Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aufruf zur Rücküberweisung - Einverständnis per Post

52 ANTWORTEN

Susann111
Autor ★★
19 Beiträge

Um das Ganze vollständig zu machen:

 

es handelt sich um ein Strafbestand: falsch überwiesenes Geld zu behalten und auszugeben (oder auf ein anderes Konto zu transferieren): einfache Unterschlagung nach § 246 StGB und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

 

somit ist auch die Anzeige als solche vom Anzeigenerstatter (der die Falschüberweisung zurück haben möchte) nicht so einfach zurück zuziehen. Die letzte Entscheidung, ob die Anzeige somit erledigt ist, hängt vom Staatsanwalt ab, der die Sache zur Prüfung veranlassen muß.  Also ein enorm hoher Aufwand und Ressourcenverschwendung von Steuergeldern und Manpower, weil ggf. ein vermeintlich Geschädigter zu zeitig zur Polizei rennt, und nicht damit rechnet, daß die Bank ggf. 4 Wochen und länger braucht, um eine Rücküberweisung auszuführen. 

 

Vorschlag für die Bank comdirect und alle anderen Banken: Adressweitergabe von mir als Empfänger von falschüberwiesenem Geld an den Versender von Geld sollte frühestens nach 8 Wochen erfolgen, oder frühestens dann, wenn der Empfänger nicht innerhalb von 4 Wochen nach 2. Bank-Brief "Erinnerungsschreiben" geantwortet hat. Gern können Sie dann z.B. dem Erinnerungsschreiben einen Link beifügen: 

 

siehe hier: https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/unterschlagung#strafe-strafmass

 

Bei der Unterschlagung handelt es sich zudem um ein Offizialdelikt, das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier schon von Amts wegen ermitteln muss, sobald sie Kenntnis von der Tat erhält. Ein Strafantrag des Geschädigten ist daher nicht erforderlich.

 

Beispiele: ...

 

  • Fehlüberweisung

Sollte es zu einer Fehlüberweisung kommen und es landet Geld auf dem eigenen Konto, das eigentlich für jemand anderen bestimmt war oder ist man zwar der richtige Empfänger der Überweisung, der überwiesene Betrag ist jedoch versehentlich zu hoch, muss das Geld zurückgegeben werden, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt. Eine Strafbarkeit des Kontoinhabers kann sich ergeben, wenn dieser das Geld abheben oder anderweitig verwenden würde.

 

Anzeige wegen Unterschlagung – was passiert?

Wer eine Anzeige wegen Unterschlagung erhalten hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden.


Vor voreiligen und unüberlegten Aussagen ist derweil abzuraten.

Vor allem bei Fällen, in denen über eine lange Zeit hinweg Geld unterschlagen wurde, wird ein Anwalt überprüfen, ob Einzeltaten bereits verjährt sind und somit strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.

Zudem wird der Anwalt darauf hinarbeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Strafe / Strafmaß

Die einfache Unterschlagung nach § 246 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.  Wer also gleichzeitig auch einen Diebstahl nach § 242 StGB verwirklicht hat, wird wegen Diebstahls bestraft.

Für die veruntreuende Unterschlagung nach § 246 Absatz 2 StGB ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Das individuelle Strafmaß ist dabei im Einzelfall festzulegen. Dabei spielen u.a. der Wert der unterschlagenen Sache sowie die eventuellen Vorstrafen des Täters eine Rolle bei der Strafmaßfindung.

Verjährung

Die Unterschlagung verjährt binnen drei Jahren, bei der veruntreuenden Unterschlagung liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Ich denke die meisten solcher Fälle lassen sich problemlos lösen.

Wenn ich so eine Frist nicht einhalten kann dann ist das eben so.

Wenn dann der Sender meine Daten bekommt würde ich erwarten daß er nicht gleich zur Polizei rennt sondern mich zuerst kontaktiert.

Eine Rücküberweisung sollte man selbst natürlich nicht machen. Das ist Sache der Bank.

Also stimme ich dann zu und irgendwann geht das Geld zurück.

Susann111
Autor ★★
19 Beiträge
Ich würde auch erwarten, daß ich erst persönlich vom Falschüberweiser angefragt werde, z.B. ob es einen Grund gibt, warum ich bisher das Formular zur "Einverständnis der Rücküberweisung" nicht ausgefüllt der Bank zukommen lies, ggf. mit Antwortfristsetzung von 4 Wochen. Und dann erst zur Polizei rennen, um Anzeige wegen Unterschlagung erwirken.
Aber man weiß ja nie... 
 
Die andere Sache: 
Es ist ja nur bei der Comdirect so, daß keine "Absender Iban" dabei steht. Alle anderen Banken (wo ich Kontoauszüge gesehen habe, ca.10 verschiedene Banken) schreiben es im Kontoauszug dazu. Von daher besteht durchaus die Möglichkeit, den Betrag selbst zurück zu überweisen, mit dem Betreff: Fehlüberweisung... gern zurück... beste Grüße der Empfänger
Ich würde hier auch nicht davon ausgehen, daß mich einer darauf hin trotzdem auf Herausgabe nötigt, und behauptet, nix bekommen zu haben, obwohl er/sie bereits das Geld wieder hat. Denn der Kontoauszug ist Beweis genug. 
Nur die Comdirect verhindert das als einzig mir bekannte Bank, indem keine Kontonummer vom Absender dabei steht; und damit zwangsläufig 14,90€ Rücküberweisungsgebühr abgreift und eben die Sache formell aufwendiger für alle Beteiligten macht.
 
Wer feststellt, dass ungerechtfertigt überwiesenes Geld den eigenen Kontostand erhöht, kann dieses zurück überweisen oder auf seinem Konto belassen, bis er um sein Einverständnis zu einer Rückbuchung gebeten wird.
 
Alternativ könnte man auch nur 0,01€ zurücküberweisen und im Betreff um Rückruf bitten, incl. Tel.nr. Und sich das schriftlich vom Falsch-Überweiser bestätigen lassen, daß eine Rücküberweisung die nächsten 5 Banktage erfolgt, und damit die Sache erledigt ist. Aber wahrscheinlich ist dies juristisch gar nicht nötig, weil eine eigene Zurück-Überweisung (per Kontoauszug sichtbar) schon völlig als Beweismittel ausreicht. 
Müßte sich ein Jurist mal dazu äußern.