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BGH-Urteil und Rückerstattung der Gebühren

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Hallo Community,

 

hat jemand zufällig seine Gebühren schon zurückgefordert und auch bekommen?

 

Ich habe heute eine fadenscheinige Rückmeldung bekommen, dass "die Gebühren die erbrachte Leistung derer Meinung wert waren" und dass "durch das Urteil des BGH kein Anspruch auf Erstattung mit sich bringen würde" (sinngemäße Zitate). Zudem wird die drei-Jahres-Regel bei Energielieferverträgen genannt.

 

Wie sieht's bei euch aus?

Ich für meinen Teil werde nun den Ombudsmann einschalten. Die Begründungen sind schlichtweg falsch und die Drei-Jahres-Regel ist hier nicht anzuwenden.

 

Beste Grüße!

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21 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.906 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Hallo Community,

 

hat jemand zufällig seine Gebühren schon zurückgefordert und auch bekommen?

 

Ich habe heute eine fadenscheinige Rückmeldung bekommen, dass "die Gebühren die erbrachte Leistung derer Meinung wert waren" und dass "durch das Urteil des BGH kein Anspruch auf Erstattung mit sich bringen würde" (sinngemäße Zitate). Zudem wird die drei-Jahres-Regel bei Energielieferverträgen genannt.

 


Um welche Gebühren geht es denn genau? ich habe in den letzten Jahren nur Ordergebühren bezahlt, und auf diese wurde ich vor dem Absenden der Orders hingewiesen. Darum sehe ich keine Möglichkeit, die Ordergebühren zurückzubekommen. 

 

Meine vorläufige Meinung: Bei der Kontoeröffnung stimmt man explizit dem dann gültigen PLV zu. Rückerstattungsansprüche können sich nur auf nachfolgende PLV-Änderungen beziehen. Unkritisch dürfte die Rückforderungen von "Grundgebühren" sein, welche nicht von der Aktivität des Kunden abhängen. Gebühren, die der Kunde jeweils selbst aktiv verursacht (z.B. Kreditkartengebühren im Ausland, Ordergebühren) sind ein anderer Fall. Ebenso Kosten für Leistungen, die die Bank aus rechtlichen Gründen erbringen muß (Stichwort: Kundenauthentifizierung, TAN-Versand). Da warte ich noch auf entsprechende Urteile.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

Danke für den Hinweis @dg2210 

Ich dachte es wäre klar, weil in diesem Jahr nur ein BGH-Urteil bezüglich Bankgebühren für Aufruhr gesorgt hat 😉

Edit: BGH Aktzenzeichen XI ZR 26/20

 

Es geht um Gebühren für Kontoführungen und etwaige Leistungen, welche durch Änderungen der AGB zustande kamen, denen man nicht explizit zugestimmt hat. 

Zum Beispiel wenn eine Bank erst ein kostenloses Konto anbietet, im Laufe der Zeit dann eine Grundgebühr einführt und zusätzliche Gebühren zum Beispiel für eingehende oder ausgehende Transaktionen. Ursprünglich wurde ein kostenloses Konto abgeschlossen. Die Preisänderungen danach kamen per Änderung der AGB und sind nach BGH nicht durch das Stillschweigen der Kunden akzeptiert worden. Somit sind diese Gebühren unzulässig.

Ich denke, das fasst es im Wesentlichen zusammen. Hierzu gibt es auch genügend Beiträge. 

 

Ich möchte nun aber wissen, ob jemand seine Ansprüche gemäß BGH-Urteil bereits geltend gemacht hat und damit Erfolg hatte.

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dg2210
Legende
6.906 Beiträge

@Zilch  schrieb:

 

Ich dachte es wäre klar, weil in diesem Jahr nur ein BGH-Urteil bezüglich Bankgebühren für Aufruhr gesorgt hat 😉

Edit: BGH Aktzenzeichen XI ZR 26/20

 


Das ist mir ganz entgangen...😉

 

Die Kernfrage bleibt: welche Gebühren möchtest du zurückhaben?

 

Wie gesagt: ich habe in den letzten 20 Jahren bei der comdirect noch nie Kontogebühren oder Gebühren für eingehende/ausgehende Transaktionen bezahlt, die durch eine der zahlreichen AGB/PLV-Änderungen eingeführt wurden.

 

Die comdirect hat mir Umschreibeentgelte bei Depotüberträgen belastet, aber die Klausel mit der Weitergabe von fremden Gebühren stand schon in den ursprünglichen Bedingungen, denen ich aktiv zugestimmt habe, somit sind diese auch nicht erstattbar.

 

Der BGH hat die "Zustimmungsfiktion" gekippt, aber ich kann im Urteil keine Stelle finden, die sich damit beschäftigt, ob alle vorgenommenen Preisänderungen tatsächlich zustimmungspflichtig sind.  Ich halte es für möglich, daß Änderungen an Gebühren/Leistungen, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben wurden, überhaupt nicht zustimmungspflichtig sind. Irgendwann wird ein Gericht darüber entscheiden- warten wir es ab.

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@dg2210 wir sprechen in dieser Community nicht nur über die comdirect. Ich zum Beispiel war Kunde der Sparkasse. Welche Gebühren ich zurückhaben möchte habe ich ja bereits gesagt: Kontoführungsgebühren, Grundgebühren, andere Gebühren.

 


@dg2210  schrieb:

Die Kernfrage bleibt: welche Gebühren möchtest du zurückhaben?

Nein, bleibt es nicht und ist es nicht. Ich finde es unfair, dass du die Kernfrage einfach so änderst, denn diese Frage hat damit gar nichts zu tun 😉 😛

 

Das Urteil des BGH ist in dieser Hinsicht rechtskräftig und eindeutig. 

Ich möchte nicht darüber diskutieren, welche Gebühren ich zurückfordern möchte, oder ob ich die zurückfordern kann.

 

Ich möchte wissen, ob irgendwer bei einer Bank diese Gebühren bereits zurückgefordert hat. Nur das ist Thema. Nur das habe ich gefragt.

 

Ich finde es unfair... nein, lassen wir das 😉

 


@dg2210  schrieb:

Der BGH hat die "Zustimmungsfiktion" gekippt, aber ich kann im Urteil keine Stelle finden, die sich damit beschäftigt, ob alle vorgenommenen Preisänderungen tatsächlich zustimmungspflichtig sind.  Ich halte es für möglich, daß Änderungen an Gebühren/Leistungen, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben wurden, überhaupt nicht zustimmungspflichtig sind. Irgendwann wird ein Gericht darüber entscheiden- warten wir es ab.


Und hier ist es eben eigentlich recht klar. Es gibt Berichte über erfolgreiche Rückerstattungen und eben Berichte, wie bei meiner ehemaligen Sparkasse, dass diese sich wehren. Manche haben erst über den Ombudsmann eine Erstattung bewirken können. Das BGH Urteil sagt, dass Preisänderungen zustimmungspflichtig sind und stillschweigen nicht als Zustimmung gilt.

 

Und auch hierzu gibt es bereits Threads zu dem Thema in dem man dazu gerne weiter diskutieren kann ob dieses BGH Urteil wirklich so klar ist, wie ich und viele andere Menschen/Anwälte/Verbraucherschützer/etc es sehen, oder nicht.

 

Ich möchte lediglich Erfahrungen sammeln, ob jemand einen Anspruch auf Rückerstattung bei einer Bank bereits erfolgreich durchgesetzt hat.

 

Du nicht, weil du keine Rückerstattungen hast. Okay, zur Kenntnis genommen, danke.

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dg2210
Legende
6.906 Beiträge

@Zilch  schrieb:

@dg2210 wir sprechen in dieser Community nicht nur über die comdirect.

Stimmt. Du hast im Ursprungsbeitrag ganz elegant den Namen der betroffenen Bank weggelassen. Und ich habe irrtümlich angenommen, du bezögest dich auf die comdirect. 100% mein Fehler.

 


 


@dg2210  schrieb:

Der BGH hat die "Zustimmungsfiktion" gekippt, aber ich kann im Urteil keine Stelle finden, die sich damit beschäftigt, ob alle vorgenommenen Preisänderungen tatsächlich zustimmungspflichtig sind. 


 Das BGH Urteil sagt, dass Preisänderungen zustimmungspflichtig sind (...)

 


OK. Halten wir fest: Du hast die Stelle im Urteil, in der explizit steht, daß Preisänderungen zustimmungspflichtig sind, schon gefunden; ich habe diese Stelle noch nicht gefunden. Muss ich eben mehr Zeit investieren... 

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Stimmt. Du hast im Ursprungsbeitrag ganz elegant den Namen der betroffenen Bank weggelassen. Und ich habe irrtümlich angenommen, du bezögest dich auf die comdirect. 100% mein Fehler.

Sagen wir 50:50 denn ich hätte explizit erwähnen können, dass alle Banken gemeint sind.

 


@dg2210  schrieb:


OK. Halten wir fest: Du hast die Stelle im Urteil, in der explizit steht, daß Preisänderungen zustimmungspflichtig sind, schon gefunden; ich habe diese Stelle noch nicht gefunden. Muss ich eben mehr Zeit investieren... 


Ist hier nicht Thema, ich wünsche dir dennoch viel Erfolg beim suchen 🙂 

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Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

Ich hab seit über 20 Jahren bei keiner Bank mehr Gebühren gezahlt (seit ich von der Sparkasse weg bin) und bin daher auch nicht von irgendwelchen Rückforderungen betroffen. Und wer es versucht hatte, welche einzuführen, wurde entsprechend von mir verlassen... Wer mein Guthaben nicht haben will, soll es auch nicht haben...

Nobka
Mentor
815 Beiträge

ICh habe/bekomme von der Sparkasse  47 Euro zurück wenn ich mich damit Abfinde. Sicherlich wird mehr drin sein aber der Aufwand ist es mir nicht wert. Da ich auch nicht alles zweifelsfrei nachweisen kann.

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Mir geht es da wie @dg2210 : ich habe bei comdirect außerhalb des Tradings noch nie nennenswerte Gebühren bezahlt. Schön, dass wir jetzt wissen, dass es die Spaßkasse war, wenngleich man das auch im Ursprungsbeitrag hätte erwähnen können. Von daher (sic!): mit 50:50 bin ich einverstanden.

 

@Zilch : mit dem Ombudsmannverfahren (Banken) habe ich gute Erfahrungen gemacht (diverse Banken, bisher zum Glück aber nie bei comdirect); über meinen Fall damals mit der Citibank anno 2005 hat sogar die Zeitschrift Börse online berichtet. Ich empfehle Dir, vor dem Absenden der Beschwerde aber vorsorglich mal die Suchbegriffe "Ombudsmann Heftrand" in dieses Goooogle einzugeben, um typische Fehler zu vermeiden. Zum Lesen und Staunen!

 

Wichtig beim Ombudsmann ist, sich knapp (!) und klar zu fassen, wie immer vor Gericht. Denn auch der Ombudsmann ist ein Richter und wendet das Schweinehundprinzip an, von dem Du vielleicht schon gehört hast und das man ebenfalls goooooogeln kann.

 

nmh

 

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