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Short Selling Verbot - Ist das die richtige Maßnahme?

Brokerage_AL
Social-Media-Team
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410 Beiträge

Liebe Community,

 

es ist nicht das erste Mal in der Börsengeschichte, dass bestimmte Aktien und Assetklassen unter einem Short-Selling-Verbot gestellt werden.

 

Bei der Causa Wirecard hat die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin Anfang der Handelswoche ein Short-Selling-Verbot erlassen, um damit ein Marktgleichgewicht herstellen zu können. 

 

Ich kann mich noch an meine Urzeiten an der Börse erinnern, in der Aktien auch schon einmal vom Handel ausgesetzt worden sind, wenn die Nachrichtenlage unklar war bzw. wenn eine kursbeeinflussende Nachricht publik gemacht werden sollte.

 

Findet ihr es richtig, dass die BaFin bei den Aktien der Wirecard AG entsprechend gehandelt hat oder hätte man den Markt für einen "Ausgleich" sorgen lassen sollen?

 

Chart 10 Tage von der Wirecard AG auf Xetra:

 

Unbenannt.PNG

 

 

Dazu auch einen weiterführenden Link zu dem Thema:

 

https://www.onvista.de/news/dgap-news-schirp-partner-rechtsanwaelte-mbb-bafin-verbietet-leerverkaeuf...   

 

Danke für eure hoffentlich zahlreichen Antworten und Meinungen.

 

Euer Brokerage_AL

15 ANTWORTEN

Brokerage_AL
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410 Beiträge

Hallo Weinlese,

 

danke für Deine valide Argumentation. Den letzten Aspekt sehe ich ähnlich. Was wäre wohl passiert, wenn die Aktien unter das Kurstief gefallen und der Aktienkurs evtl. zweistellig geworden wäre... 😉

 

Leichtfertig "richtig" lasse ich gerne zur Diskussion stehen.

 

Grüße

 

Brokerage_AL

haxo
Legende
3.596 Beiträge

Wäre meine Web-Cam aktiviert, würdet ihr mich jetzt winden und und hilflos mit den Armen fuchteln sehen.

 

Ja, im Nachhinein sind richtige Entscheidungen immer richtig, auch wenn man es vorher gar nicht wusste.

 

Mag auch sein, dass Wirecard etwas "gelernt" hat, aber:

Wer darf in Zukunft etwas "lernen" und wer wird den Wölfen überlassen?

Wer maßt sich an, eine Entscheidung zu treffen, wann eingegriffen wird und vor allem: Nach welchen Kriterien?

- Trägt der Vorstand eine zu dicke Rolex?

- Gibt es Gerüchte über russische Briefkasten-Beziehungen?

- War das Unternehmen nicht nett zur Presse?

 

Oder einigt sich die Aufsichtsbehörde jetzt für solche Zwecke ein neues 1500seitiges Regelwerk aufzustellen, das eingehalten werden muss und pro Unternehmen eine neu geschaffene Abteilung beschäftigt?

 

Short-Seller sind ein Risiko, welches die Unternehmen aushalten müssen, Selbstreinigung des Marktes. Isso.

 

Oder aber die Spielregeln ändern, dann aber mit etwas mehr Gehirnschmalz.

 

Meine Meinung.

 

hx.

Una festa sui prati // Una bella compagnia // Siamo tutti buoni amici, ma chi lo sa perché // Perché domani ci dobbiamo odiare // Tre colpi a te finché c'è forza per coprire // Nuova festa sui prati // Nuova bella compagnia
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)

Brokerage_AL
Social-Media-Team
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410 Beiträge

Hallo haxo,

 

das ist gerade das Schöne an Retrospektiven. Dass die ergriffene Maßnahme wirken würde war auch nicht wirklich unwahrscheinlich. Wir haben dies bereits in den Börsenjahren 2007 bis 2010 bei etlichen banken- und Finanztiteln gesehen.

Wenn solche Ausnahmemaßnahmen von der Regulatorik bzw. der Legislative lanciert werden, dann sind die dafür notwendigen Kriterien zuerst immer augenscheinlich willkürlich. Es fehlt oft an der Zeit lange Ausführungen und Erklärungsversuche tätigen zu können.    

Selbst wenn es ein 1000seitiges Regelwerk geben würde, könnten nicht alle situativen Umstände erfaßt und beschrieben werden. Auch das ist dann eben Börse im wahrsten Sinne des Wortes.

aland1
Experte
93 Beiträge

Die umstrittene Maßnahme hat nun sogar die Bundesregierung erreicht. Die FDP fragt in einer kleinen Anfrage z.B. nach konkreten Hinweisen zu Marktmanipulation (und ggf. vorhandenem Zusammenhang zur "Financial Times"-Berichterstattung.

Brokerage_AL
Social-Media-Team
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410 Beiträge

Hallo aland1,

 

danke für den Hinweis. Ich bin gespannt was sich daraus entwickelt. 

 

Viele Grüße

 

Brokerage_AL

aland1
Experte
93 Beiträge

Hier übrigens die Antwort der Bundesregierung.

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