur einem Sorgeberechtigten die finanziellen Angelegenheiten zuzurechnen. Dafür haben sich ja auch beide "Eltern" (irgendwann) legitimieren müssen.