am 31.01.2020 17:02
Die Bank muss keine Gründe angeben und kann theoretisch auch "einfach so" Konten kündigen, wenn sie lustig ist - da braucht es auch kein Fehlverhalten; siehe AGB 19.1
Ob man das jetzt gutheißen mag, steht auf einem andereren Blatt, aber so ist es halt.
Viele Grüße,
Jörg
am 31.01.2020 18:21
Also ich muss folgendes sagen:
Ich habe weder VISA, noch Giro Konto hier, mein CFD Konto und das vorgeschaltete Verrechnungskonto lässt garnichts anderes zu als das ich von meinem Privatkonto Geld dahin und zurück überweise.
Unterschrieben hat das ein Carsten Rohlf von der Kreditrisiko und Pfänungsabteilung.
Mein Schufa Score liegt bei 98% (nicht gut aber auch nicht Pleite) meine Crefo Ausfallswahrscheinlichkeit liegt bei 0,25% oder so.
Mir gehts auch nicht um die AGB der CD, die sind mir vollkommen egal, es geht mir darum dass man so mit Menschen nicht umgeht. Ich habe ein Herzleiden, habe keine Ahnung was da passiert, habe Angst, weil ich keine Ahnung habe. Sowas macht man nicht.
Ich habe keine Pfändung, keine Kreditprobleme etc.
Ich werde da von einer ganz anderen Seite kommen.
Habe die Ombudsstelle eingeschaltet, erhoffen tue ich mir davon nichts.
Aber ich werde einen Anwalt einschalten und fühle mich Diskriminiert und werde da nicht ruhen bis ich absolut sicher weiss dass ich garkeine Chance habe das heraus zu bekommen.
31.01.2020 22:17 - bearbeitet 31.01.2020 22:29
31.01.2020 22:17 - bearbeitet 31.01.2020 22:29
Na ja, dann ist die Lage aber ganz anders, als das oben zunächst aussah. Wenn Du nur CFD-Geschäfte machst, ist das etwas anderes als eine "normale" Bankverbindung für Zahlungsverkehr und Wertpapierhandel. Geschäfte mit Differenzkontrakten unterliegen inzwischen allen möglichen regulatorischen Vorgaben und Haftungsrisiken für die Bank. Da habe ich durchaus Verständnis dafür, dass die Bank eine nur darauf ausgelegte Geschäftsbeziehung kündigt, wenn sie das wegen irgendwelcher Bedenken für geboten hält.
Über das auf Deine Tochter laufende Konto hast Du aber hoffentlich nicht auch CFDs gehandelt? Um ehrlich zu sein, wenn das der Fall sein sollte, hätte ich als Bank nicht nur gekündigt, sondern zusätzlich auch noch die Staatsanwaltschaft informiert.
am 31.01.2020 22:38
Der Vollständigkeit halber (hat jetzt nichts mit dem Teilnehmer davor zu tun, nur, dass man sich ein komplettes Bild machen kann bzw. Dinge aussschließt):
Ich habe (hatte) ein Einzelkonto, also keine Tochter/Sohn/Frau etc. diesbezüglich am Start. Auch kein CFD-Handel, sondern überwiegend Aktien, Fonds, Optionsscheine und natürlich das normale Girokonto.
am 01.02.2020 00:01
@RRRRRR schrieb:Na ja, dann ist die Lage aber ganz anders, als das oben zunächst aussah. Wenn Du nur CFD-Geschäfte machst, ist das etwas anderes als eine "normale" Bankverbindung für Zahlungsverkehr und Wertpapierhandel. Geschäfte mit Differenzkontrakten unterliegen inzwischen allen möglichen regulatorischen Vorgaben und Haftungsrisiken für die Bank. Da habe ich durchaus Verständnis dafür, dass die Bank eine nur darauf ausgelegte Geschäftsbeziehung kündigt, wenn sie das wegen irgendwelcher Bedenken für geboten hält.
Die comdirect hat eine zeitlang fast schon penetrant ihr CFD-Angebot als günstige Alternative zum klassischen Wertpapierhandel beworben. Ich habe mindestens 20 per Post versandte Flyer weggeworfen - erstaunlicherweise hört man seit Umsetzung der verschärften ESMA-Regulariern fast nichts mehr von dem Angebot. Das ist aber trotzdem kein Grund, Bestandskunden ohne Angaben von Gründen hinauszuwerfen.
@RRRRRR schrieb:
Über das auf Deine Tochter laufende Konto hast Du aber hoffentlich nicht auch CFDs gehandelt? Um ehrlich zu sein, wenn das der Fall sein sollte, hätte ich als Bank nicht nur gekündigt, sondern zusätzlich auch noch die Staatsanwaltschaft informiert.
Die comdirect bietet CFD-Konten nur volljährigen Kunden an, die zudem keine US-Staatsbürger sein dürfen, siehe https://kunde.comdirect.de/cms/cfd/comdirect-cfd/kapitel-16.html. Deine Mutmaßungen betreffen übrigens nicht den Staatsanwalt, sondern das Finanzamt, das Wege und Mittel hat (Stichwort: Kontoabruf) um fiskalische Verschiebungen zwischen Eltern- und Kinderkonto nachzuvollziehen.
Hinweis: Ich bin nicht betroffen - ich habe aber die Depots meiner Kinder sicherheitshalber bei einer örtlichen Volksbank angelegt, um so ein Problem wie hier geschildert erst gar nicht zu provozieren.
01.02.2020 10:04 - bearbeitet 01.02.2020 10:06
01.02.2020 10:04 - bearbeitet 01.02.2020 10:06
Ich will nicht spekulieren, das ist oben eine Frage gewesen und sollte keine Unterstellung sein.
Aber grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts benötigen, wenn sie im Namen und auf Rechnung eines minderjährigen Kindes Geschäfte machen wollen, die dem Kind Vermögensverluste bringen können. Wenn das nicht beachtet wird, ist es Untreue im strafrechtlichen Sinn.
am 01.02.2020 10:51
Dann dürfte ich im Juniordepot keine Wertpapiere halten....
Gruß Crazyalex
01.02.2020 11:47 - bearbeitet 01.02.2020 11:56
01.02.2020 11:47 - bearbeitet 01.02.2020 11:56
Wenn Du dem Kind Geld aus Deinem Vermögen gibst, um Wertpapiere zu kaufen, ist das unproblematisch. Wenn Du Wertpapiere kaufst und dem Kind übereignest, ist das auch in Ordnung. Das sind Geschäfte, die für das Kind ausschließlich vorteilhaft sein können, denn selbst wenn die Papiere wertlos werden sollten, hat das Kind anschließend nicht weniger als zuvor.
Wenn Du als gesetzlicher Vertreter über vorhandenes Vermögen des Kindes verfügen und dafür Aktien kaufen willst, brauchst Du dafür die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Wenn Du dem Kind etwas schenken willst, das ihm nicht ausschließlich Vorteile bringen kann, brauchst Du dafür die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Musterbeispiel für letzteres ist die Schenkung einer Immobilie. Das Eigentum an einer Immobilie ist immer auch mit Belastungen verbunden, schon weil der Eigentümer die Grundbesitzabgaben zu tragen hat. Deshalb ist für jede Schenkung einer Immobilie an ein minderjähriges Kind die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
Und natürlich ist das geschenkte Vermögen nach der Schenkung Vermögen des Kindes und das, heißt, Du darfst auch als gesetzlicher Vertreter nicht so einfach zu Lasten des Kindes darüber verfügen, insbesondere es nicht bei Geldbedarf "zurückholen". Du darfst Aktien in ein Depot des Kindes legen, aber nicht ohne weiteres Aktien aus dem Depot des Kindes in Dein Depot buchen lassen oder darüber verfügen, auch wenn Du die Wertpapiere ursprünglich bezahlt hast.
am 01.02.2020 13:34
Im Prinzip richtig.
Was aber ist, wenn ein Elternteil eine Vollmacht über das Konto/Depot des Kindes von diesem bekommen hat? (Wird hier zusätzlich unterschieden ob volljährig oder nicht?)
Dann kann doch der Elternteil quasi "verfügen" und auch Gelder zurück auf ein Elternkonto oder ein Drittkonto transferieren?!
Umgekehrt geht es zumindest einwandfrei, heißt Vollmacht für ein Elternkonto und man kann als Kind (dieses muss aber wohl volljährig sein) Geld vom Elternkonto weg verschieben, wohin auch immer. Ist ja auch der Sinn einer Vollmacht.
Steuerliche Gesichtspunkte (Schenkung etc.) lassen wir an dieser Stelle mal außen vor.
am 01.02.2020 13:48
Ergänzung, gerade gefunden:
"... ist der Zugriff der volljährigen Bevollmächtigten nur dann möglich, wenn die Ersparnisse zum Nutzen der Kinder verwendet werden, oder aber mit deren Einverständnis."
https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/
Was dann direkt die Frage aufwirft, wie dieses "Einverständnis" gegeben wird.
Eine Vollmacht wäre doch eigentlich auch ein Einverständnis.... oder muss explizit eine Einzelvollmacht nach dem Motto: "... bevollmächtigte ich meinen Vater xy, von meinem Konto z den Betrag nn abzuheben, um damit mir ein Fahrrad zu kaufen"
ausgestellt werden??
Sorry, mittlerweile führt die Diskussion hier etwas weit weg vom eigentlichen Thema "Kontokündigung", deshalb im nächsten Beitrag mehr direkt dazu.