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Comdirect lehnt Überweisung zu Bitstamp ab

dsmr
Autor ★★★
73 Beiträge

Unter obigem Titel war neulich in einem anderen Forum folgendes Zitat von der CD zu lesen:

 

Aus geschäftspolitischen Gründen wird die Ausführung der Überweisung an den Empfänger Bitstamp LIMITED abgelehnt. Auch künftige Aufträge werden nicht ausgeführt. Der Betrag wurde Ihrem Konto am XX.XX.2020 wieder gutgeschrieben. Gleichzeitig verweisen wir in diesem Zusammenhang auf das Umgehungsverbot.

 

Quelle 

 

Könnte bitte jemand vom SMT dazu Stellung nehmen, wie hier die aktuelle Politik ist? Konkret:

 

  1. Betrifft das alle Überweisungen an Bitstamp?
  2. Oder sogar generell alle Kryptobörsen?
  3. Oder nur bestimmte Kunden (z. B. Vieltrader / Geldwäscheverdacht)?
  4. Wie sieht es aus, wenn man sich umgekehrt etwas von einer Krypto-Börse an sein CD-Konto überweisen möchte?

 

 

[Beitrag verschoben und "Label" editiert durch das Social-Media-Team]

33 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@Necoro  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:
Hör doch auf die Banken zu verteidigen!


Sieh an, er weiß nicht weiter, nachdem ich das Argument mit dem Geldabfluss gebracht habe


In der Sache weiß ich wirklich nicht weiter, hab keinen juristischen Background um das zu beurteilen.

 

Ich mag mir aber auch nicht das Wort verbieten lassen, nur weil euch das Ergebnis nicht gefällt.

 

Und mein Einwand, wie auch schon an vielen anderen Stellen, bezog sich darauf, dass die momentane rechtliche Situation die Banken in die Bredouille bringen kann, für Dinge, die ihre Kunden machen. Das verstärkt sich auch immer weiter ("Irgendjemand MUSS ja schuldig sein!").

Folglich muss die Bank sich schützen und wird daher immer stärker eingreifen. Sonst bekommt sie gleich noch von ihren Eigentümern auf die Finger, wenn die nächste Strafzahlung fällig wird.

 

Ob das in dem hier vorliegenden Fall von Seiten der Bank zutreffend und richtig ist, oder nicht, ist mir ehrlich egal. Aber unabhängig vom Einzelfall, sind wir alle uns wahrscheinlich einig, dass das eine sehr doofe Entwicklung ist. Ich sehe nur die Schuld nicht bei der Bank, sondern, wieder einmal, beim Gesetzgeber, der scheinbar häufig Konsequenzen nicht überblickt oder bewusst in Kauf nimmt. Und das ist auch alles, was ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen wollte.

 

P.S.: Dass die comdirect eher zu den vorsichtigen Banken gehört, ist auch wohlbekannt.

Morgenmond
Mentor ★★★
2.412 Beiträge

@Necoro  schrieb:

... Aber unabhängig vom Einzelfall, sind wir alle uns wahrscheinlich einig, dass das eine sehr doofe Entwicklung ist.

 

Richtig

 

Ich sehe nur die Schuld nicht bei der Bank, sondern, wieder einmal, beim Gesetzgeber, der scheinbar häufig Konsequenzen nicht überblickt oder bewusst in Kauf nimmt. Und das ist auch alles, was ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen wollte.

 

Dies stimmt m.M.n. nur teilweise. Man kann nunmal nicht alles in Gesetze fassen und es wird immer Unklarheiten geben. Dies ist aber nicht so schlimm. Schlimmer sind Banken die immer noch eins draufsetzen und härter sein wollen wie die gesetzliche Grundlage.

 

P.S.: Dass die comdirect eher zu den vorsichtigen Banken gehört, ist auch wohlbekannt.

 

Vorsichtig ist gut Smiley (fröhlich)

Mich erinnert die comdirect (in Bezug auf ihre "geschäftspolitischen Gründe") eher an vorauseilendem Gehorsam respektive auch Diederich Heßling

 


Gruß Morgenmond

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

 

Keiner hat angezweifelt, dass Banken rechtliche Vorgaben berücksichtigen müssen. Aber es wurden mehrere starke Gegenargumente genannt:

 

  • Das "AGB-Argument", laut dem die Bank gemäß Ihren eigenen AGBs Überweisungen nicht aus "geschäftspolitischen Gründen" ablehnen kann.
  • Das "Intransparenz-Argument": Wenn es denn geldwäscherechtliche Bedenken gibt, dann soll die Bank dies auch wenigstens sagen, statt von "geschäftspolitischen Gründen" zu sprechen.
  • Das "Abfluss-Argument": Wenn überhaupt, dann sollte die Bank bereits bei Geldeingängen kritisch hinschauen, wenn sie glaubt, es könnte sich um Schwarzgeld handeln.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

Mich erinnert die comdirect (in Bezug auf ihre "geschäftspolitischen Gründe") eher an vorauseilendem Gehorsam respektive auch Diederich Heßling


Der war gut! Allerdings fürchte ich immer noch, es ist sogar schlimmer! Nämlich, dass es im vorliegenden Fall gar keine geldwäscherechtlichen Bedenken gibt, sondern die Bank einfach nur Krypto torpedieren möchte. Es wäre nicht die erste Bank - weltweit gibt es hunderte Banken, die ein derartiges Vorgehen bereits mehr oder weniger offen zugeben.

dsmr
Autor ★★★
73 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 

Keiner hat angezweifelt, dass Banken rechtliche Vorgaben berücksichtigen müssen. Aber es wurden mehrere starke Gegenargumente genannt:

 

  • Das "AGB-Argument", laut dem die Bank gemäß Ihren eigenen AGBs Überweisungen nicht aus "geschäftspolitischen Gründen" ablehnen kann.

Ich denke, das ist Knackpunkt. SMT schrieb, die Antwort sei eine allgemeine. Wenn dem so ist, betreibt man neben den AGB noch eine versteckt-allgemeine Geschäftspolitik.

 

Das Mutterhaus hat sich offenbar nicht gerade mit Ruhm bekleckert , was die Cum-Ex-Geschäfte betraf. Vielleicht flattern da einigen Vorständen die Knie, und jetzt sind sie päpslicher als der Papst. Im Prinzip habe ich auch gar nicht dagegen, aber dann sollte man offen damit umgehen und den Kunden nicht im Regen stehen lassen, wenn es soweit ist.

 

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:
  • Das "Intransparenz-Argument": Wenn es denn geldwäscherechtliche Bedenken gibt, dann soll die Bank dies auch wenigstens sagen, statt von "geschäftspolitischen Gründen" zu sprechen.

In einem anderen Thread haben wir das schon einmal diskutiert. Argument war damals, dass das Geldwäschegesetz genau diesen Hinweis explizit verbietet.

dsmr
Autor ★★★
73 Beiträge


In einem anderen Thread haben wir das schon einmal diskutiert. Argument war damals, dass das Geldwäschegesetz genau diesen Hinweis explizit verbietet.


Könntest Du das mal verlinken?

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@dsmr  schrieb:


In einem anderen Thread haben wir das schon einmal diskutiert. Argument war damals, dass das Geldwäschegesetz genau diesen Hinweis explizit verbietet.


Könntest Du das mal verlinken?


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ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge
  • Wenn das Gesetz der Bank verbietet, einen Kunden bei Geldwäscheverdacht etc. zu informieren, dann hätte die Bank auf unsere Nachfrage hin wenigstens allgemein auf diese Problematik verweisen können. Das hat sie aber nicht gemacht. Stattdessen hat sie sich entschieden, auch allgemein nur auf "geschäftspolitische Entscheidungen, die man nicht weiter begründen wolle" zu verweisen (siehe Post von @SMT_Erik in diesem Thread).
  • Laut Geldwäschegesetz §43 Absatz 1 ist die Konsequenz bei Geldwäscheverdacht sowieso nicht, dass die Überweisung einfach nicht ausgeführt wird, sondern dass unverzüglich Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu erfolgen hat.
  • Generalverdacht für Leute, die Geld an Kryptobörsen überweisen, ist genauso absurd wie ein Generalverdacht für Leute, die Bargeld benutzen. (Fun Fact: Bargeld wird wesentlich mehr für kriminelle Aktivitäten und Geldwäsche benutzt als Bitcoin.)

--> Die Sache stinkt weiterhin. Comdirect, denke um!

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Generalverdacht für Leute, die Geld an Kryptobörsen überweisen, ist genauso absurd wie ein Generalverdacht für Leute, die Bargeld benutzen.


Gilt das denn überhaupt für alle Kryptobörsen? Bisher scheint das Problem doch nur Bitstamp zu betreffen. Ich halte die Entscheidung auch für wenig nachvollziehbar, weil Bitstamp eine der wenigen Börsen ist, die regulatorisch ganz weit vorn mitspielt. Mein Verdacht ist eher, Bitstamp ist vor Urzeiten auf die Schwarze Liste der comdirect gelangt, aus welchen Gründen auch immer, und gewisse interne Richtlinien verhindern, dass diese Ausnahme wieder von der Liste verschwindet. Eine prinzipielle Bevormundung der Kunden in Sachen Kryptobörsen sehe ich dagegen nicht.

 

Viele Grüße

Weinlese