am 26.07.2024 18:35
Hallo,
im Januar habe ich mein Depot von IBKR zu Comdirect übertragen. Seitdem versuche ich, dass Comdirect die Abschlussdaten von meinem alten Broker übernimmt, aber leider ist das noch nicht gemacht.
Da ich kein deutscher Muttersprachler bin, kommuniziere ich lieber per Text, und aus irgendeinem Grund braucht Comdirect jedes Mal 1-2 Wochen, um zu antworten. Seit etwa März, als der Portfoliotransfer abgeschlossen war, habe ich über ein Dutzend E-Mails an Comdirect bezüglich der Anschaffungsdaten hin und her geschickt. In dieser Zeit hat mir die Comdirect eine Vielzahl von Gründen genannt, warum sie die Anschaffungsdaten nicht übernommen hat)
Was den letzten Punkt betrifft, so habe ich IBKR kontaktiert und nachgefragt (kaum zu glauben, dass sie innerhalb von 1-2 Tagen mit präzisen Antworten antworten). Sie teilten mir mit, dass dies nicht korrekt sei: „Ihr Konto untersteht der IBKR Irland. Alle Vermögenswerte, die an COMDIRECT übertragen werden, lauten auf EUR und werden über Clearstream Luxemburg gehalten und übertragen“. Das macht für mich Sinn, denn wenn der Broker in der EU ansässig ist (mein Broker ist IBKR Ireland https://www.interactivebrokers.ie/de/home.php), muss er die EU-Vorschriften einhalten, auch wenn die Muttergesellschaft in den USA ansässig ist. (Wie jedes andere Unternehmen auch, soweit ich weiß)
Ich bin ein wenig verzweifelt und frustriert und weiß nicht, was ich sonst tun soll. Habe ich etwas übersehen? Warum scheint es immer ein Problem mit Comdirect zu geben, das sie daran hindert, die Akquisitionsdaten zu übernehmen? Hat jemand einen Rat?
am 26.07.2024 18:46
@randomuser schrieb:
Ich bin ein wenig verzweifelt und frustriert und weiß nicht, was ich sonst tun soll. Habe ich etwas übersehen?
Ja, du hast übersehen, daß Steuerrecht national ist, d.h. unabhängig davon, ob IBKR ein EU-Unternehmen ist oder nicht, braucht die comdirect (und jede andere deutsche Bank) die Daten in einem Format, welches die deutschen Behörden akzeptieren. Das ist i.d.R Taxbox. Wenn IBKR nicht das Taxbox-System nutzt, wird es schwierig.
Warum scheint es immer ein Problem mit Comdirect zu geben, das sie daran hindert, die Akquisitionsdaten zu übernehmen? Hat jemand einen Rat?
Wieso "immer" ? Hast schon mehrmals einen Übertrag vom Ausland zur codi gemacht und bist dabei "immer" auf diese Probleme gestoßen?
Nur einen Rat für die Zukunft: vor absehbar komplexen Vorgängen einfach 'mal in dieser Community fragen. Dann hätte dir viele Communauten von dem Vorhaben abgeraten.
am 26.07.2024 19:01
Die Vorgaben von onvista Bank - ebenfalls eine Bank aus dem Commerzbank- Universum:
Ausländische Banken sind nicht an das innerdeutsche Taxbox-Verfahren angeschlossen, so dass bei einem Übertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten in der Regel nicht automatisiert übermittelt werden. Gemäß § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG kann der Steuerpflichtige den Nachweis der Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU, des EWR oder eines anderen Vertragsstaates nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG (Zinsrichtlinie) nur mittels Bescheinigung des ausländischen Instituts führen.
Als Bescheinigung reicht die Einreichung von Depotauszügen oder Wertpapierabrechnungen nicht aus. Die korrekten steuerlichen Anschaffungsdaten müssen vom abgebenden Institut, einzeln, je Gattung, bescheinigt werden.
Aus diesem Grund benötigen wir ein originalschriftliches Schreiben, das folgende Angaben enthält:
Depotnummer bei der onvista bank
Stückzahl
ISIN
Bezeichnung des Wertpapiers
Anschaffungsdatum
Anschaffungswert in Euro (Gesamtbetrag)
Aufgrund der Investmentsteuerreform müssen bei betroffenen Fonds auch die Werte der fiktiven Veräußerung nach § 56 InvStG geliefert werden. Nur dann ist die Lieferung der steuerrelevanten Anschaffungsdaten vollständig.
Dieses Schreiben muss mit zwei Unterschriften der Bankmitarbeiter und dem Firmenstempel versehen sein.
am 26.07.2024 19:06
Wie dg2210 bereits richtig schildert, erfolgt bei Depotüberträgen aus dem Auslands - darunter auch EU - die Lieferung von Anschaffungsdaten nicht gem. TaxBox-Verfahren. Daher muss IBKR die Daten in dem richtigen Format übermitteln.
Deine ausländische Depotbank wird sich - auch wenn das hart klingt - aber wohl weniger fürs deutsches Steuerrecht interessieren und daher die Daten nicht mit den erforderlichen Angaben übermitteln. Die comdirect kann dafür nichts. Hier liegt es dann eher daran wie eng die Regeln für die Depotbanken gestrickt sind.
Das ganze soll dich aber nicht daran hindern nach deinen Verkäufen in die persönliche Veranlagung zu gehen. Du kannst dann natürlich auf Finanzamtebene versuchen den Sachverhalt deines Depotübertrages von IBKR an comdirect darzulegen. Hier würde es aber ggf. Sinn machen bereits VOR einem Verkauf mit potentiell höheren Steuerabzügen mit deinem Steuerberater zu sprechen 😉
VG
Hein
am 26.07.2024 19:16
Mein Kenntnisstand ist daß deutsche Banken Anschaffungsdaten aus dem Ausland nicht übernehmen dürfen.
Es mag theoretisch gehen, aber eben nur mit den genannten Dokumenten nach deutschen Vorschriften.
Aber die bekommt man eben nicht.
26.07.2024 19:16 - bearbeitet 26.07.2024 19:45
26.07.2024 19:16 - bearbeitet 26.07.2024 19:45
Ja, du hast übersehen, daß Steuerrecht national ist, d.h. unabhängig davon, ob IBKR ein EU-Unternehmen ist oder nicht, braucht die comdirect (und jede andere deutsche Bank) die Daten in einem Format, welches die deutschen Behörden akzeptieren. Das ist i.d.R Taxbox. Wenn IBKR nicht das Taxbox-System nutzt, wird es schwierig.
Das ist nicht das, was die Comdirect sagt. Sie erwähnen ausdrücklich, dass das Problem darin besteht, dass der Broker außerhalb der EU ansässig ist. Sie zitieren auch das Gesetz: „Somit dürfen wir gemäß § 43a Absatz 2 Satz 6 EstG keine Anschaffungsdaten von Interactive Brokers annehmen“.
Wieso "immer" ? Hast schon mehrmals einen Übertrag vom Ausland zur codi gemacht und bist dabei "immer" auf diese Probleme gestoßen?
„Immer“ in dem Sinne, dass es in jeder E-Mail ein anderes Thema/Problem gibt, warum es nicht möglich ist. Entschuldigung, wenn mein Deutsch nicht gut genua ist.
Nur einen Rat für die Zukunft: vor absehbar komplexen Vorgängen einfach 'mal in dieser Community fragen. Dann hätte dir viele Communauten von dem Vorhaben abgeraten.
Ich schätze Ihr Feedback und Ihre Zeit, aber das hilft nicht weiter: 1) weil ich es bereits getan habe und 2) warum sollte man immer in einem Forum fragen, bevor man mit einem Unternehmen interagiert? Ich weiß es jetzt für das nächste Mal, am besten zuerst im commdirect forum nachsehen, aber was kann ich jetz machen?
am 26.07.2024 19:23
@paej schrieb:
Die Vorgaben von onvista Bank - ebenfalls eine Bank aus dem Commerzbank- Universum:
Wie werden Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen aus dem Ausland übertragen?
Ausländische Banken sind nicht an das innerdeutsche Taxbox-Verfahren angeschlossen, so dass bei einem Übertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten in der Regel nicht automatisiert übermittelt werden. Gemäß § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG kann der Steuerpflichtige den Nachweis der Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU, des EWR oder eines anderen Vertragsstaates nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG (Zinsrichtlinie) nur mittels Bescheinigung des ausländischen Instituts führen.
Als Bescheinigung reicht die Einreichung von Depotauszügen oder Wertpapierabrechnungen nicht aus. Die korrekten steuerlichen Anschaffungsdaten müssen vom abgebenden Institut, einzeln, je Gattung, bescheinigt werden.
Aus diesem Grund benötigen wir ein originalschriftliches Schreiben, das folgende Angaben enthält:
Depotnummer bei der onvista bank
Stückzahl
ISIN
Bezeichnung des Wertpapiers
Anschaffungsdatum
Anschaffungswert in Euro (Gesamtbetrag)Aufgrund der Investmentsteuerreform müssen bei betroffenen Fonds auch die Werte der fiktiven Veräußerung nach § 56 InvStG geliefert werden. Nur dann ist die Lieferung der steuerrelevanten Anschaffungsdaten vollständig.
Dieses Schreiben muss mit zwei Unterschriften der Bankmitarbeiter und dem Firmenstempel versehen sein.
Vielen Dank für Ihr schnelles Feedback!
Dies ist das, was ich unter Punkt 2 oben mit "Sass das Format der erhaltenen Daten unzureichend war" erwähnt habe. Soweit ich das nach Gesprächen mit beiden Brokern verstanden habe, sollte das jetzt gelöst sein.
am 26.07.2024 19:31
@HeinJanmaat Danke auch für das Feedback 🙂
Tut mir leid, dass ich nicht so schnell auf alle antworten kann. Wie ich bereits gepostet habe, sollte dies nun behoben sein. Ich habe IBKR ausdrücklich gebeten, Comdirect die Daten in dem von Comdirect geforderten Format zu übermitteln, einschließlich Stückzahl, ISIN
Bezeichnung des Wertpapiers, usw., wie @paej bereits erwähnt hat.
am 26.07.2024 19:36
Ich kopiere hier 2 Paragrafen aus einer der Comdirect-E-Mails:
Ist die abgebende Stelle ein ausländisches Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschließlich Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Schweiz), kann der Steuerpflichtige den Nachweis über die Anschaffungsdaten ausschließlich durch eine Bescheinigung dieses ausländischen Kreditinstitutes erbringen. Der genaue Wortlaut kann dem §43a Absatz 2 Satz 5 EStG entnommen werden.
In allen anderen Fällen (z. B. Depotübertrag aus den USA, Kanada, Großbritannien) ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig.
26.07.2024 19:54 - bearbeitet 26.07.2024 19:57
26.07.2024 19:54 - bearbeitet 26.07.2024 19:57
@randomuser schrieb:Ich kopiere hier 2 Paragrafen aus einer der Comdirect-E-Mails:
Ist die abgebende Stelle ein ausländisches Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschließlich Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Schweiz), kann der Steuerpflichtige den Nachweis über die Anschaffungsdaten ausschließlich durch eine Bescheinigung dieses ausländischen Kreditinstitutes erbringen. Der genaue Wortlaut kann dem §43a Absatz 2 Satz 5 EStG entnommen werden.
In allen anderen Fällen (z. B. Depotübertrag aus den USA, Kanada, Großbritannien) ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig.
Das wichtige ist der Begriff "ausschließlich". Dieser Abschnitt bedeutet: Die Bank akzeptiert keinerlei Dokumente, die vom Kunden vorgelegt werden. Es bedeutet nicht, daß eine deutsche Bank eine bestimmte Bescheinigung akzeptieren muß.