am 25.10.2023 10:32
Moin, ich bedanke mich für das Interesse an meiner Frage und die vielen Antworten. Ich werde dann mal unseren Steuerberater mit ins Boot nehmen.
Schöne Grüße!
25.10.2023 10:32 - bearbeitet 25.10.2023 12:51
Hallo zusammen,
danke, @paej , dass du noch einmal klar gestellt hast, dass das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) diese Abschmelzung nicht kennt.
Vielmehr regelt der § 14 ErbStG die Behandlung von sogenannten Vorschenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem sogenannten Letzterwerb (dies kann eine Schenkung oder auch ein Erwerb von Todes wege sein). Mit einem ganz, ganz kleinen Beispiel will ich die Wirkungsweise einmal verdeutlichen:
Sachverhalt:
01.01.05
Vater schenkt Sohn 500.000 €
01.01.10
Vater schenkt Sohn noch einmal 200.000 €
Lösung für die Steuer 01.01.05:
Bereicherung 05: 500.000 €
abzgl. Freibetrag für Kinder: -400.000 €
----------------------------------------------
Steuerpflichtiger Erwerb somit 100.000 €
Steuer bei einem Steuersatz von 11%: 11.000 €
Lösung für die Steuer 01.01.10 (unter Berücksichtigung § 14):
Bereicherung 10: 200.000 €
Bereicherung 05: +500.000 € (weil innerhalb von 10 Jahren vor dem Letzterwerb)
------------------------------------------
Summe Bereicherung Gesamterwerb: 700.000 €
abzgl. Freibetrag: -400.000 €
------------------------------------------
Steuerpflichtiger Erwerb: 300.000 €
Steuer 11%: 33.000 €
Darauf anzurechnen die Steuer aus 05: -11.000 €
------------------------------------------
Verbleibt eine Steuer 01.01.10: 22.000 €
In Wahrheit ist das alles viel, viel komplizierter. Witzig auch, wenn sich zwischen den beiden Schenkungen der Familienstand ändert etc. pp. Es können ja auch nicht nur 2 Schenkungen, sondern fast unendlich viele erfolgt sein. Ein großer Spaß für alle Beteiligten.
Wenn man das alles vermeiden möchte, sorgt man tatsächlich dafür, dass zwischen den Schenkungen/Erbschaften tatsächlich 10 Jahre vergehen. Denn (erst) dann gibt es komplett neue Freibeträge.
Wichtig: Den Freibetrag in Höhe von 400.000 € für Kinder gibt es für Schenkungen/Erbschaften von Papa und noch einmal von Mama. Also können Eltern auf diesem Weg ihren Kindern in 10 Jahren zusammen sogar 800.000 € steuerfrei schenken.
Viele Grüße
Lukas
am 25.10.2023 12:46
@Fix1 schrieb:...
...
Wichtig: Den Freibetrag in Höhe von 400.000 € für Kinder gibt es für Schenkungen/Erbschaften von Papa und noch einmal von Mama. Also können Eltern ihren Kindern in 10 Jahren zusammen 800.000 € steuerfrei schenken.
Viele Grüße
Lukas
Wow, hab ich bisher nirgends gelesen/gehört! Danke @Fix1 !
am 25.10.2023 12:54
Gerne, @Antonia!
Und danke fürs Feedback. Ich hoffe nur, dass ich mich nicht missverständlich ausgedrückt habe. Die Freibeträge für die Schenkungen von Mama und Papa dürfen nicht etwa zusammengerechnet werden (wie zum Beispiel beim Freistellungsauftrag in der Einkommensteuer, wo ja beide zusammen 2.000 FSA einreiche können)
Also muss Mama 400.000 € schenken und Papa auch, damit alles steuerfrei bleibt. Papa darf nicht etwa 800.000 € an das Kind verschenken. Das funktioniert nicht.
Viele Grüße
Lukas
am 25.10.2023 13:07
@paej schrieb:
@Lars123 schrieb:
@HaPa schrieb:Muss man da eigentlich wegen Freibeträgen ab Schenkung auch noch 10 Jahre leben, damit für das Erbe freibeträge frei sind?
Aber die Schenkung wird bezüglich der Erbschaftssteuer im ersten Jahr voll dem Erbe zugerechnet. Wenn man im zweiten Jahr nach Schenkung stirbt, wird 9/10 der Schenkung dem Erbe zugerechnet.
Nach 2 Jahren 8/10, etc. Nach 10 Jahren ist die Schenkung dann ganz raus.
Diesen Teil hatte ich gestern überlesen.
Der ist schlichtweg falsch.
Das Erbrecht kennt das Abschmelzungsprinzip; das Steuerrecht aber NICHT !
Im Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht gilt, dass erst nach 10 Jahren - taggenau nach Zufluss des Vermögens - der entsprechende Wert als steuerfrei übertragen gewertet wird.
hier hast Du mit allen aussagen recht.
Wir < Kinder & Enkeln > haben dies gerade alles durchlebt.
Und für Erwachsene ist das auch gar nicht so schwer zu verstehen
< wenn man von einem, wie von Dir erwähnt, Fachmann/Frau begleitet wird > 😊
In diesem sinne, viel Spaß mit der erhaltener 💰 ...😉
Grüße
Daniel
am 25.10.2023 13:49
am 25.10.2023 13:49
Es ist natürlich zu beachten dass der Zugewinnanteil des überlebenden Ehepartners steuerfrei ist (mit Kinder kann noch viel mehr steuerfrei vererbt werden).
Eine größere Schenkung auch unter Ehegatten ist dem zuständigen Finanzamt übrigens anzuzeigen - das steht irgendwo im Erbschaftsststeuergesetz. Das gilt nur nicht für übliche "Gelegenheitsgeschenke" (bei einem Armband oder ein Porsche ist das eventuell schon fraglich ). Da gibt es dann auch keine Nachweisprobleme für später wann etwas geschenkt wurde.
Die Meldung muss vom Beschenkten erfolgen es sei denn der Schenker meldet es zuvor.
Da könnte sich eine Anfrage bei einem Steuerberater eventuell mal lohnen.
am 25.10.2023 14:41
Genau so hatte ich das auch verstanden!
Super! Danke!
(Mist, mir fällt gerade ein, ich bin ein Waisenkind, rabähhh...)
am 25.10.2023 14:55
am 25.10.2023 21:38
😁 Willst du mein kleiner Bruder werden und dich mit mir ums Erbe kloppen???
am 25.10.2023 23:14