am 13.10.2021 21:52
Guten Abend zusammen,
ich möchte zwischen meinem Depot und dem Junior Depot unserer Tochter einen Aktientausch vornehmen und bin nicht sicher, ob ich mögliche Implikationen richtig erfasst habe.
Ich möchte dabei Aktien auf das Junior Depot übertragen mit höherem Gesamtwert als der Gesamtwert der Aktien, welche auf mein Depot zurückgehen sollen (ich hatte diese vor einigen Monaten auch schon von meinem Depot auf das Junior Depot übertragen).
Beide Übertragungen sollen per "Schenkung" stattfinden.
Solche Vorgänge werden wohl grundsätzlich dem Finanzamt gemeldet.
Nachdem ich mir hierdurch steuerlich keine Vorteile verschaffe (es werden ja keine unversteuerten realisierten Gewinne übertragen) nehme ich an, dass das unproblematisch sein sollte.
Ich finde dazu leider wenig belastbare Informationen. Lt. einer Quelle besteht aber zumindest das Risiko, dass das als Tauschgeschäft angesehen werden könnte, wobei die bisherigen Gewinne auf beiden Seiten versteuert werden müssten.
Evtl. würde es dann helfen, wenn die Übertragungen in einem gewissen zeitlichen Abstand erfolgen und dadurch die mögliche Problematik mit einem Tauschgeschäft vermieden werden könnte...
Kann hier evtl. jemand etwas Licht ins Dunkel bringen bzgl. der Risiken meines Vorhabens?
Besten Dank im Voraus,
Alex
am 13.10.2021 23:32
Frag' doch einfach dein Finanzamt. Dort bekommst du eine belastbare Antwort.
am 13.10.2021 23:51
Hallo @SilentBob und herzlich willkommen.
Ich kann DIr da leider auch keine zuverlässige Auskunft geben, vielleicht kann aber @Fix1 was dazu sagen.
Ungeachtet dessen liegt mir nach dem Lesen Deines Beitrages ein Kommentar und eine Frage auf der Zunge:
14.10.2021 05:38 - bearbeitet 14.10.2021 07:36
14.10.2021 05:38 - bearbeitet 14.10.2021 07:36
Danke, @GetBetter , dass du an mich denkst. Hier bin ich jedoch einigermaßen ratlos.
Ein Tausch kann vieles sein. Eine Schenkung unter Auflage. Ein entgeltliches Geschäft mit Veräußerung auf beiden Seiten. Deswegen wage ich da keine Prognose.
Wenn ein zeitlicher Abstand gewahrt bleibt (wie lange?), kann wohl von zwei Schenkungen auszugehen sein.
Rechtsfolge: Kein Verkauf und damit keine Realisierung der Gewinne, damit keine Abgeltungsteuer. Dafür aber ggf schenkungsteuerliche Problematiken (der Freibetrag für den Vater bei Schenkung vom Kind ist nur 20.000 Euro; und das auch nur einmal in 10 Jahren).
Ich sehe den ganzen Fall aber auch als problematisch an (Stichwort Verschiebebahnhof). Je nach Größe der Verschiebungen/des Depots könnte es das FA interessieren, ob das Juniordepot denn überhaupt der Tochter zuzurechnen ist.
Eine verlässliche Antwort habe ich - wie gesagt - nicht. Tut mir leid.
Was mir noch einfällt: @dg2210 hat geraten, im FA anzurufen. Ich bin mir relativ sicher, dass das FA darauf keine belastbare Antwort geben und stattdessen an einen Steuerberater mit dem Hinweis verweisen wird: "Wir gucken uns das dann hinterher an." Was man theoretisch machen könnte, ist vor den Verschiebungen einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim FA stellen. Diese Auskunft ist jedoch an allerlei formale und materielle Voraussetzungen gekoppelt und obendrein kostenpflichtig. Auch da wäre also definitiv ein Steuerberater gefragt.
Ich würde mir die Sache noch einmal gut überlegen. 😉
am 14.10.2021 07:39
Guten Morgen und danke erstmal für die Antworten, insbesondere die ausführliche von Fix1!
Ich muss zugeben ich dachte die Freibeträge für Schenkungen lägen höher; die Aktien die zurück übertragen werden sollen hatten bei Übertrag zu meiner Tochter einen Wert von rd. 10 TEUR, jetzt liegen sie bei rd. 7TEUR. Die Aktien die ich jetzt wiederum im Gegenzug für diese nochmals auf das Junior Depot übertragen möchte, haben momentan einen Wert von rd. 13 TEUR.
In Summe wären das dann 23 TEUR innerhalb eines Jahres gewesen, nach Abzug des Rückübertrags "netto" natürlich wiederum nur 16 TEUR.
Nachdem das ein Einzelfall bleiben wird und das Junior Depot einen Nettozuwachs haben wird, sah ich das Thema "Verschiebebahnhof" nicht als kritisch an.
Falls jemand noch weitere "sachdienliche" Hinweise haben sollte würde ich mich natürlich freuen.
am 14.10.2021 07:42
Nur um das klar zu stellen: Der Freibetrag für Schenkungen von einem Elternteil an ein Kind ist 400.000 EUR (in zehn Jahren). Nur andersherum eben "nur" 20.000 EUR.
am 14.10.2021 09:06
Ah natürlich, danke für die Klarstellung!
am 14.10.2021 09:39
Achja und das Finanzamt verweist natürlich auf den Steuerberater.
Auf gut Glück habe ich es dennoch versucht, der Vorgang ist aber wie erwartet deutlich zu komplex...
am 14.10.2021 21:05
Hatte heute halbwegs erfolglos mehrere (online) Steuerberater kontaktiert, dabei habe ich zumindest eine Vorab-Einschätzung erhalten, gemäß der abhängig von bisherigen Schenkungen höchstens Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag anfallen soll.
Werde wohl mein Glück versuchen...
am 14.10.2021 23:04
@SilentBob schrieb:[...] gemäß der abhängig von bisherigen Schenkungen höchstens Schenkungssteuer auf den Differenzbetrag anfallen soll.
Ist damit das Szenario gemeint, dass A was an B schenkt und B gleichzeitig was A?
Oder das A was an B schenkt und B zukünftig was an A "zurückschenkt"?
Für den ersten Fall kann ich mir die Aussage noch vorstellen.
Das Wort "bisherigen" würde aber eher auf eine zeitliche Verteilung der Vorgänge hindeuten. Und für den diesen zweiten Fall kann ich es mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen.
Ist aber nur so ein Gefühl ohne Anspruch auf Richtigkeit.