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Empfängerüberprüfung

16 ANTWORTEN

Thobs
Autor ★
6 Beiträge

Es würde die Sache ja vereinfachen wenn man ja bescheid bekommen würde und die ganze Nachweise einreichen könnte. Das scheint ja hier gar nicht gewollt?  Das Leben ist kein Wunschkonzert, dass stimmt aber Bürokratie scheint manchmal nicht gerade einen Vorgang zu vereinfachen, der mit ein paar Nachweisen erledigt sein könnte. Ich werde mir h Geduld und falls nichts tut dann leider einen anderen Weg gehen. 

Thobs
Autor ★
6 Beiträge

Es würde die Sache ja vereinfachen wenn man ja bescheid bekommen würde und die ganze Nachweise einreichen könnte. Das scheint ja hier gar nicht gewollt?  Das Leben ist kein Wunschkonzert, dass stimmt aber Bürokratie scheint manchmal nicht gerade einen Vorgang zu vereinfachen, der mit ein paar Nachweisen erledigt sein könnte. Ich werde mich noch gedulden und falls es sich nichts tut, dann einen anderen Weg gehen. 

Marten68
Experte
92 Beiträge

Es ist für die komplett irrelevant ob das Erbe eine wirtschaftliche Berechtigung ausgelöst hat oder einfach eine Schenkun.

Von einem Erbe weiß die Bank nämlich überhaupt nicht so kann dieser Umstand natürlich auch kein Einfluss gespielt haben eine mögliche Geldwäscheprüfung auszulösen. Das sind meist andere Gründe - Überweisunngshöhe zwischen Privatleuten.

Eine wirtschaftliche Berechtigung ist alleine schon eine Schenkung - natürlich immer mit der Gefahr eine Geldwäscheprüfung zu triggern.

Ich finde es eine Schande der Politik dass sie Banken, Goldhändler, Autoverkäufer zu der Exekutive gemacht hat. Staatliche Aufgaben einem Privaten Player aufzuzwängen. Wer wirklich "gaunerhaftes" Tut wird seine Geldgeschäfte eben verlagern. Genauso unsinnig die Abschaffung der 500 Euro-Scheine wegen Eindämmung von Schwarzgeld und Geldwäsche.

Wir brauchen mehr Steuerfander - eine Verdachtsmeldung der Bank ohne weitere Prüfungsauftrag hätte meines Erachten vollkommen ausgereicht. Die Ermittelung - so finde ich - müsste immer bei staatlichen Stellen liegen die dann die Überweisung nachträglich bei den Beteiligten abfragt, bei einer Überweisung sind ja immer alle Beteiligten bekannt und es besteht keine Verdunkelungsgefahr.

Da wurden staatliche Prüfungsaufgaben und damit Kosten des Staates an die Privatwirtschaft ausgelagert - so geht das eigentlich nicht liebes  Deutschland.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Thobs,

 

nein, mit der Empfängerprüfung hat deine Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts zu tun. 

 

....trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht hin das Geld zurückschicken oder gut zuschreiben. 

In solchen Fällen, in denen der Betrag zurückgebucht werden soll, verschicken wir, im Auftrag der Absenderbank, ein Schreiben an den Empfänger (also dich), welches unterschrieben an uns zurückgeschickt werden muss. Erst dann kann die Rückbuchung veranlasst werden. 

 

Ob du dieses Schreiben erhalten und unterschrieben zurückgeschickt hast, geht aus deiner Anfrage nicht hervor. Ohnehin ist dein Post etwas widersprüchlich, da du einerseits den Betrag "zurückschicken" möchtest, andererseits nach der Gutschrift fragst. Wie erwähnt: Wenn der Betrag zurück auf das Konto des Senders gebucht werden soll, müsstest du bitte unser Schreiben (bitte wirf einen Blick in die PostBox) unterschrieben an uns zurückschicken. 

 

Viele Grüße

Christoph

Inkognito
Experte ★
290 Beiträge

@Marten68  schrieb:

Es ist für die komplett irrelevant ob das Erbe eine wirtschaftliche Berechtigung ausgelöst hat oder einfach eine Schenkun.

Von einem Erbe weiß die Bank nämlich überhaupt nicht so kann dieser Umstand natürlich auch kein Einfluss gespielt haben eine mögliche Geldwäscheprüfung auszulösen. Das sind meist andere Gründe - Überweisunngshöhe zwischen Privatleuten.

Eine wirtschaftliche Berechtigung ist alleine schon eine Schenkung - natürlich immer mit der Gefahr eine Geldwäscheprüfung zu triggern.

Ich finde es eine Schande der Politik dass sie Banken, Goldhändler, Autoverkäufer zu der Exekutive gemacht hat. Staatliche Aufgaben einem Privaten Player aufzuzwängen. Wer wirklich "gaunerhaftes" Tut wird seine Geldgeschäfte eben verlagern. Genauso unsinnig die Abschaffung der 500 Euro-Scheine wegen Eindämmung von Schwarzgeld und Geldwäsche.

Wir brauchen mehr Steuerfander - eine Verdachtsmeldung der Bank ohne weitere Prüfungsauftrag hätte meines Erachten vollkommen ausgereicht. Die Ermittelung - so finde ich - müsste immer bei staatlichen Stellen liegen die dann die Überweisung nachträglich bei den Beteiligten abfragt, bei einer Überweisung sind ja immer alle Beteiligten bekannt und es besteht keine Verdunkelungsgefahr.

Da wurden staatliche Prüfungsaufgaben und damit Kosten des Staates an die Privatwirtschaft ausgelagert - so geht das eigentlich nicht liebes  Deutschland.


Sorry, das sehe ich nicht so

 

Oma Duck überweist einen ungewöhlich hohen Betrag auf das Konto von Daisy Duck.

Das ist zwar möglicherweise auffällig aber noch nicht kritisch.

 

Als Empfänger wird aber nicht Daisy Duck sondern Gustav Gans genannt.

Somit ist entweder die Überweisung komplett falsch oder die Empfängerin nicht die wirtschaftlich Berechtigte und damit wird das Konto missbrächlich genutzt.

 

Eine Prüfung durch die Bank - eine Rückfrage an Daisy Duck kommt möglicherweise noch - mit zeitweiser Blockierung des Geldbetrags finde ich absolut okay.

 

 

DrTool
Experte ★
205 Beiträge

Aus eigener Erfahrung würden schon wirklich aussagekräftige Verwendungszwecke das Risiko von Geldwäscheverdacht und anderen Bremsen erheblich reduzieren. 

Z.B. habe ich die elterliche Immobilie gemeinsam mit meiner Schwester geerbt und die Hälfte des Verkaufserlöses an sie überwiesen. Da schreibt man z.B, die Notarvertragsnummer mit in der Verwendungszweck und der Betrag ist nach normaler Laufzeit bei der Empfängerin. Dito bei Erschaftsverteilungen, Kraftfahrzeugverkäufen, -käufen  usw. usf.

Wenn man aber fünf- oder gar sechsstellige Beträge mit Verwendungszweck "bekannt" überweist, wird das vermutlich nicht ohne Gezeter durchgehen...

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

@Inkognito  schrieb:

Als Empfänger wird aber nicht Daisy Duck sondern Gustav Gans genannt.

Somit ist entweder die Überweisung komplett falsch oder die Empfängerin nicht die wirtschaftlich Berechtigte und damit wird das Konto missbrächlich genutzt.

 

 


Insbesondere stellt sich die Frage, was Gustav Gans zu verbergen hat bzw. warum er kein eigenes Konto eröffnen kann. Was bei 3,50 für einen ausgelegten Kaffee in der Eisdiele vermutlich niemanden interessiert, bei 500.000 aber vielleicht schon. Ob das Konto entgegen der AGB verwendet wurde ist dann vermutlich eher zweitrangig.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose