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Steuer bei Wohnungsverkauf

RETEP
Autor ★
9 Beiträge

Wenn jemand 50% einer Wohnung geerbt hat und die anderen 50% vom Miterben erwirbt und die Wohnung <10 Jahre verkauft. Wie sieht dann das Thema Steuer bei Wohnungsverkauf aus?

50% Anteil geerbt: Ist hier der Gewinn zu versteuern?

50% Anteil erworben: Ist nur der Gewinn aus diesem Anteil zu versteuern?

Wie ist hier die Regelung?

 

Danke im Voraus.

3 ANTWORTEN

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @RETEP,
bin zwar kein Steuerexperte aber ich würde das so sehen bzgl des Verkaufs.

a) auf die 50% Anteil die Du erworben hast musst Du Steuern zahlen

b) auf die 50% geerebten, sind nur dann Steuern zu zahlen, wenn seit dem Kauf der Wohnung durch den Nachlasser weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Grüße Eckhard

Schlaumax
Experte ★
171 Beiträge

Meines Wissens werden Steuern auf den Zugewinn nur fällig, wenn die Immobilie vermietet und innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb verkauft wird. Wie es bei einem Eigentumsübergang aus Erbschaft ausschaut, weiß ich nicht.

 

Vielleicht ist hier ja noch ein kundiger Steuerexperte in dieser Community, der das beantworten kann. Andernfalls wäre diese Fragestellung wohl besser in einer Steuer-Community aufgehoben.

 

Meint der Schlaumax

Wissen ist Macht. Nichts wissen, macht auch nix.

RETEP
Autor ★
9 Beiträge

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