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Angaben zum Kirchensteuerabzug nicht korrekt

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

ich brauche mal eure Hilfe. Sowohl meine Frau als auch ich haben im Laufe des Jahres Wertpapiere zur codi übertragen. Darüber hinaus habe ich ein Tagesgeldkonto eingerichtet und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag in Höhe von etwa 1.800 Euro hier eingereicht, der auch im Konto sichtbar ist. Kapitalerträge habe ich bisher noch nicht erzielt. Insofern sind auch noch keine Steuern einbehalten worden in 2023. So weit, so gut.

 

Nun habe ich gerade einmal mehr oder weniger zufällig auf der Seite mit der Steuerübersicht gestöbert und erstaunt gelesen:

 

Angaben zur Kirchensteuer

ReligionsangehörigkeitKeine Angabe
Kirchensteuersatzohne
Kirchensteuerabzugnein

 

 

Ich bin nicht stolz drauf, aber seit nunmehr knapp 50 Jahren gehöre ich einer Kirche an. Einen Sperrvermerk beim BZST habe ich nicht in Auftrag gegeben. Insofern bin ich - wie gesagt - erstaunt, dass dort nichts davon zu lesen ist. Bei anderen Banken habe ich diesbezüglich auch keine Probleme.
 
Nun meine Frage(n): Wird die Abfrage seitens codi beim BZST nur turnusmäßig durchgeführt? Muss ich also nur Geduld haben? Oder woran kann es liegen? Würdet ihr tätig werden?
 
Vielleicht kann mir ja auch das Team von @SMT_Service helfen?
 
Natürlich kann ich eine Kirchensteuer-Besteuerung auch über meine ESt-Erklärung herbei führen. Aber eigentlich will ich, dass alles vernünftig läuft.
 
Danke schön
 
Lukas
13 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

die never ending story geht weiter. Das glaubt man kaum. Nachdem die Kirchensteuerpflicht in meinem Konto mittlerweile eingepflegt ist, will und will es bei meiner Frau einfach nicht weiter gehen. Gestern bekam sie eine Mail mit folgendem Wortlaut:

 

Guten Abend Frau xxx,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zunächst bedauern wir die zeitlich verspätete Antwort. Aktuell haben wir ein hohes Aufkommen an Kundenanfragen. Wir möchten gerne alle Kundenanliegen klären und bitten um Verständnis, wenn es zu einer längeren Wartezeit kommt.
Frau xxxx, gerne haben wir diesen Sachverhalt geprüft und können Ihnen folgendes mitteilen. Senden Sie bitte einen Nachweis über das Kirchensteuermerkmal per E-Mail-Anhang (Dateiformate PDF oder JPG) an:
info@comdirect.de
Wir werden anschließend eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern veranlassen und das übermittelte Kirchensteuermerkmal rückwirkend zum 01.01. des aktuellen Steuerjahres berücksichtigen.

 

Warum - um Himmels Willen - rufen die nicht einfach die Daten meiner Frau beim BZSt ab, so wie du, @SMT_Jan-Ove , in Aussicht gestellt hast? Es ist schon schlimm genug, dass wir den Abruf manuell anstoßen müssen. Das muss automatisch ablaufen bei einer Kontoeröffnung. Nun stoßen wir das aber an und es passiert immer noch nichts.

 

Den letzten ELStAM-Ausdruck für mene Frau datiert aus März 2022. Leider kann ich mit meinem ELStER-Zugang, mit dem ich unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung fertige, keinen aktuellen Auszug ihrer ElStAM-Daten abrufen (nur meine eigenen). Ich schicke jetzt also den Auszug aus März 2022 per pdf da hin. Wenn ich dann nach 8 Wochen eine Antwort bekomme mit der Aussage, dass der nicht aktuell genug ist, schreie ich!!!

 

Lieber @SMT_Jan-Ove , kannst du bitte intern an die vielzitierte Fachabteilung die Anregung weiter geben, bei einer Kontoeröffnung bereits im ersten Jahr  automatisch einen ElStAM-Abruf durchzuführen? Das ist eure Pflicht. Ihr könnt doch nicht erst im zweiten Jahr Kirchensteuer einbehalten. Aber ich kann das ja sogar noch weiter spinnen:

 

Wenn ich das Konto im November 01 eröffnen würde und ihr den Abruf tatsächlich immer im September eines jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr durchführt, würde das ja bedeuten, dass ihr erst für das dritte Jahr Kirchensteuer abführt. 

 

01: Keine Kirchensteuer, da kein Abruf in 01 erfolgt.

02: Keine Kirchensteuer, da der Abruf im September 02 erst für das Jahr 03 erfolgt.

03: Jetzt wird endlich Kirchensteuer einbehalten. Halleluja!

 

Merkt man mir eigentlich an, dass ich richtig sauer bin? Vermutlich.. 😉 Wenn ihr meine sonstigen Beiträge hier im Forum lest, könnt ihr nachvollziehen, dass ich HIER ansonsten eher der ruhige Typ bin.

 

Jetzt werden einige sagen, dass ich das doch einfach in unsere ESt-Erklärung gerade ziehen soll. Und ihr habt grundsätzlich recht. Aber ich erachte das diesbezügliche Gebaren der comdirect gerade als jemand, der die Steuergesetze gerne eingehalten sieht, als großen Mist! Deswegen auch der Beitrag. Kein Wunder, dass man an der Hotline niemanden erreicht und die Bearbeitung von Nachrichten Wochen braucht, wenn sich so ein Pille-Palle-Kram wie meiner über Wochen hinzieht und Leute und Arbeitszeit bindet.

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

 

Lukas

 

Lukas

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Wofür zahlt man eigentlich Kirchensteuer?

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

@ehemaliger Nutzer 

Die Kirchensteuer wird nicht vom Staat erhoben sondern von der Religionsgemeinschaft der du angehörst. Der Staat treibt das Geld nur ein und behält einen kleinen Anteil als Verwaltungsgebühr.

 

Geregelt ist das Ganze in § 137 GG

Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben

 

Wenn du also wissen willst für was du da zahlst, einfach mal den Vertreter deiner Religionsgemeinschaft fragen.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

ehemaliger Nutzer
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Hallo @Fix1,

 

dein Feedback gebe ich gerne an die entsprechende Abteilung weiter. 

 

Viele Grüße

Mario