am 28.07.2023 22:18
@paej schrieb:
@Vorstand schrieb
Heißt das jetzt, dass ich im Standard mit den beiden Karten 2.000 Euro am Tag und 7.000 Euro in der Woche von dem einen Konto am Automaten abheben kann?
… wenn Dein Konto das hergibt, ja
Ich bewerte die beiden Karten mit jeweils eigenen PINs als getrennte Wege zum Abheben am Automaten.
Danke, ja. So liest es sich. Unterm Strich mutet es aber als sinnlos an, wenn das sowieso sinnlose Limit pro Karte und nicht pro Konto gilt.
am 28.07.2023 22:43
@Vorstand schrieb:
Danke, ja. So liest es sich. Unterm Strich mutet es aber als sinnlos an, wenn das sowieso sinnlose Limit pro Karte und nicht pro Konto gilt.
Ein Limit mag manchmal lästig sein, aber sinnlos ist das doch nicht.
Wenn du dem zweiten Mädchen deine Karte und die PIN übergeben hast damit sie schnell noch etwas Geld holen kann dann bist du nachher aber froh daß die Karte ein Limit hat. 🙂
am 29.07.2023 08:50
@Silver_Wolf schrieb:.....
Wenn du dem zweiten Mädchen deine Karte und die PIN übergeben hast damit sie schnell noch etwas Geld holen kann .....
.... ist das ein Grund für eine Kontosperrung!
@Silver_Wolf achte doch bitte sorgsamer auf deine Aussagen. Es gibt genügend Neulinge, die das sonst als guten Tip missverstehen.
am 29.07.2023 09:56
@Antonia schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:.....
Wenn du dem zweiten Mädchen deine Karte und die PIN übergeben hast damit sie schnell noch etwas Geld holen kann .....
.... ist das ein Grund für eine Kontosperrung!
@Silver_Wolf achte doch bitte sorgsamer auf deine Aussagen. Es gibt genügend Neulinge, die das sonst als guten Tip missverstehen.
Das ist pauschal so nicht korrekt.
Hamburg (dpa/tmn). Die Weitergabe von Zahlungskarten mit PIN ist zwar mit Risiken für Bankkunden verbunden. Es ist aber durchaus erlaubt, eine vertraute Person zu bevollmächtigen, Geld mit der eigenen Karte am Geldautomaten abzuheben oder sie damit einkaufen zu schicken.
Landgericht Hamburg, (Aktenzeichen: 318 S 15/20).
am 30.07.2023 12:17
Wer seine Karte mit PIN weitergibt, handelt grob fahrlässig und hat für alle folgenden Schäden selbst aufzukommen. Wie kann man nur auf die Idee kommen, die Folgen seiner eigene Fahrlässigkeit dann an Andere outzusourcen ?
am 30.07.2023 13:05
@Floppy85 schrieb:Wer seine Karte mit PIN weitergibt, handelt grob fahrlässig und hat für alle folgenden Schäden selbst aufzukommen. Wie kann man nur auf die Idee kommen, die Folgen seiner eigene Fahrlässigkeit dann an Andere outzusourcen ?
In welchen Kontext steht jetzt Dein Beitrag bzw. deine Frage ?
Das ist doch hier überhaupt nicht das Thema.
am 31.07.2023 08:04
Danke @paej , dieses Urteil vom LG ist mir bisher unbekannt!
Ob das nun allgemeingültig ist, mag ich noch bezweifeln.
@Silver_Wolf , da bitte ich dich um Entschuldigung, dass ich dich zu unrecht gerügt habe!!!!