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Verlustverrechnung nach der Entscheidung des Bundesrates (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

47 ANTWORTEN

CurtisNewton
Legende
5.465 Beiträge

@SlowTrader 

--------------------
"Video meliora proboque, deteriora sequor"

SlowTrader
Experte ★
159 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@SlowTrader 


Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025


wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:


"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG.

Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen.

Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."

 

Hmm, also das BMF Schreiben vom Mai? Danke erstmal.

Aber hält sich das FA auch daran?

Bei der Bank wurde ja nichts verrechnet und nun soll das FA das machen.

 

Thomas1968
Experte
82 Beiträge

@SlowTrader  schrieb:

@CurtisNewton  schrieb:

@SlowTrader 


Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025


wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:


"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG.

Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen.

Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."

 

Hmm, also das BMF Schreiben vom Mai? Danke erstmal.

Aber hält sich das FA auch daran?

Bei der Bank wurde ja nichts verrechnet und nun soll das FA das machen.

 


Mein Finanzamt hat 2024 meinen Verlustvortrag aus uneinbringliche Kapitalforderungen in den normalen Verlustvortrag (ohne Veräußerung von Aktien) umgebucht.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:


Mein Finanzamt hat 2024 meinen Verlustvortrag aus uneinbringliche Kapitalforderungen in den normalen Verlustvortrag (ohne Veräußerung von Aktien) umgebucht.


Genau so soll es sein

 

k.ost.o
Autor ★
3 Beiträge

Hallo,

 

da ich noch eine Uralt-Leiche im Depot habe (Solaraktie von 2011), ist dieses Thema für mich auch von Interesse.

 

Ich habe den Threat gelesen, aber ich muß doch sicherheitshalber nochmal nachfragen :

 

  • Ist bei der Comdirect die neue Regelung des BMF (zur Ausbuchung von wertlosen Aktien) mittlerweile software-technisch umgesetzt?
    Landen die Verluste anschließend korrekt im "Verlustverrechnungstopf Aktien" (und können dort verrechnet werden)?

  • Muß ich dafür nach wie vor explizit ein Formular anfordern und ausfüllen?

Kann das jemand bestätigen?

 Danke!

Silver_Wolf
Legende
5.622 Beiträge

Alle Banken mussten die Änderung bis Ende 2025 umsetzen.

Das wurde hier auch angekündigt.

 

Online sehe ich keine Möglichkeit zur Ausbuchung.

Das wird also wohl nur per Formular und Post gehen.

mb45
Autor
1 Beiträge

Moin!

 

würde mich dir anschließen.

 

Kann schon jemand seine Erfahrungen mit dem Ausbuchen im Jahr 2026 teilen?

Erfolgt eine unterjährige Verrechnung im Topf "Gewinne/Verluste aus Aktien"?!

HK54
Experte
93 Beiträge

Hallo @mb45 

 

ich habe mich von ein paar Solarworld AG (A1YCMM) getrennt, die seit Jahren mit einem Restwert von weniger als  1 Euro im Depot ihr Dasein gefristet haben.

Das Formular habe ich am 30.01.26 zur Post gebracht, am 05.02.26 habe ich die Ausbuchungsbestätigung mit Valuta 04.02.26 im Postfach gehabt und am 05.02.26 war der Verlust in den Verrechnungssalden "Gewinne / Verluste aus Aktien" aufgeführt.

 

Gruß HK54