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Depot (Teil-)Umzug von Gemeinschaftskonto auf "Einzelkonto"

jackewiehose
Autor
2 Beiträge

Guten Tag Community,

 

ich überlege, Teile unseres Gemeinschaftsdepots (Ehefrau und Ehemann) von comdirect zu einem anderen Broker umzuziehen. Da es sich dabei um einen Umzug von einem Gemeinschaftsdepot zu einem Einzel(personen)depot handelt, wollte ich gern wissen, ob oder was es da zu beachten gilt (und ob das überhaupt geht).  Mit meinen Suchbegriffen kam ich in der Suche leider nicht weiter.

 

Herzlichen Dank!

6 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Zu beachten gibt es meiner Wissens in diesem Zusammenhand nur die damit verbundenen steuerlichen Details.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Hallo und herzlich willkommen!

 

Zu beachten gibt es meiner Wissens in diesem Zusammenhand nur die damit verbundenen steuerlichen Details.

 


Darum dürfte ein Verkauf/Neukauf die günstigste Lösung sein, nach Konsultation deines Steuerberaters.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

@dg2210  schrieb

Darum dürfte ein Verkauf/Neukauf die günstigste Lösung sein, nach Konsultation deines Steuerberaters.


Da möchte ich @dg2210 vehement wiedersprechen (bis auf die Konsultation des Steuerberaters). Wenn die Wertpapiere aus dem Depot von A+B in das Depot von A gehen, kann zwar schenkungsteuerlich eine Schenkung der hälftigen Anteile von B an A vorliegen. Wenn aber zum Beispiel A und B verheiratet sind, kann ein Freibetrag von 500.000 Euro gegengerechnet werden. Insofern wird womöglich keine Schenkungsteuer anfallen.

 

Ertragsteuerlich übernimmt A bei einer unentgeltlichen Übertragung die Anschaffungskosten von B. A tritt also bezüglich des hälftigen Anteils in die Fußstapfen des B.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Wenn die Wertpapiere aus dem Depot von A+B in das Depot von A gehen, kann zwar schenkungsteuerlich eine Schenkung der hälftigen Anteile von B an A vorliegen. Wenn aber zum Beispiel A und B verheiratet sind, kann ein Freibetrag von 500.000 Euro gegengerechnet werden. Insofern wird womöglich keine Schenkungsteuer anfallen.

 


Schenkungssteuer ist nur ein Teil des Problems. Kapitalertragsteuer ist ein Thema, Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung ist ein Thema. u.s.w. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

In Ordnung. Ich versuche, mit einem Beispiel die Grundsätze zur ESt und SchSt zu verdeutlichen:

 

A und B kaufen am 01.01.2020 für 1.000 Euro eine Position Amazon-Aktien in ihrem Depot.

 

Am 30.06.2020 wird die Position unentgeltlich in das Einzeldepot des A übertragen. Der Wert der Position beträgt zu diesem Zeitpunkt 1.500 Euro.

 

Am 31.10.20 verkauft A die Position für 1.800 Euro.

 

Lösung Schenkungsteuer:

 

B schenkt A Wertpapiere im Wert von 750 Euro (=1.500 Euro geteilt durch 2). Wegen des schenkungsteuerlichen Freibetrags entsteht keine Steuer.

 

Lösung Einkommensteuer:

 

Am 30.06.20 passiert nix. A tritt auch hinsichtlich des übertragenen Anteils in die Fußstapfen des B.

Insofern hat er am 31.10.20 einen Veräußerungsgewinn von 800 Euro zu versteuern (1.800 Euro abzüglich 1.000 Anschaffungskosten). Auf diesen wird Abgeltungsteuer (25 Prozent) von 200 Euro zuzüglich SolZ und ggf KiSt fällig. Verwandtschaftsverhältnis zwischen A und B spielt dabei zunächst keinerlei Rolle. Einzel- oder Zusammenveranlagung ebenfalls nicht.

 

Wo die Zusammenveranlagung dann eine Rolle spielen könnte, ist bei einem etwaigen gemeinsamen Freistellungsauftrag von 1.602 Euro. Wird A alleine veranlagt, hat er nur seinen eigenen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro zur Verfügung. 

jackewiehose

Vielen Dank für eure Anregungen. Werde meinen Steuermenschen mal dazu befragen. 🙂