am 14.06.2024 10:24
Ich würde gerne mein Depot von Trading 212 zu Comdirect übertragen. Trading 212 sagt, dass der Transfer vom ankommenden Broker gestartet werden muss. Im Depotübertrags-Portal bietet mit aber Comdirect keine Auswahl-Möglichkeit für Trading 212.
Trading 212 bietet Depotüberträge erst seit weigen Monaten an, von daher ist es verständlich dass der Broker bei Comdirect noch nicht gelistet ist. Habt ihr eine Idee, wo man sich hin wenden kann, um darum zu bitten, einen neuen Broker aufzunehmen?
Freundliche Grüße,
17.06.2024 17:03 - bearbeitet 17.06.2024 18:12
Vielen Dank, @Crazyalex , für die Klarstellung. Denn genau so ist. Die Ersatz-BMG ist kein Vehikel, um Steuern sparen zu können. Wer sich über eine (zu) niedrige Steuer freut und diese nicht in der Erklärung "gerade zieht", riskiert einiges.
Edit: @nmh war (wieder einmal) zu schnell für mich. 🙂
17.06.2024 17:21 - bearbeitet 17.06.2024 17:21
Da ich nun schon angesprochen war, mir mittlerweile aber zwei andere Experten zuvorgekommen sind, will ich zumindest noch versuchen das Bild aus meiner laienhaften Sicht zu vervollständigen. Relevant sein dürfte § 32d Abs. 3 EStG:
Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
Das schließt auch solche Kapitalertragsanteile ein, die aufgrund der Ersatzbemessungsgrundlage nicht oder nicht vollständig versteuert wurden.
17.06.2024 18:47 - bearbeitet 17.06.2024 18:50
17.06.2024 18:47 - bearbeitet 17.06.2024 18:50
Du verwechselst, ja vergleichst mich mit meinem Nachbarn nmh. Das nehme ich Dir echt übel! Wer so tut, als ob wir ein- und dasselbe Team seien, ist ein bösgläubiger Lügner. Diese Unterstellung verzeihe ich Dir nur, weil Dein Avatar-Foto fast so schön ist wie das Lichtbild von nmh.
Aus dem Standardkommentar Schmidt, EStG-Kommentar, Par. 43a, Rdn 4: "Ist dieser Kapitalertrag [nämlich die Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent] zu niedrig, ist der tatsächliche Gewinn gem. Par. 32d (3) zu erklären. Ist er zu hoch, muss ein Antrag nach Par. 32d (4) gestellt werden, um zur zutreffenden Besteuerung zu gelangen [Juristengewäsch!!!]." NB: Mir geht es nur darum, recht zu behalten!!!
Hochachtungsvoll
Ihr Finanzamt
ääääh
der Nachbar von nmh
am 17.06.2024 20:24
Tja, wenn ich hier so die ganzen Fachkommentare und § en lese,
haben unsere Berater anscheinend alles richtig gemacht 😊
Die Einladung zum nächsten 🥚 Meeting ist sicher.
Und das FA schaut dämlich 😁...ähnlich wie früher das BA ...trotz Verstärkung aus Münschen 😜
beste Grüße
P.hu
( ein letztes mal 😥 )