am 10.12.2021 20:34
Haha! Danke, Thorsten. Wenigstens das bringt mir Erleichterung. Kann man doch auch fast nur noch mit Humor nehmen. Hätte ich's selbst versucht, hätte mich das
🥳geschätzt nur ne Stunde meines Lebens gekostet.
am 14.12.2021 16:19
Wo steht das?
am 14.12.2021 16:22
@jalyma Nach welcher Information suchst Du denn? Vielleicht kann man Dir dann auch sagen, wo Du sie findest.
14.12.2021 16:25 - bearbeitet 14.12.2021 16:30
wollte nur auf einen Beitrag antworten. offensichtlich geht das anders...habe aber keine Lust, mich mit der Chat Bedienung auseinander zu setzen.
Zum Thema: 20 K ist weiterhin aktuell. Ich persönlich warte mit meiner EkSt. -erklärung nach Rücksprache mit meiner Steuertante bis 2/23...vlt. hat sich bis dahin was geändert....
14.12.2021 16:27 - bearbeitet 14.12.2021 16:37
Ist es das, was Du suchst?
Vielleicht suchst Du auch das Schreibes des BMF? Das findest Du hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteue...
Ansonsten müsstest Du wirklich sagen, was Du suchst, damit man Dir helfen kann...
am 14.12.2021 18:27
Vielen Dank für das Schreiben vom BmF. Kannte ich schon, aber den Inhalt von Seite 11 verstehe ich nicht.
Meine Frage bezog sich nur auf die Handhabung von Altverlusten.
Was ist mit „Altverlusten“ aus Termingeschäften u.a. CFD`s aus dem Jahr 2020? Der sich daraus verbleibende Verlustvortrag nach § 10 d Abs.4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) wurde bereits in meiner Steuererklärung für 2020 festgelegt.
Kann dieser Verlustvortrag dann im Jahr 2021 voll mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, die 2021 realisiert werden, verrechnet werden?
am 14.12.2021 18:31
Nein!
am 14.12.2021 18:34
Hallo @jalyma,
niemand weiß, was Du mit "test" und "Nein!" meinst. Und die Frage nach "Wo steht das?" ist leider nur zu beantworten, wenn Du uns sagst, was Du suchst...
am 14.12.2021 18:38
Das sehe ich genauso, bitte bgründen. Aus dem Bmf schreiben wird man auch nicht schlauer.
am 15.12.2021 18:27
Diese Antwort habe ich heute von der consorsbank erhalten:
"Steuerlich relevante Altverluste aus Termingeschäften (CFDs) verbleiben weiterhin im Verlusttopf Sonstige. Diese können mit zukünftigen Gewinnen aus Termingeschäften oder Aktien verrechnet werden."
@jalyma kannst du dein nein begründen?