am 08.05.2023 13:07
Hallo,
als langjähriger und bisher zufriedener Comdirect Kunde wollte ich heute ein Junior Giro-Konto für meinen Sohn eröffnen;
Davon muß ich allerdings jetzt absehen, denn es gibt offensichtlich eine harte Forderung des Commerzbank Managements, daß man die Geburtsurkunde des Kindes im Original (!) per Post senden soll, zur Identifikation des Kindes. Dies werde ich garantiert nicht tun und riskieren, daß das Original auf dem Postweg verloren geht. Jeder, der schon einmal eine Neuausstellung der Geburtsurkunde nach Verlust organisiert hat, wird dies verstehen.
Der Hotline-Service sagte mir, daß dies seit 28.4.2023 so gefordert wird. Selbst mein Hinweis, daß Comdirect ja nur noch eine Marke der Commerzbank ist und in einer Filiale der Commerzbank ein Mitarbeiter die notwendige Kopie durchführen könnte, wurde leider als "nicht möglich" bezeichnet.
Daß ich an der Hotline 20min warten mußte, bis jemand mit mir geredet hat, ist dann nur noch ein weiterer Sargnagel in der zu Grabe getragenen Service-Qualität dieser Bank.
Na denn...
26.08.2023 19:12 - bearbeitet 26.08.2023 19:20
Ich hatte damals schon kein gutes Gefühl, als die Commerzbank beschlossen hatte, die comdirect zu reintegrieren. Und bisher bin ich leider in meinen Befürchtungen nur bestätigt worden. Es ging damit los, dass die jahrelang pünktlich erstellte Jahressteuerbescheinigung ewig auf sich warten lies und manuell nachbestellt werden musste und dann erst im Oktober des Folgejahres fertig war.
Weiter ging es dann mit absurden Marketingkampagnen für den Einsatz der VISA Karte im Nicht-EU-Ausland, die man per Post(!) mitten im Urlaub zugesandt bekam (und dann natürlich erst gesehen hat, wenn man wieder zuhause war), die bis Ende August laufen sollten (aber dann schon Ende Juli die Webseite dafür anzeigte, dass die Kampagne beendet wurde).
Und der letzte Höhepunkt war der wochenlange Ausfall der Möglichkeit eine PIN-Nummer für die eigene VISA zu vergeben. Zum Glück hatte ich den rettenden Einfall, dass man ApplePay vielleicht auch ohne aktive PIN nutzen kann (was dann auch klappte), sonst hätte meine Tochter ihre VISA-Karte den ganzen Urlaub über nicht nutzen können. Meine Tochter hat dabei auch direkt einen sehr guten Eindruck von der comdirect gewonnen, als sie zur Klärung der PIN-Problematik ganze 75 Minuten(!) im Hotelzimmer in der Warteschlange gehangen hat und ihre Freundin mit ihr in der Zeit eigentlich durch die Stadt ziehen wollte (auf der Webseite stand neben der Fehlermeldung der Hinweis, man solle den Kundenservice kontaktieren, was natürlich den Eindruck erweckte, als ob die einem dann würden helfen können. Was aber auch nicht der Fall war, da die einem dann mitgeteilt haben, dass nur die IT das Problem lösen könne).
Und jetzt kommt die Aufforderung, die Geburtsurkunde im Original einzusenden?!?
Meine Tochter wird Ende September 18. Einen Teufel werde ich tun, ein wichtiges Dokument im Original einzuschicken, damit es dann im CallCenter-Chaos irgendwo verloren geht (ein solcher Fall wurde hier ja bereits in diesem Thread geschildert).
Im übrigen haben wir nach der Geburt von beiden Kindern immer nur Geburtsbescheinigungen vom Standesamt in Köln bekommen. Die haben bisher jedem gereicht. Auch der comdirect bei der Eröffnung des Kontos für meine Tochter! Und die lokale Volks- und Raiffeisenbank wollte bei der Kontoeröffnung noch nichtmal das sehen. Es scheint also auch ohne zu gehen.
Das Problem liegt offensichtlich darin, dass irgendein Jurist der (ehemaligen) Muttergesellschaft Commerzbank AG nichts Besseres zu tun als jetzt allen Mitarbeitern und Kunden das Leben unnötig schwer zu machen, indem er hier allen Betroffenen plötzlich die Maximalforderung auferlegt NUR die Geburtsurkunde NUR im Original zu akzeptieren.
Für mich ist der Fall einfach: entweder die Bank akzeptiert anstelle der Geburtsurkunde auch den Personalausweis, so wie es die BaFin ja sogar als den Normalfall definiert hat (die Geburtsurkunde ist ja nur der Behelf für den Fall, dass kein Perso oder gleichwertiges Dokument existiert! Für die lesetechnisch herausgeforderten Teilnehmer in diesem Forum habe ich es im BaFin-Screenshot unten extra nochmal rot unterstrichen.)
oder die Kontobeziehung ist dann halt erstmal beendet und meine Tochter macht vielleicht einfach im Oktober nach ihrem 18. Geburtstag nochmal ein neues Konto auf und nutzt dafür ganz normal ihren Personalausweis. 🙄 Oder geht doch zur Konkurrenz, weil sie inzwischen die Nase voll hat.
Ich muss dazu sagen, dass ich seit 1997 selbst sehr zufriedener Kunde der comdirect gewesen bin und bis vor ca. 1 Jahr die Bank auch wirklich jedem empfohlen habe, der es wissen wollte. Aber wenn das mit der Zusammenlegung mit der Commerzbank und den langen Wartezeiten in der Hotline so weitergeht, dann werde auch ich mir irgendwann ein neues Zuhause für mein Aktiendepot und meinen Geldverkehr suchen.
am 26.08.2023 19:40
@Rakal schrieb:
…. oder die Kontobeziehung ist dann halt erstmal beendet und meine Tochter macht vielleicht einfach im Oktober nach ihrem 18. Geburtstag nochmal ein neues Konto auf und nutzt dafür ganz normal ihren Personalausweis. 🙄 Oder geht doch zur Konkurrenz, weil sie inzwischen die Nase voll hat.
…. das wird das Ergebnis sein….
Ich würde auf dem Konto das Guthaben vor dem Geburtstag sicherheitshalber „ auf Null“ fahren.
Sonst gibt es das Problem, dass die Eltern keine Vollmacht mehr haben und die Tochter wegen fehlender Identifizierung auch nicht handeln kann.
am 27.08.2023 17:44
Hi,
zwei meiner Kinder sind bereits durch Geburtsurkunde identitätsbestätigte
Junior Depot Kunden und haben eine comdirect Kundennummer.
Muss dennoch für die Eröffnung eines Junior Giros noch mal eine Original-
Geburtsurkunde nach Quickborn geschickt werden?
Grüße aus Düsseldorf
am 29.08.2023 09:11
Hallo @Bimbam40,
herzlich willkommen in unserer Community.
Eine erneute Zusendung der Geburtsurkunde ist nicht notwendig.
Viele Grüße
Mario
am 30.08.2023 18:54
Hallo Mario,
nee, da bist du auf dem Woodway.
E-Mail-Antwort (anonymisiert) mit Textbausteinen auf die gleiche Frage dort:
Aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen bei Konten für Minderjährige benötigen wir jeweils die Originalgeburtsurkunde per Post. Kopien dürfen wir für die Kontoeröffnung nicht nutzen. Gleiches gilt, wenn wir das Dokument per E-Mail-Anhang oder als Upload erhalten.
Die Pflicht zur Vorlage eines Dokumentes im Original ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Geldwäschegesetz.
Senden Sie uns die Originalgeburtsurkunden auf dem Postweg mit Angabe der Registrierungsnummer. Unsere Postanschrift lautet:
comdirect
25449 Quickborn
Das Originale senden wir Ihnen im Anschluss zeitnah zurück.
Wir bedauern, dass wir Ihnen in dieser Sache keine andere Lösung geben können.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
am 30.08.2023 19:00
@Bimbam40 schrieb:Hallo Mario,
nee, da bist du auf dem Woodway.
E-Mail-Antwort (anonymisiert) mit Textbausteinen auf die gleiche Frage dort:
Ich glaube dir, dass die Frage die gleiche war.
Ich wäre mir allerdings nicht so sicher, dass jemand die Frage genau gelesen hat und evtl. mal mit dem Standardtextbaustein für die allgemeine Frage zur Kontoeröffnung abgeglichen hat.
am 30.08.2023 19:03
Dann schreib ich noch mal, warte ein paar Tage auf Antwort in der Hoffnung, dass diesmal die Frage wirklich gelesen wurde?
Oder was würdest du mir raten in diesen zerzausten comdirect Zeiten?
am 30.08.2023 19:08
I
@Bimbam40 schrieb:Hi,
zwei meiner Kinder sind bereits durch Geburtsurkunde identitätsbestätigte
Junior Depot Kunden und haben eine comdirect Kundennummer.
Muss dennoch für die Eröffnung eines Junior Giros noch mal eine Original-
Geburtsurkunde nach Quickborn geschickt werden?
Grüße aus Düsseldorf
@Bimbam40 schrieb:Hi,
zwei meiner Kinder sind bereits durch Geburtsurkunde identitätsbestätigte
Junior Depot Kunden und haben eine comdirect Kundennummer.
Muss dennoch für die Eröffnung eines Junior Giros noch mal eine Original-
Geburtsurkunde nach Quickborn geschickt werden?
Grüße aus Düsseldorf
Hi,
mir wurde am Telefon auch gerade erklärt das trotz bestehender Konten für weitere Kontoeröffnungen die Geburtsurkunde notwendig ist!
Soweit ich weiß ist das ganze Procedere wegen der Identitätsfeststellung erforderlich. Meine Frage: Wenn Kinderausweise vorliegen, kann man das dann nicht auch über das PostIdent Verfahren machen?
am 30.08.2023 20:12
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @Bimbam40,
herzlich willkommen in unserer Community.
Eine erneute Zusendung der Geburtsurkunde ist nicht notwendig.
Viele Grüße
Mario
Hallo Mario,
ich bin zwar nicht betroffen, aber die beiden anderen Beitragsersteller haben offenbar vom Telefonsupport
gegenteilige Auskünfte erhalten.
Könntest Du das evtl. nochmal verifizieren ? Danke !
am 31.08.2023 08:00
Hallo zusammen,
ich kläre das über die Fachabteilung und melde mich hier, sobald ich etwas erfahre.
Viele Grüße
Mario