Steuer bei Wohnungsverkauf
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am 29.06.2018 05:08
Wenn jemand 50% einer Wohnung geerbt hat und die anderen 50% vom Miterben erwirbt und die Wohnung <10 Jahre verkauft. Wie sieht dann das Thema Steuer bei Wohnungsverkauf aus?
50% Anteil geerbt: Ist hier der Gewinn zu versteuern?
50% Anteil erworben: Ist nur der Gewinn aus diesem Anteil zu versteuern?
Wie ist hier die Regelung?
Danke im Voraus.
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29.06.2018 07:51 - bearbeitet 29.06.2018 10:57
Hallo @RETEP,
bin zwar kein Steuerexperte aber ich würde das so sehen bzgl des Verkaufs.
a) auf die 50% Anteil die Du erworben hast musst Du Steuern zahlen
b) auf die 50% geerebten, sind nur dann Steuern zu zahlen, wenn seit dem Kauf der Wohnung durch den Nachlasser weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Grüße Eckhard
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am 29.06.2018 13:31
Meines Wissens werden Steuern auf den Zugewinn nur fällig, wenn die Immobilie vermietet und innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb verkauft wird. Wie es bei einem Eigentumsübergang aus Erbschaft ausschaut, weiß ich nicht.
Vielleicht ist hier ja noch ein kundiger Steuerexperte in dieser Community, der das beantworten kann. Andernfalls wäre diese Fragestellung wohl besser in einer Steuer-Community aufgehoben.
Meint der Schlaumax
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am 30.06.2018 06:43
Besten Dank
