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Erbschaft - hoher Geldeingang - welche Nachweise

Klara4711
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

 

ich erhalte aufgrund einer Erbschaft zwei höhere Geldeingänge jeweils zwischen 30000 - 50000€. Der erste in wenigen Wochen, der zweite ist noch ungewiss, weil noch ein Haus verkauft werden muss.

 

Welche Nachweise benötige ich und wo muss ich diese Einreichen? Es gibt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Reichen Kopien? Müssen diese beglaubigt sein?

 

Den Support habe ich schon angeschrieben, aber bisher noch keine Antwort.

 

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit.

Danke im Vorraus

6 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
3.364 Beiträge

Hallo @Klara4711 ,

 

grundsätzlich musst du nur Nachweise einreichen, wenn die Bank sie auch einfordert. Dies hatte ich bei der comdirect noch nicht, dafür aber bei einem anderen Kreditinstitut; hier hat ein einfacher Scan der Urkunde ausgereicht. Möglicherweise musst du bei der comdirect den Nachweis auch postalisch einschicken, hier sollte erstmal eine reine Kopie ausreichen. Sollte es nicht ausreichend sein, wird sich die comdirect bei dir melden.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

DrTool
Experte ★
217 Beiträge

Hallo,

Ich habe 2x höhere Beträge (5 und 6 stellig) aus Erbschaften auf die Comdirect überwiesen. Das war in den Jahren 2021 und 2024. Bei keinem der beiden Vorgänge wurden Nachweise verlangt. Ich habe aber auch eindeutige Verwendungszwecke ("Nachlaß aus ..... "  -> Erbscheinnummer bei reinem Geldnachlaß, Notarvertragsnummer bei Immobilienerlös) angegeben.

Sollten Sie nachfragen, würde ich Ihnen Kopien der Dokumente in deinem Fall Eröffnungsprotokoll Testament, Immmoverkaufsurkunde einreichen.

Mein Beileid und Viel Erfolg.

Bye

Klara4711
Autor ★
5 Beiträge

Danke, dann werde ich einfach mal abwarten ob irgendwelche Belege nach Geldeingang gefordert werden. Das Geld kommt ja eh von einer Sparkasse hier in Deutschland….

Piscadu
Autor ★★
25 Beiträge

Hallo,

 

den Fall hatte ich auch schon, der Geldeingang aus einer Erbschaft wurde vorab angekündigt.

 

Nachfolgende Antwort erhielt ich:

 

Es ist nicht nötig, dass Sie uns vorab Informationen zusenden. Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen kommen die Kollegen auf Sie zu und informieren sie welche Unterlagen gebraucht werden.

 

Wie bereits geschrieben wurde, eine Vorankündigung ist nicht erforderlich.

 

MfG 

 

 

dromm
Autor ★★
32 Beiträge

Wichtige Frage: Erbschaften aus dem Ausland? Bei Beträgen ab 50.000 Euro besteht eine Pflicht zur Meldung bei der Deutschen Bundesbank.

Klara4711
Autor ★
5 Beiträge

Nein, keine Erbschaft aus dem Ausland! Ich hab diese Woche bei unserer Hausbank hier vor Ort nachgefragt, wenn das Geld von einem deutschen Konto kommt, der Betreff eindeutig ist brauchen sie keinen Nachweis. Also werde ich das Geld wohl dahin überweisen lassen und dann von dort zur Comdirect.