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Fruehling
Autor ★
Status: neu

Verbesserungsvorschlag:

 

  • Die Ausweisung der anteilsspezifischen Vorabpauschale im Abrechnungsdokument (pdf) zur Vorabpauschale.
  • Das Bereitstellen eines Abrechnungsdokuments (pdf) zur Vorabpauschale im Falle von Korrekturen.

 

Zu 1)

 

Das gegenwärtige Abrechnungsdokument (pdf), welches nach Abrechnung der Vorabpauschale in die Postbox eingestellt wird, weist die Vorabpauschale sowie die Vorabpauschale nach Teilfreistellung (Steuerbemessungsgrundlage) lediglich als Ganzes aus.

Mir als Kunde fehlt die Information auf welche Anteile sich die Vorabpauschale wie verteilt. Denn bei unterjährigen Käufen im Steuerjahr wird diese nur anteilig fällig, beispielsweise zu 2/12 oder 7/12. Dadurch ist es mir als Kunde nicht mehr möglich fällige Steuern für Teilverkäufe vorab zu berechnen.

Der Bank müssen diese Daten im Backend aber vorliegen, da sie im Falle eines Teilverkaufs die fällige Kapitalertragsteuer korrekt berechnen und abführen muss. Es wäre ein leichtes diesen Wert auszuweisen. Mir als Kunde ist unverständlich, warum dies nicht passiert.

 

Zu 2)

 

Eher zufällig habe ich im Bereich „Verwaltung“ > „Steuerübersicht“ > „Steuerliche Detailansicht anzeigen“ > bemerkt, dass die Abrechnung der Vorabpauschale für einen meiner ETFs korrigiert wurde. Leider wurde hierzu kein Abrechnungsdokument (pdf) zur Verfügung gestellt und der Kundensupport bestätige dieses Vorgehen.

Für mich als Kunde ist dies völlig inakzeptabel. Es sind durchaus Situationen vorstellbar, in denen solch ein Dokument benötigt wird, etwa gegenüber dem Finanzamt. Wie soll ich als Kunde sonst die bereits gezahlte Vorabpauschale nach Jahren noch nachweisen bzw. überprüfen können?

Man bekommt als Kunde nach meinem Empfinden zu jeglichem steuerlich relevanten Ereignis ein Abrechnungsdokument – nur in diesem Fall nicht. Für mich völlig unverständlich.

Auch sehe ich in der Steuerlichen Detailansicht nur den Wert nach Teilfreistellung und nicht die eigentliche Vorabpauschale. Unter "Detailansicht" vestehe ich etwas anderes.

4 Kommentare
Silver_Wolf
Legende

Die getrennte Auflistung von unterjährigen Käufen hat man sich hier gespart - wie bei den meisten Banken. Bei den Sparkassen ist das wohl Standard. Zumindest habe ich bei der HASPA eine vorbildliche Abrechnung gesehen.

 

Da ich solche Dinge die ich bei keiner Bank einsehen kann doch gerne überprüfe tracke ich alle Positionen selbst mit. In meiner Excel-Tabelle habe ich die VAP zu jeder Position und kann jederzeit rechnen was bei einem Verkauf angerechnet würde.

Zuerst hatte ich leichte Abweichungen, aber dann habe ich heraus gefunden daß bei jeder Position auf den Cent gerundet wird. Dann stimmt die Summe auch exakt.

 

Ich kann nicht glauben daß es zu der Korrekturbuchung keinen Beleg gibt.

Vermutlich hast du das nur übersehen weil das Dokument rückdatiert war.

 

Fruehling
Autor ★

"Die getrennte Auflistung von unterjährigen Käufen hat man sich hier gespart - wie bei den meisten Banken."

 

Ich weiß von Bekannten, dass es bei der DKB und beim Smartbroker (Baader Bank) ausgewiesen wird. Ich vermute, dass es bei allen Brokern, die über die Baader Bank laufen, gleich gehandhabt wird.

 

 

"Ich kann nicht glauben daß es zu der Korrekturbuchung keinen Beleg gibt.

Vermutlich hast du das nur übersehen weil das Dokument rückdatiert war."

 

Ich habe ein Ticket aufgemacht und nachgefragt. Man bestätigte mir, dass für die Korrekturbuchung kein Abrechnungsdokument erstellt wurde und dies auch nicht vorgesehen sei. DIe Notwendigkeit eines solchen konnte man nicht nachvollziehen (habe ich btw hier beschrieben...).

 

Ich habe parallel zu meinem Posting hier auch bei der Bafin nachgefragt, was davon zu halten ist. Eine Antwort steht aus. Ich werde hier davon berichten.

Fruehling
Autor ★

Ich hatte parallel bei der Bafin angefragt, was davon zu halten sei, dass die Bank kein Abrechnungsdokument zur Verfügung stellt. Quasi um eine rechtliche Einschätzung gebeten.

 

Meine Frage wurde als Beschwerde bearbeitet und die Bank zur Stellungnahme aufgefordert. Zwischenzeitlich schickte mir die Bafin die Antwort der Bank. Darin heißt es lapidar, dass man ein Abrechnungsdokument für solche Korrekturbuchungen "aus technischen Gründen" nicht erstellen könne. Der Kunde soll doch einfach Screenshots aus der Steuerverwaltung machen.

 

Das zeugt in meinen Augen nicht gerade von Kompetenz - ich hoffe weiterhin, dass sich hier bald etwas ändert.

Silver_Wolf
Legende

Ich finde es recht übertrieben wegen einer solchen Lappalie die BaFin zu beschäftigen.

Zumal wenn kein aktuelles Problem besteht und man die Fakten gar nicht geprüft hat.

 

Ich habe heute wieder meine ETF-Käufe in die Tabelle eingetragen und Spaß daran gehabt. 🙂

Nach dem letzten Kauf im Dezember weiß ich dann auf den Cent genau welche VAP im Januar kommen wird.

Wenn die dann nicht stimmen sollte kann ich das beanstanden. Das gab es bisher noch nie.

Das kommt natürlich auf die Bank an.

 

Bei der Comdirect gibt es durchaus die Chance auf Fehler.

Bei Baader & Co, TR, TP, SC und dgl. sind diese aber fast garantiert.