am 04.02.2022 14:56
Sehr geehrte Comdirect,
sie fordern in einem Anschreiben die Vollmachtüberprüfung von Dritten gegenüber erteilten Vollmachten, also z.B. Eltern, Kindern usw. , indem "jeder Bevollmächtigter sich mit seinen Zugangsdaten in den Persönlichen Bereich (Anmrk.: bei einem Comdirektkonto!) einloggt." Dort würde er "seinen persönlichen Daten mit wenigen Klicks bestätigen..."
Gemäß der angeführten AO § 154 Absatz 2 Satz 4 des Gesstzgebers ergibt sich in keinster Weise eine Verpflichtung zur Bestätigung auf diesem Wege.
Ich ordne das Anschreiben mit dieser Aufforderung unter der Rubrik Kundenaquise ein!
am 04.02.2022 15:13
Hallo @Birkenstrasse,
gerne teile ich dir mit, dass auch der jeweilige Kontoinhaber die Datenaktualisierung bzw. -bestätigung für seine Bevollmächtigten telefonisch oder mit einer schriftlichen Nachricht an unseren Kundenservice durchführen kann. Mit Kundenakquise hat das jedoch überhaupt nichts zu tun.
Ich bedaure, dass dies aus der Kommunikation nicht hervorging und habe diesen Umstand gerne weitergegeben.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 05.02.2022 15:04
Kann mich dem nur anschließen!
Wenn, dann kann ich eine Vollmacht widerrufen oder löschen.
In meinem Fall hat sich nichts verändert.
Im übrigen hat mein Vollmachtnehmer gar keine Zugangsdaten zu Comdirekt!
am 07.02.2022 09:38
Hallo @Profit-Trader,
herzlich willkommen in unserer Community.
Jede bevollmächtigte Person erhält auch eigene Zugangsdaten. Hast du die Vollmacht mit diesem Formular erteilt? Wenn ja, kann der Bevollmächtigte jederzeit neue Zugangsdaten mit diesem Formular anfordern.
Viele Grüße
Mario