am 29.08.2018 15:44
Hallo zusammen,
wird analog zu jeder Vorabpauschale, die nach dem neuen Investmentsteuergesetz Ende 2018 von den Banken einbehalten wird, ein entsprechender Kapitalertrag auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen?
Der Anlass meiner Frage ist, dass ich als freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung auch monatliche KV-Beiträge aus meinen Kapitalerträgen zahlen muss.
Danke und und viele Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 29.08.2018 16:03
Hallo @vamp007,
interessante Fragestellung.
Wichtig ist aber erst einmal: Die Vorabpauschale trifft dich 2018 nimmer, da sie erst am 02.01.2019 zufließt (immer am ersten Werktag eines Jahres für das vorherige Jahr).
Nach §16 InvStg gilt:
1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind
1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,
2. Vorabpauschalen nach § 18 und
3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.
Insofern: Ich denke, ja.
am 29.08.2018 20:28
Damit wird dann Dein Freistellungsauftrag für 2019 entjungfert. 😉
Sinn der Übung, damit man nicht unbedingt Geld auf dem Depotkonto vorhalten muss fürs Finanzamt und der Freistellungsauftrag zuerst abgeschmolzen wird.
Die Beiträge zur KV aus Kapitalerträgen hast Du aber "nur" maximal bis zur Bemessungsgrenze.
29.08.2018 22:53 - bearbeitet 29.08.2018 22:53
29.08.2018 22:53 - bearbeitet 29.08.2018 22:53
@ehemaliger Nutzer schrieb:Damit wird dann Dein Freistellungsauftrag für 2019 entjungfert. 😉
Sinn der Übung, damit man nicht unbedingt Geld auf dem Depotkonto vorhalten muss fürs Finanzamt und der Freistellungsauftrag zuerst abgeschmolzen wird.
Die Beiträge zur KV aus Kapitalerträgen hast Du aber "nur" maximal bis zur Bemessungsgrenze.
Hi @ehemaliger Nutzer
für die Ermittlung der Steuerschuld hast Du wohl recht. Bezüglich der Ermittlung der Einkünfte für die PKV könnte @vamp007 tatsächlich gekniffen sein.
Ob der Kniff nun weh tut oder nicht entscheidet die Höhe der Anlage. Ich habe dieses Beispiel über 20.000€ einmal woanders (vermutlich im Darknet) gestohlen.
am 30.08.2018 01:32
@ehemaliger Nutzer
Hallo,
ich lese es so, das sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
IMHO sind das um die 7,3% von 107,80.
Als Pflichtversicherte würden solche Einkünfte ja nicht herangezogen.
am 30.08.2018 02:36
@ehemaliger Nutzer
Du hast Recht. Der Beitragssatz läge aber dann bei 14,9% exkl. Zusatzbeitrag, weil sie den AG-Anteil mitzahlen muss.
am 30.08.2018 03:15
Warum wäre diese Angabe für die Krankenversicherung wichtig? Soweit ich weiß müssen dort doch nur die Bruttoeinnahmen angeben werden. Da dir bei der Berechnung der Vorabpauschale aber keine Gewinne gutgeschrieben werden können, sollte die Höhe der abgeführten Steuern doch unerbeblich sein.
Viele Grüße
Weinlese
am 30.08.2018 07:48
Hallo Weinlese,
bei der Berechnung meiner Krankenkassen-Beiträge werden auch von meinen Kapitalerträgen 14% als Beitrag erhoben. Da die Vorabpauschale offensichtlich ein Kapitalertrag ist, wird sie bei der Berechnung berücksichtigt.
Viele Grüße
vamp007
am 30.08.2018 08:33
Hallo an alle,
unseren aktuellen Stand zu diesem Thema könnt ihr hier finden.
Diesen Thread werde ich der Übersichtlichkeit halber schließen und bitte darum, die Diskussion im verlinkten Thread weiterzuführen. 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove