am 07.01.2023 18:08
Um das Ganze vollständig zu machen:
es handelt sich um ein Strafbestand: falsch überwiesenes Geld zu behalten und auszugeben (oder auf ein anderes Konto zu transferieren): einfache Unterschlagung nach § 246 StGB und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
somit ist auch die Anzeige als solche vom Anzeigenerstatter (der die Falschüberweisung zurück haben möchte) nicht so einfach zurück zuziehen. Die letzte Entscheidung, ob die Anzeige somit erledigt ist, hängt vom Staatsanwalt ab, der die Sache zur Prüfung veranlassen muß. Also ein enorm hoher Aufwand und Ressourcenverschwendung von Steuergeldern und Manpower, weil ggf. ein vermeintlich Geschädigter zu zeitig zur Polizei rennt, und nicht damit rechnet, daß die Bank ggf. 4 Wochen und länger braucht, um eine Rücküberweisung auszuführen.
Vorschlag für die Bank comdirect und alle anderen Banken: Adressweitergabe von mir als Empfänger von falschüberwiesenem Geld an den Versender von Geld sollte frühestens nach 8 Wochen erfolgen, oder frühestens dann, wenn der Empfänger nicht innerhalb von 4 Wochen nach 2. Bank-Brief "Erinnerungsschreiben" geantwortet hat. Gern können Sie dann z.B. dem Erinnerungsschreiben einen Link beifügen:
siehe hier: https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/unterschlagung#strafe-strafmass
Bei der Unterschlagung handelt es sich zudem um ein Offizialdelikt, das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier schon von Amts wegen ermitteln muss, sobald sie Kenntnis von der Tat erhält. Ein Strafantrag des Geschädigten ist daher nicht erforderlich.
Beispiele: ...
Sollte es zu einer Fehlüberweisung kommen und es landet Geld auf dem eigenen Konto, das eigentlich für jemand anderen bestimmt war oder ist man zwar der richtige Empfänger der Überweisung, der überwiesene Betrag ist jedoch versehentlich zu hoch, muss das Geld zurückgegeben werden, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt. Eine Strafbarkeit des Kontoinhabers kann sich ergeben, wenn dieser das Geld abheben oder anderweitig verwenden würde.
Wer eine Anzeige wegen Unterschlagung erhalten hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden.
Vor voreiligen und unüberlegten Aussagen ist derweil abzuraten.
Vor allem bei Fällen, in denen über eine lange Zeit hinweg Geld unterschlagen wurde, wird ein Anwalt überprüfen, ob Einzeltaten bereits verjährt sind und somit strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.
Zudem wird der Anwalt darauf hinarbeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Die einfache Unterschlagung nach § 246 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Wer also gleichzeitig auch einen Diebstahl nach § 242 StGB verwirklicht hat, wird wegen Diebstahls bestraft.
Für die veruntreuende Unterschlagung nach § 246 Absatz 2 StGB ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Das individuelle Strafmaß ist dabei im Einzelfall festzulegen. Dabei spielen u.a. der Wert der unterschlagenen Sache sowie die eventuellen Vorstrafen des Täters eine Rolle bei der Strafmaßfindung.
Die Unterschlagung verjährt binnen drei Jahren, bei der veruntreuenden Unterschlagung liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren.
am 07.01.2023 19:16
Ich denke die meisten solcher Fälle lassen sich problemlos lösen.
Wenn ich so eine Frist nicht einhalten kann dann ist das eben so.
Wenn dann der Sender meine Daten bekommt würde ich erwarten daß er nicht gleich zur Polizei rennt sondern mich zuerst kontaktiert.
Eine Rücküberweisung sollte man selbst natürlich nicht machen. Das ist Sache der Bank.
Also stimme ich dann zu und irgendwann geht das Geld zurück.
am 14.01.2023 14:20