am 15.09.2020 13:34
Hallo community,
durch meine Arbeitslosmeldung entstand ein Anspruchsübergang an das Arbeitsamt § 115 10. Buch SGB. Da die Überweisungen von meinem ehemaligen Arbeitgeber automatisiert sind könnte der AG trotz Benachrichtigung vom AA an ihn mir Geld überweisen.
Kann man den Geldeingang für den AG sperren lassen, so dass gar kein Geld ankommt?
MfG
am 15.09.2020 14:48
Auf die Frage direkt kann ich nicht antworten.
Aber ich verstehe die Situation noch nicht so genau:
- Warum sollte dein Ex-AG dir Geld überweisen, wenn du dort nicht mehr arbeitest? Es verschenkt ja niemand Geld.
- Wenn er doch Geld überweist, geht dem Anspruch des AA ja der Anspruch des AG vor (fälschlich bezahlt). D.h. hier müsste man sich eh mit dem AG austauschen wegen Rücküberweisung.
- Wenn wirklich irgendwie das Geld dem AA zusteht (gibts da eine Fallkonstellation?), kann man das Geld ja entsprechend überweisen nach Meldung ans AA.
am 21.09.2020 09:33
Hallo Necoro,
es gibt Zahlungen wie Urlaubsgeld, Boni, Provisionen, Schichtzulagen, usw. welche der AG etwas später auszahlt.
Ich habe mittlerweile von der AA ein Schreiben bekommen, dass der AG informiert wurde.
Damit ist die Sache für mich erledigt.
Vielen Dank Necoro.