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Juniorgiro Eröffnung abgelehnt

vcw
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

ich bin gefühlt schon ewig Kunde der comdirect, mein Frau inzwischen auch, und die älteren Kinder haben schon lange Juniorgiros, und sind zufrieden damit.

Nun hat unser Nachzügler die 7-Jahre-Altersgrenze erreicht und wir wollten auch für  ihn ein Juniorgiro einrichten. Ein Juniordepot mit Sparplänen hat er sowieso schon lange.

 

Und nun: Überraschung. Es kam ein Schreiben, dass dem Wunsch nach Eröffnung nicht entsprochen werden kann und über die Ursachen für die Entscheidung keine Auskunft gegeben werden kann.

 

Da war ich doch platt.

 

Ich war bisher zufrieden, habe die comdirect schon oft weiterempfohlen und nun sowas. Kundenzufriedenheit auf einen Schlag deutlich schlechter, werde die Bank wohl auch nicht mehr empfehlen, und ein Giro für den Kleinen bekommen wir sicher auch woanders.  Wenn diese Bank dann besser ist, stehen wohl einige Wechsel an.

 

Gruss, vcw

 

2 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @vcw,

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Dass die Eröffnung des JuniorGiros abgelehnt wurde, ist in der Tat bedauerlich. Ich möchte dir anhand deiner Angaben und weiteren laufenden Konten nahelegen, deinen Wunsch nach Eröffnung erneut von unserem Kundenservice prüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Ablehnung ist zwar definitiv nicht üblich, aber auch nicht unmöglich. Bitte wende dich unter 04106 - 708 25 04 an unsere Reklamationsabteilung und unsere Kollegen kümmern sich gerne um dein Anliegen. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

vcw
Autor
2 Beiträge

Hallo Jan-Ove,

 

vielen Dank für den Tipp mit der Reklamationsabteilung. Die Recherchen dort haben etwas gedauert, aber nun kommt etwas Licht ins Dunkel. Auf jeden Fall war der Herr dort wirklich hilfreich und hat sich sehr eingesetzt.

 

Zum Hintergrund: meine Frau ist Ukrainerin, schon lange in Deutschland. Unser Sohn, für den wir das Konto eröffnen wollten, Deutscher. Aber als Mutter wäre sie für das Konto bevollmächtigt und damit gelten wohl derzeit im Rahmen der kriegsbedingten Sanktionsvorschriften auch hier andere Regeln. Unabhängig davon, dass sie selbst schon lange ein Konto hat.

Der damals bei ihrer Kontoeröffnung hinterlegte Aufenthaltstitel war inzwischen abgelaufen. Das war wohl prinzipiell kein Problem und es kam auch keine Anfrage, den aktuellen Aufenthaltstitel nachzureichen. Bei der versuchten Kontoeröffnung war es aber wohl ein Problem, und sie wurde abgelehnt.

Die Empfehlung war jetzt, von uns aus in Eigeninitiative den aktuellen Aufenthaltstitel für die Mutter nachzureichen und zum Konto hinterlegen zu lassen, und danach nochmal einen Eröffnungsantrag zu versuchen.


Mal sehen, ob das dann besser geht.

 

Gruss, vcw

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