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Umtausch Time Warner in AT & T

Tizo
Autor ★
6 Beiträge

Welchen Bereich muss ich angeben, um bei der Fusion keine Quellensteuer bezahlen zu müssen, Teil A, B oder C?

Wer kann mir Hilfestellung geben?

Danke im Voraus

15 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Tizo:

 

Willkommen in dieser Community. Ich finde es sehr schade, daß comdirect keinerlei Ausfüllhilfe gibt.

 

Bitte "Teil A" ankreuzen. Im Feld "Y" trägst Du ein, wieviele AT&T-Aktien Du bei der Fusion erhalten hast. Dann im Original (!) an comdirect schicken (portofrei). Ohne Gewähr! Daher:

 

@SMTcomdirect:  Wißt Ihr Genaueres?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Tizo:

 

P.S. Technisch wird die Quellensteuer über das Wertpapier mit der WKN 0E3686* abgewickelt, das comdirect Dir in Dein Depot eingebucht hat ("Sec. 302"). Dieses Wertpapier steuert die Zahlung (löst die Zahlung aus). Also: NUR wenn dieses Wertpapier in einigen Tagen aus Deinem Depot verschwindet, mußt Du KEINE Quellensteuer bezahlen. Bitte behalte das im Auge!!

 

Korrektur: Diese Aussage scheint nicht zu stimmen, siehe weiter unten.

 

nmh

 

_______________

*) Da die WKN mit "Null" beginnt, handelt es sich um eine interne WKN, die die Commerzbank (comdirect) vergeben hat. Bei anderen Banken gibt es daher möglicherweise eine andere WKN. Offizielle WKN beginnen niemals mit "Null".

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @Tizo und @nmh,

 

aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Ausfüllhilfe anbieten. Tut mir leid.

Aber wenn man sich das Schreiben sehr genau durchliest, sollte klar sein, was anzukreuzen oder besser nicht anzukreuzen ist. 😉

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

Tizo
Autor ★
6 Beiträge

Hallo nmh,

besten Dankk für die prompte und gute Antwort. 

Einen schönen Abend wünscht

Tizo

Manfredo
Autor
2 Beiträge

Bin nun dabei und fülle auch Abschnitt A aus., was soll das mit der potenziellen Beteiligung ? Kannst du mir da auch helfen ? Danke

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Manfredo:

 

Willkommen in dieser Community!

 

Den Zweck der Felder verstehe ich auch nicht so ganz, aber ich habe folgendes gemacht:

 

-  "Teil A" ankreuzen

-  Im Feld Y eintragen, wieviele AT&T-Aktien (WKN A0HL9Z) man wegen der Fusion erhalten hat (mit anderen Worten: die Anzahl der bisherigen Time Warner-Aktien multipliziert mit 1,437).

-  Im Feld Z ausrechnen und eintragen, wieviele AT&T-Aktien Du bekommen hättest, wenn das auf der Vorderseite (Seite 1) angegebene Umtauschverhältnis 1 : 3,09 gegolten hätte. Also multiplizierst Du die Anzahl der Time Warner-Aktien (WKN A0RGAY), die Du vor der Fusion hattest, mit der Zahl 3,09 und trägst das Ergebnis im Feld "Z" ein.

-  Die beiden Felder "der im Umlauf befindlichen ..." entweder berechnen und ausfüllen (die Formel ist jeweils angegeben, und der Wert von "X" und von "W" steht auf Seite 1) oder offenlassen.

 

Auf Seite 3 Namen und Datum und Unterschrift eintragen. "Unterschriftsberechtigter" und "Funktion" offen lassen.

 

Dann die Weisung per Post an comdirect schicken (wie immer ohne Porto, kommt trotzdem an). ACHTUNG: Frist 1. August 2018.

 

Wichtig: Das "technische" Wertpapier mit der WKN 0E3686 (das die Quellensteuerzahlung steuert) verschwindet (entgegen meiner obigen Aussage) NICHT aus dem Depot, wenn die Weisung erfasst wurde. Stattdessen wird die Stückart dieses Wertpapiers in den Wert "9000" geändert (wie ich soeben erfahren habe). Zu erkennen an einer Wertpapierbuchung, bei der das Wertpapier 0E3686 aus dem Depot gebucht und sofort wieder eingebucht wird. Diese Buchung ist im persönlichen Bereich unter "Depotumsätze" sichtbar, sobald comdirect Eure Weisung bearbeitet hat.

 

Leider können wir als Kunden die Stückeart unserer Wertpapiere nicht sehen. Bitte klärt dies daher rein vorsorglich mit der Kundenbetreuung ca. eine Woche, nachdem Ihr die Weisung per Post abgeschickt habt, um sicherzustellen, daß Ihr keine Steuer bezahlen müßt. Ich hatte auch schon den Fall, daß eine Weisung an comdirect zwar dort angekommen ist, aber leider nicht richtig erfasst wurde und ich dann Quellensteuern bezahlen mußte.

 

Viele Grüße aus einem schwül-sonnigen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Manfredo
Autor
2 Beiträge

Dankeschön 

CR7
Autor ★
3 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

Ich hoffe, dass evtl jemand einen guten Tip für mich hat.

 

Mein Anliegen ist doppelt ärgerlich.

 

Ich besass Time Warner Aktien weit vor dem Datum, bevor KEST fällig wurde.

 

Bei der Fusion mit ATT wurde die Barkomponente nun besteuert, worauf ich nächstes Jahr in meiner Einkommensteuer Einspruch erheben werde.

 

Damit war der Fall für mich erstmal geklärt, und habe nicht die Frist vom 01.08 in meinem Zweitdepot rechtzeitig gesehen, mit dem Resultat das 30% Quellensteuer an die USA abgeführt wurden.

 

Was kann ich jetzt tun?

 

Aktuell bin ich ziemlich ratlos wo ich anfangen soll.

 

Wie bekommt man eine zu Unrecht abgeführte Quellensteuer zurück? Muss dass über das deutsche Finanzamt gehen oder muss ich mich direkt mit der IRS in den USA sprechen?

 

Vielen Dank!

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @CR7,

 

vielen Dank für Dein Feedback und für Deine private Nachricht. Willkommen in unserer Community.

 

Leider kann ich Dir keine grosse Hoffnung machen. Ich selbst hatte dieses Problem noch nie, weil ich die Frist eingehalten habe. Ich vermute stark, dass Du direkt die IRS ansprechen musst, aber ob Du dort auch nur eine Antwort bekommst, ist fraglich. Das deutsche Finanzamt oder comdirect sind jedenfalls definitiv nicht zuständig. Auch AT&T wird Dir vermutlich nicht helfen können.

 

Der Aufwand und der Ärger, den Du mit einem solchen Antrag in den USA haben wirst, sind es wohl nicht wert. Ich fürchte, Du musst die 30% Quellensteuer als Lehrgeld abschreiben. Es tut mir leid, dass ich Dir keinen besseren Tip geben kann.

 

Bei der Gelegenheit: Du solltest versuchen, per Korrekturantrag in der Anlage KAP (oder falls das nicht klappt, per Einspruch gegen den deutschen Steuerbescheid) die Steuer auf die Barkomponente zurückzuholen. Kostet ja nichts. Vielleicht winkt das Finanzamt Deinen Antrag wegen Arbeitsüberlastung durch. Ansonsten würde ich Dir da auch nur wenig Hoffnung machen.

 

Oder mal einen Steuerberater fragen. Allerdings schreibt  Dir der dafür eine Rechnung.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.