am 05.03.2026 16:09
Hallo,
ich erhalte aufgrund einer Erbschaft zwei höhere Geldeingänge jeweils zwischen 30000 - 50000€. Der erste in wenigen Wochen, der zweite ist noch ungewiss, weil noch ein Haus verkauft werden muss.
Welche Nachweise benötige ich und wo muss ich diese Einreichen? Es gibt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Reichen Kopien? Müssen diese beglaubigt sein?
Den Support habe ich schon angeschrieben, aber bisher noch keine Antwort.
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit.
Danke im Vorraus
am 05.03.2026 18:11
Hallo @Klara4711 ,
grundsätzlich musst du nur Nachweise einreichen, wenn die Bank sie auch einfordert. Dies hatte ich bei der comdirect noch nicht, dafür aber bei einem anderen Kreditinstitut; hier hat ein einfacher Scan der Urkunde ausgereicht. Möglicherweise musst du bei der comdirect den Nachweis auch postalisch einschicken, hier sollte erstmal eine reine Kopie ausreichen. Sollte es nicht ausreichend sein, wird sich die comdirect bei dir melden.
Viele Grüße,
Jörg
am 06.03.2026 08:14
Hallo,
Ich habe 2x höhere Beträge (5 und 6 stellig) aus Erbschaften auf die Comdirect überwiesen. Das war in den Jahren 2021 und 2024. Bei keinem der beiden Vorgänge wurden Nachweise verlangt. Ich habe aber auch eindeutige Verwendungszwecke ("Nachlaß aus ..... " -> Erbscheinnummer bei reinem Geldnachlaß, Notarvertragsnummer bei Immobilienerlös) angegeben.
Sollten Sie nachfragen, würde ich Ihnen Kopien der Dokumente in deinem Fall Eröffnungsprotokoll Testament, Immmoverkaufsurkunde einreichen.
Mein Beileid und Viel Erfolg.
Bye
am 06.03.2026 17:57
Danke, dann werde ich einfach mal abwarten ob irgendwelche Belege nach Geldeingang gefordert werden. Das Geld kommt ja eh von einer Sparkasse hier in Deutschland….
am 06.03.2026 19:48
Hallo,
den Fall hatte ich auch schon, der Geldeingang aus einer Erbschaft wurde vorab angekündigt.
Nachfolgende Antwort erhielt ich:
Es ist nicht nötig, dass Sie uns vorab Informationen zusenden. Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen kommen die Kollegen auf Sie zu und informieren sie welche Unterlagen gebraucht werden.
Wie bereits geschrieben wurde, eine Vorankündigung ist nicht erforderlich.
MfG
am 12.03.2026 07:24
Wichtige Frage: Erbschaften aus dem Ausland? Bei Beträgen ab 50.000 Euro besteht eine Pflicht zur Meldung bei der Deutschen Bundesbank.
am 12.03.2026 07:27
Nein, keine Erbschaft aus dem Ausland! Ich hab diese Woche bei unserer Hausbank hier vor Ort nachgefragt, wenn das Geld von einem deutschen Konto kommt, der Betreff eindeutig ist brauchen sie keinen Nachweis. Also werde ich das Geld wohl dahin überweisen lassen und dann von dort zur Comdirect.