am 23.11.2022 11:33
Jemand vertippt sich und sendet mir 150€. Nach 6 Wochen bemerkt dieser seinen Fehler.
Er ruft telefonisch seine Bank Comdirect an und fordert eine Rücküberweisung. Kosten 14,90€ laut Preisliste, an Comdirect
Ich der Empfänger werde per Brief aufgefordert: der Rücküberweisung schriftlich per Unterschrift zuzustimmen, und diese per Post zurück zuschicken.
Fehler Nr. 1. Wo ist der Rückumschlag? Ich soll jetzt 85cent ausgeben, um den Fehler eines anderen zu korrigieren!
Fehler Nr. 2. wo ist meine Aufwandsentschädigung? Unterschreiben, eintüten, zum Briefkasten latschen! Zeitverbrauch: 20min meines Lebens: 10€ für den Empfänger.
Fehler Nr. 3: wieso versendet comdirekt nicht einfach eine Email, um Bitte der Rücküberweisung und digitaler Versendung des Freischaltcodes mittels Handy App, oder Möglichkeit Nr. 2: gibt die Alternative frei, einfach selbige Gutschrift als Überweisung rückzuverwenden? Comdirekt kann doch sehen, daß ich es rücküberwiesen habe.
Da ist erheblich Nachholbedarf!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 23.11.2022 11:50
Nachtrag:
Fehler Nr. 4
Am 22.11.22 bekomme ich diese Aufforderung per Post, bis zum 02.12. soll ich diese zurückgesendet haben. In 7 Werktagen! Ansonsten gibt Comdirect meine Adresse weiter, und geht von einer Ablehnung aus. Damit kann der fälschlicherweise Versender der 150€ eine polizeiliche Anzeige erwirken, die mich zum Angeklagten macht.
Was ist, wenn man im Urlaub ist, oder wir aktuell üblich Briefe teilweise nur 1x pro Woche ausgeteilt werden. Sich heutzutage noch auf die Post zu verlassen, bei dem Personalmangel, und Briefe oft 4-7 Tage unterwegs sein können... ist schon ein starkes Stück!
Die Zeitspanne der Antwort sollte mindestens 14 Tage sein und gleichzeitig auch digital mit oben genannten digital selbst indizierter Rücküberweisung möglich gemacht werden!
am 23.11.2022 12:15
@Susann111 schrieb:Fehler Nr. 1. Wo ist der Rückumschlag? Ich soll jetzt 85cent ausgeben, um den Fehler eines anderen zu korrigieren!
Frag halt freundlich beim Kundenservice an ob sie dir das erstatten können, da wird sich sicher keiner ins Hemd machen und das ablehnen.
@Susann111 schrieb:Fehler Nr. 2. wo ist meine Aufwandsentschädigung? Unterschreiben, eintüten, zum Briefkasten latschen! Zeitverbrauch: 20min meines Lebens: 10€ für den Empfänger.
Schreib ihm ne Rechnung 🙄
@Susann111 schrieb:Fehler Nr. 3: wieso versendet comdirekt nicht einfach eine Email, um Bitte der Rücküberweisung und digitaler Versendung des Freischaltcodes mittels Handy App, oder Möglichkeit Nr. 2: gibt die Alternative frei, einfach selbige Gutschrift als Überweisung rückzuverwenden? Comdirekt kann doch sehen, daß ich es rücküberwiesen habe.
Weil es keinen "Freischaltcode" gibt und eine manuelle Überweisung rechtlich auch nicht das gleiche ist wie eine von der Bank veranlasste Rücküberweisung.
@Susann111 schrieb:Am 22.11.22 bekomme ich diese Aufforderung per Post, bis zum 02.12. soll ich diese zurückgesendet haben. In 7 Werktagen! Ansonsten gibt Comdirect meine Adresse weiter, und geht von einer Ablehnung aus. Damit kann der fälschlicherweise Versender der 150€ eine polizeiliche Anzeige erwirken, die mich zum Angeklagten macht.
Erstens bist du damit kein "Angeklagter" und zweitens sind das nun mal die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bank hat Fristen einzuhalten und auf die hat sie nun mal auch keinen Einfluss.
Mal abgesehen davon kann ich mir denken dass die Zustimmung auch noch nach der Frist erfolgen kann, auch wenn die Daten dann schon weitergegeben wurden.
am 23.11.2022 12:25
Hallo @Susann111,
herzlich willkommen in unserer Community.
Wenn du das Porto sparen möchtest, kannst du uns das Formular gerne auch per Mail an info@comdirect.de senden.
Viele Grüße
Mario
am 23.11.2022 12:38
Das ist sehr allgemein geantwortet... wenn Sie nicht mit klaren Paragraphen kommen, sollte man es lassen. "allgemeine Fristen einzuhalten..." "bin kein Angeklagter" ha...
von der Sparkasse:
"Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wird der Recall vom empfangenden Kreditinstitut abgelehnt und Sie erhalten eine entsprechende Nachricht. Sie müssten dann versuchen, über den Weg einer polizeilichen Anzeige die unrechtmäßige Empfängerin bzw. den unrechtmäßigen Empfänger des Überweisungsbetrages zu belangen."
von der VR Bank:
"Sollten Sie eine fehlerhafte Überweisung per SEPA-Lastschriftverfahren rückgängig machen wollen, stehen die Chancen ebenfalls gut. Hier haben Sie acht Wochen Zeit, um einen fehlerhaften Betrag zurückzufordern. Gezählt wird ab dem Tag der Abbuchung. Liegt für abgebuchtes Geld kein Lastschriftmandat vor, haben Sie sogar 13 Monate Zeit für Ihre Rückforderung.
Sollte der Geldbetrag bereits gutgeschrieben sein, dürfen weder Sie noch Ihre Hausbank diesen einfach zurückfordern. Stattdessen kann sich Ihre Bank mit der Empfängerbank in Verbindung setzen. Diese bittet dann ihren Kunden, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurückzuzahlen. Dazu ist der Empfänger einer Fehlzahlung grundsätzlich verpflichtet. Sollte dieser das Geld jedoch nach Erhalt ausgegeben haben, und sich weigern, es zurückzuzahlen, müssten Sie Anzeige erstatten. Ihre Hausbank muss Ihnen das Geld nicht erstatten. Wichtig: Für die Rückzahlung falscher Überweisungen können Gebühren anfallen. Deren Höhe kann den zurückgezahlten Betrag übersteigen."
Es wird nie beschrieben: wieviel Zeit der Empfänger hat, auf eine solche Aufforderung zu reagieren. Rein juristisch empfinde ich 7 Werktage zu kurz! Vielleicht kann uns hier jemand von der Bank aufklären, ob nicht mindestens 14 Tage angemessener wären?
Und 2. die logische Konsequenz ist doch bei einer Ablehnung, daß derjenige zur Polizei geht und Anzeige erstattet. Somit ist man im System gespeichert. Auch wenn es hinterher nach 3 Wochen ggf. wieder zurück gezogen wird. Ist das denn nötig? Kann man da nicht einfach mal mehr Zeit einräumen?
Info:
am 23.11.2022 12:41
Anzeige ist aber nicht das gleiche wie eine Anklage.
Und wenn derjenige seine Anzeige nicht zurückzieht dann wird im Zuge der Ermittlungen festgestellt werden, dass die Rücküberweisung noch nach der Frist erfolgt ist und die Ermittlungen werden eingestellt.
am 23.11.2022 12:52
Danke SMT_Mario,
das ist schon mal ne gute Antwort, das dies auch per Mail möglich ist. Wäre gut, wenn das gleich im Schreiben so drin gestanden hätte.
Und ich kann auch nicht glauben, daß eine per Online Banking formulierte schriftlich generierte Auffordung, der Rücküberweisung zu mit einer Tan zu bestätigen (Tan = Unterschrift) nicht möglich sein soll? Es muß nur noch so programmiert werden. Genauso wie man bei AGBs irgendwo einfach: Ich akzeptiere... auf ein Button drückt.
Nebenbei empfinde ich Tarulias Anmerkungen zu leichtfertig und hochnäsig hingeschnottert... wie z.B: Schreib ihm ne Rechnung... wie bitte soll man jemanden eine Rechnung schreiben, wenn man nur den Namen und die Bankdaten hat. Und die comdirect fungiert hier sicherlich nicht als Zwischenbote. Nebenbei wird sich derjenige auch nicht dazu aufgefordert fühlen, wenn es nicht rechtlich irgendwo verankert ist, z.B. in den AGBs der comdirekt, daß dem Empfänger des Geldes nicht auch eine Aufwandsentschädigung von z.B. 10€ zusteht.
am 23.11.2022 13:00
Und trotzdem ist es erstmal im System gespeichert... hat Unmengen an sinnloser Personalzeit = sinnlose Steuergelder, verschleudert; weil sich mehrere Personen inklusive Briefverkehr bei der Polizei und anderen Behörden damit befassen müssen... Völlig unnötig, weil die Fristen zu kurz sind. Und sehr wahrscheinlich dem Sender des Geldes nicht gesagt wird, daß er mit der polizeilichen Anzeige noch warten muß, weil der Brief dem Empfänger wahrscheinlich erst vor knapp 14 Tagen zugestellt wurde. Hängt natürlich davon ab, wie schnell die comdirect ihre Schlüsse daraus zieht, wenn man nicht bis zum 02.12.22 antwortet und dem Empfänger dies so mitteilt.
am 23.11.2022 13:13
Und wer trägt die Kosten, wenn eine Anzeige erstattet wird; sich hinterher aber heraus stellt, daß dies ggf. ein Schnellschuß war.
Wie viel kostet es wenn man angezeigt wird?
Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden. Dies gilt ausnahmslos für alle Delikte.
Dadurch ist gewährleistet, dass sich niemand aus finanziellen Aspekten zurückhalten muss, einen Straftatbestand behördlich zu melden.
Nicht möglich ist es, entgegen dem Irrglauben vieler, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Ein einmal zur Anzeige gebrachter Sachverhalt muss zwingend von Seiten der Behörden ermittelt werden.
D.h. es wird trotzdem weiter ermittelt. Wenn sich heraus stellt, daß ich nur verspätet reagiert habe, als wie die von comdirect vorgegebene Frist; bin ich gespannt, ob die Polizei nicht trotzdem für die unnötige Polizeiarbeit eine Aufwandsentschädigung haben möchte...
Und das alles nur, weil jemand nicht aufpaßt und mir fälschlicherweise Geld überweist.... großartig... das braucht niemand!
am 23.11.2022 13:40
@Susann111 schrieb:Fehler Nr. 2. wo ist meine Aufwandsentschädigung? Unterschreiben, eintüten, zum Briefkasten latschen! Zeitverbrauch: 20min meines Lebens
Diese 20 Minuten hättest Du schon locker wieder reingeholt, wenn Du Dir die folgenden Mecker-Beiträge mit ganz viel Wenn und Aber einfach gespart hättest. Unterschreib das Papier, sende es per Mail an die mitgeteilte Adresse – fertig.