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Konto auch für Nachlassverbindlichkeiten gesperrt - ist das rechtens?

16 ANTWORTEN

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

Mir ist das Vorgehen der comdirect in diesem Fall auch unverständlich. 🤔

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

Hallo @SMT_Chris,

 

vielen Dank für's Nachfragen und die Rückmeldung. Ehrlich gesagt kann ich mir aber weiterhin nicht vorstellen, dass es selbst mit dem "Auslandsbezug" rechtlich haltbar ist, die Auszahlung von Nachlasskosten zu verweigern.

 

Was genau ist das Problem bei meinem Auslandsbezug? Bei der gewünschten Unbedenklichkeitsbescheinigung geht es um die Erbschaftssteuer, und eine solche gibt es in Österreich nicht. Von daher ist die Ansässigkeit in Österreich sogar ein "Vorteil" im Vergleich zu Deutschland, und Nachlasskosten können zudem in Deutschland von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden. Ich verstehe wenn sich die Bank bzgl. Haftung absichern möchte, aber hier sollte wirklich nochmal die Recht- und Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

 

Abgesehen davon, wie verhält es sich bei meiner Frau und mir? Wir sind beide comdirect-Kunden mit Wohnsitz in Österreich und einer gegenseitigen Kontovollmacht. Würde hier im Todesfall ebenfalls eine Sperre drohen? Oder ist dies eine andere Situation, weil der Erblasser ebenfalls im Ausland ansässig ist?

Abschließend möchte ich noch anregen, die Hilfeseite https://www.comdirect.de/faq/vollmacht-todesfall?from=comdirect_hilfe_service_mittiger_suchschlitz

entsprechend zu korrigieren:
"Sofern die Vollmacht nicht von den Erbberechtigten oder dem Mitkontoinhaber widerrufen wird, behält der Bevollmächtigte - sofern er nicht im Ausland ansässig ist - bis zur Löschung des Kontos volle Handlungsfähigkeit."

 

Viele Grüße,
Jürgen

paba
Mentor
962 Beiträge

... im Formular für die Vollmacht steht ja fast identischer Text und es gibt keinerlei Hinweis dort, dass es eine Einschränkug für Ausländer gibt oder solche Personen, die vielleicht als Ausländer gelten könnten. Die comdirect hält sich folglich nicht an die von ihr übernommene Verpflichtung und macht sich somit meiner Meinubg nach haftbar für Folgeschäden, die daraus entstehen.

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

Sehr guter Punkt @paba, da steht's sogar in einem rechtsgültigen Vertrag drinnen... ohne ein Wort von Einschränkung bei "Auslandsbezug".

 

Wäre halt schön, wenn die Comdirect hier ihren (langjährigen) Kunden in dieser wenig erfreulichen Phase keine Steine in den Weg legen und auf ihrem fragwürdigen Standpunkt beharren würde...

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

@Jürgen77  schrieb:

Juristisch scheint der Fall klar gelagert zu sein, ...


Das ist eine sehr gewagte Aussage.

Auch andere Banken verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie z. B. hier die Berliner SPK (Formalitäten nach einem Todesfall). Die Finanzämter Ba-Wü erklären das hier: "Zur Vermeidung der Haftung fordern die Banken in diesen Fällen eine erbschaftsteuerliche Unbedenkli...  

 

 


@Jürgen77  schrieb:

 

... wäre halt schön, wenn die Comdirect hier ihren (langjährigen) Kunden in dieser wenig erfreulichen Phase keine Steine in den Weg legen und auf ihrem fragwürdigen Standpunkt beharren würde...


Hier drücke ich die Daumen!

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

@Thorsten_: Hast Recht, will mich zu den bestehenden Problemen nicht noch weiter in die Nesseln setzen. Mich ärgert einfach, dass ich so viel unnötigen Aufwand wegen einer Sache habe, die ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann...

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

Auch andere Banken verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie z. B. hier die Berliner SPK (Formalitäten nach einem Todesfall). Die Finanzämter Ba-Wü erklären das hier: "Zur Vermeidung der Haftung fordern die Banken in diesen Fällen eine erbschaftsteuerliche Unbedenkli...  

 

Danke für die Links. Das Finanzamt Ba-Wü hat es sehr passend formuliert:

"..., wenn sie das von ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen vor Entrichtung der Erbschaftsteuer an ausländische Berechtigte auszahlen oder zur Verfügung stellen. "

 

Wie mehrfach erwähnt, kann ich absolut nachvollziehen, dass mir der freie Zugriff verwehrt wird - wenn auch nicht in der Vollmacht von comdirect so festgehalten. 
Mein konkretes Anliegen ist, dass die durch Rechnung (deutscher Bestatter, deutsche Rechnungsadresse) nachgewiesenen Nachlasskosten direkt von der Bank an den Bestatter ausbezahlt werden, d.h. ich selbst bin außen vor.
Ich bin als Erbe verpflichtet, die Nachlasskosten zu tragen und soweit ich mich informiert habe, dürfen/sollen diese Beträge in diesem Fall auch von der Bank freigegeben werden... unabhängig von meinem Auslandsbezug.

Aber gut, es ist nun wie es ist. Zumindest hab ich aus der Sache was gelernt ...