Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Limited Partnership: Keine Angst vor bis zu 37% US-Quellensteuer! & US-Steuererklärung!

alex1
Autor ★
5 Beiträge

Bald ist es soweit: Des deutschen liebstes Hobby, das Steuern sparen!

 

Vermutlich bin ich einer der wenigen Aktionäre, die sich eine sog. LP ins Depot geholt haben (oder MLP oder LLC) - also eine US-Personengesellschaft.

Dabei ist man kein Aktionär, sondern hält Anteile an eben einer Personengesellschaft, sog. units. Weil es keine Aktien sind, bedeutet es für den US-Fiskus IRS: Man hat trotz des non-resident alien-Status Einkünfte aus einer Geschäftsverbindung mit den USA, hier über die USD-Ausschüttungen, als natürlicher Partner an der öffentlich gehandelten LP/MLP/LLC.

Damit einen die CIA nicht quer durch die Welt jagt wegen paar USD Steuerschuld, wurde vor einigen Jahren ein Withholding-Regime des IRS (internal revenue service) eingeführt.

Genau genommen darf dadurch jeder Broker, welcher öffentlich handelbare Anteile an einer LP/MLP/LLC für einen non-resident-alien (also nicht-amerikaner außerhalb der USA^^) im Depot gebucht hat pauschal 37% US-Quellensteuer auf jede Ausschüttung einbehalten; ist der Empfänger eine Firma, sind's immer noch 21% (The withholding tax rate for effectively connected income allocable to non-corporate foreign partners is 37%, and 21% for corporate foreign partners. https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/partnership-withholding).

Jetzt werden sich bestimmt einige US-Depot-Veteranen fragen: Kann man dieses Zurückhalten der Steuerschuld eigentlich aufheben wie gewohnt qua W-8BEN formular?

a) Ja, kann man. Mit dem Formular W-8 ECI. Dieses sollte der withholding-agent erhalten, also idr der Broker - oder halt hier comdirect ^^

( https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/withholding-exemption-on-effectively-connect... / https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-8-eci )

b) Dies wäre aber eine sehr schlechte Entscheidung. Warum? Nun, auch wenn der sog. Withholding-Agent (WA) unser W-8ECI an den allmächtigen IRS weiterleitet, ist unser WA, also hier Comdirect, weiterhin gegenüber dem IRS verpflichtet, die Formulare 4042 & 4042-S ausgefüllt regelmäßig einzureichen - für die Dauer der gehaltenen LP/MLP/LLC-Units im Depot und Steuerjahr.

(If you file Form 1042-S, you also must file Form 1042, Annual Withholding Tax Return for U.S. Source Income of Foreign Persons.  https://www.irs.gov/instructions/i1042shttps://www.irs.gov/instructions/i1042).

Anhand der oben verlinkten Ausfüllhinweise sieht man schon, dass die Bank als WA in Vorleistung gehen muss, die durch sie einbehaltenen Ausschüttungen regelmäßig korrekt zu dokumentieren, gegenüber dem IRS.

Hätte man darauf als Privatperson Lust? Zumal auch (ausländische) Steuernummern des WA abgefragt werden, was wir garnicht wissen können!

Stellt sich nur die Frage: Macht die Commerzbank überhaupt diese Dokumentation nach IRS-4042/-S? Denn wenn nicht, wäre das Steuerhinterziehung ggü den USA... ^^

Unterm Strich bringt man sich also mit dem ad-hoc-Tip, das W-8ECI Einzureichen nur in Teufels Küche, weil man dann direkt in Steuerschuld gegenüber den USA steht (!).

Die Steuererstattung nachfordern ist hier der elegante und auch seitens USA gewollte Weg. Gibt dann durch den IRS beim ersten Versuch der Rückerstattung Nachfragen, so ist es kein Beinbruch mehr Smiley (zwinkernd)

Wir wollen also endlich unsere US-Steuerlast auf US-Einkünfte von 37% auf ~ 10%* drücken, mit einer US-Steuererklärung (!) Smiley (überglücklich)

Formulare Formulare Formulare!

1) Wir brauchen eine US-SteuerID, sog. Individual Taypayer Identification Number (ITIN). Diese wird immer auch dann angegeben, wenn der IRS eigentlich eine SSN (US-Sozialversicherungsnummer) verlangt (!).

Formular W-7 (https://www.irs.gov/instructions/iw7).

"An ITIN is a 9-digit number issued by the U.S. Internal Revenue Service (IRS) to individuals who are required for U.S. federal tax purposes to have a U.S. taxpayer identification number but who do not have and are not eligible to get a social security number (SSN)." - Wir zusammen mit der Steuererklärung eingereicht! Die neue ITIN erlischt nach drei(?) ungenutzten Jahren - tut nicht weh 🙂

2) Das Hauptformular für unsere US-Einkommenssteuererklärung:

Form 1040-NR, U.S. Nonresident Alien Income Tax Return

3) Unseren Broker ärgern!!!

Der muss uns nämlich als sog. Withholding-Agent die Dokumentation Mittels Formularen 4042 / 4042-S / 4042-T liefern! Dazu ist der WA verpflichtet! Damit wir easy die gezahlten Steuern ins 1040-NR übertragen können, für eine US-Steuererklärung in quasi 10 Minuten ^^ Lachender Smiley

4) Kopien/Ausdrucke der Gutschriften der Ausschüttungen nicht vegessen. Tackert man fürs Steuerjahr hinter die aussagekräftigen 4042-S oder 4042-T etc.

 

Achja, Stichtag US-Steuererklärung? Ohne Antrag auf Verlängerung der Frist bis einschließlich 15. Juni (für non-resident-aliens ohne us-gehalt).

Die 4042er Formulare sollte euer Broker spätenstens Ende März fertig haben, by the way.

 

PS: bin kein Steuerberater! Habe mir das aber gerade schlüssig aus dem Netz gezogen. Hauptsache keine Panik schieben! Man hat mit dem höchsten Quellensteuersatz auf private Einkünfte erstmal die Steuerschuld beglichen, ggü. den USA.

 

*) Grundfreibetrag pers. US-Einkommen von 9325 USD 😉

https://www.bundestag.de/resource/blob/544058/77b0ce852b8f279929e50a6b25a5def0/WD-4-012-18-pdf-data....

9 ANTWORTEN

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

Hallo und willkommen in der Community!

 

Die Vorgehensweise klingt nur beim Überfliegen Deines Beitrag schon unheimlich kompliziert. Warum nicht eine viel einfachere Alternative, wenn man in MLPs investieren will? Invesco hat zwei ETFs auf MLP-Unternehmen im Angebot, wobei der A1T96S die Erträge an die Anleger ausschüttet. Damit bekommt man eine gestreute Anlage in MLPs, spart sich den ganzen Steuerrückholaufwand und erhält auf die Ausschüttungen noch eine Teilfreistellung von 30%. Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße

Weinlese

alex1
Autor ★
5 Beiträge

1040-NR Ausfüllhinweise @https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/i1040gi.pdf

Seite1 Angaben zur Person, selbsterklärend und Aufstellung der pers. Einkommen.

Seite2 geht's um Steuern. Und logischerweise Rückerstattungen wegen des bisherigen 37% Quellensteuerabzuges Smiley (zwinkernd)

Da wir ja nur unsere Steuerlast der US-Ausschüttungen senken wollen, müssen nach meinem Überfliegen des 1040-NR insb. folgende Zeilen beachtet werden:

Seite 1:

7 - Capital Gain. Die Ausschüttungen einer Personengesellschaft sind keine Dividenden. Daher hat man auch kein Privileg für qualifizierte Dividenden (Wertpapiere mind. 1 Jahr gehalten).

Wenn in Zeile 7 die summierten USD-Gutschriften unserer Ausschüttungen eingetragen werden, sparen wir uns damit gleichzeitig das Formular Schedule-D Smiley (zwinkernd)

Denn für Schedule-D heißt es:To report capital gain distributions not reported directly on Form 1040 or 1040-SR, line 7 (or effectively connected capital gain distributions not reported directly on Form 1040-NR, line 7) https://www.irs.gov/instructions/i1040sd

15 - Taxable income. Im Prinzip sollte hier zum Abschluss Seite1 der selbe Betrag stehen wie unter Zeile 7. Denn wir machen logischerweise keine itemized deductions geltend (Werbungskosten oder so:). Dazwischen ist alles selbsterklärend (aufsummieren, substrahieren von Zeilenwerten...).

Seite 2: (jetzt wirs interessant)

16 - Tax. Hier wird die selbst ermittelte eigene Steuerlast eingetragen!

Halt stop!

Meines Wissens nach sind in den USA Einkommen (wie diese LP Cashdistributionen) derzeit dank Trump (?) ich glaube bis 12000 USD steuerbefreit.

Damit wird das Ausfüllen von 1040 noch einfacher, da man nur die bisher zurückbehaltene Quellensteuer angibt (withholding from ... 1042-S).

https://www.heise.de/tp/features/USA-Kongresskammern-einigen-sich-auf-Steuerreform-3924169.html

Ergo für die meisten eine 100% Erstattung der Quellensteuer? Smiley (fröhlich)

Wer dennoch über dem Freibetrag in den USA für generische Einkommen (keine Dividenden!) liegt, muss etwas Kopfrechnen.

Dieses Prozedere ist etwas versteckt, der sog. Qualified Dividends and Capital Gain Tax Worksheet—Line 16 auf Seite 35 @ https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/i1040gi.pdf

Relativ selbsterklärend, hierbei wieder nicht vergessen: wir haben keine Dividenden!

Wer ein zu versteuerndes US-Einkommen von unter 100k aus solchen LP/MPL/LLC-Ausschüttungen hat, schaut für die Zeilen 22/24 des Worksheets in die sog. Tax-Table (S.65 ff.).

25 - Federal income Tax withheld from: g Form(s) 1042-S (!!!)

Jetzt gehts ans Eingemachte, denn hier muss unser Broker die oben besagte Dokumentation liefern - sonst können wir unsere US-Steuererklärung nicht abschließen (?!). Nebeneffekt: So kontrollieren wir, ob unser Broker auch wirklich die Steuerschuld beglichen hat, mit unserem zurückgehaltenen Geld (!). Essenziell: Kopien/Ausdrucke unserer entsprechenden Depotgutschriften mitgeben - damit der IRS auch sieht, dass uns bereits ordentlich abgezogen wurde 😐 ^^

Sollte der liebe Broker uns die Dokumention nach 1042/1042-S/1042-T trotz aller Argumente vorenthalten, dann würde ich die Steuererklärung trotzdem ans US-IRS abschicken - inkl. eigener Beleggutschriften, Kontoangaben und kurzer Erklärung der Misere. Nur um zu sehen, inwiefern der IRS sich den Broker vorknöpft...

Letztendlich wäre es doch sinnvoll, das sog. 1042-S notfalls selbst auszufüllen, aber mit möglichst vollständigen Angaben zum eigenen Broker, dem sog. withholding agent.

Damit der IRS weiss, beim wem man die Nachforderung letztendlich einzutreiben hätte?

Achja, man sollte natürlich bereits eine US-Kontoverbindung haben, idr über ein (oft kostenfreies) US-Depot Smiley (zwinkernd)

 

Warum ich diese Black Stone Minerals LP halte? Nun, sollte der Ölpreis sich stabilisieren bzw. jährlich um mind. die reelle US-Inflation steigen, DANN ergeben sich enorme Steigerungspotenziale der Ausschüttungen, eben einer Personengesellschaft Smiley (überglücklich)

D. h. hier spekuliere ich auf Ausschüttungen auf dem Niveau von einem Durchschnittsjahreseinkommen, in ggf. zehn Jahren ~ aber hauptsache gesund ^^

 

PS: Über den Sinn von ETF uns seine systemischen Risiken werde ich hier nicht streiten wollen. Sind halt in meinen Augen in Anbetracht von Chancen mit Wachstumsaktien aber insb. wegen bereits etablierter Aktiengrößen wie Apple, Amazon etc. einfach ... <piep>

Aktuell ist Intel extrem unterbewertet! 🙂

 

dg2210
Legende
6.217 Beiträge

Ein super-spannendes Thema! Danke für den Beitrag.

 

Trotzdem: ich werde wohl auch weiterhin die Finger von US-Personengesellschaften lassen, auch wegen des Kleingedruckten, das du am Ende des Beitrags versteckt hast: "Achja, man sollte natürlich bereits eine US-Kontoverbindung haben, idr (sic) über ein (oft kostenfreies) US-Depot"

 

 

Kannst du noch etwas zur Besteuerung auf deutscher Seite sagen?

Nach meinem Verständnis müssten dann die US-Ausschüttung nicht als Kapitaleinkünfte, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert werden.

 

 

 

 

alex1
Autor ★
5 Beiträge

Joa, durch die sog. Abgeltunssteuer auf Kapitalerträge interessiert den dt. Fiskus die US-Steuer nicht mehr. Deshalb kann man von dieser keine Werbungskosten mehr absetzen...

Aus steuerlicher Sicht sind das mMn einfach zwei separate Baustellen.

Tatsächlich ist es sogar so festgemeißelt beim dt. Fiskus, dass eine US-Personengesellschaft  immer eine Kapitalgesellschaft ist (vergleichbar einer KGaA), sobald deren Anteile börsennotiert sind (!), also die Außendarstellung eher einer AG nachkommt.

Ich würde auch niemandem für eine elegante/einfache dt. Besteuerung empfehlen, diese Sichtweise unseres Fiskus anzufechten. tut man sich einfach keinen Gefallen mit. 25% + Soli sind einfach gesetzt, das ist IMMER der günstigste pauschale Steuersatz auf (ausländische) Kapitaleinkünfte von in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen (!).

Wo wir mit unserer Steuererklärung ansetzen wollen sind aber die USA; dort winkt uns die 100% Steuererstattung zu, für letztendlich eine Gesamtsteuerlast von sexy 25% + Soli 🙂

Wobei ich das halten von genannten US-Personengesellschaften nur in deutschen Depots empfehle.

1) Weil man in idR ein deutsches Depot bei einer deutschen Großbank haben sollte, allein aus Gründen der internationalen Durchsetzbarkeit von Kundeninteressen (d. h. es kommen nur Commerzbank/comdirect, DB und S-broker in Frage).

2) Hat so eine Großbank die juristischen Kapazitäten (insb. DB ^^), steuerliche Sachverhalte ggf. auf Nachfrage auf die Kette zu kriegen.

Dringend abzuraten ist von kleinen oder Brokern mit sehr günstigen Konditionen wie Flatex oder Smartbroker etc. Insb. Flatex ist eine Betrügerklitsche, wenn man sich deren unseriöse Art der Kontoaufstellung anschaut... (es werden keine Wertpapier-Stückzahlen festgehalten im Depotauszug!).

Achja, meine Sichtweise der Herangehensweise an die US-Steuererklärung wird zufällig von einem Wirtschaftsprüfer, Deloitte, bestätigt (gestern noch ergooglet ;)):

https://connectmusic.ca/media/6379/2013-09-06%20deloitte%201040nr%20return%20guide%202012.pdf

Einen Verweis auf ein DBA-Abkommen Dt.-USA kann man sich sparen, denke ich.

Meines Wissens nach sind in den USA Einkommen (wie diese LP Cashdistributionen) derzeit dank Trump (?) ich glaube bis 12000 USD steuerbefreit.

Damit wird das Ausfüllen von 1040-NR noch einfacher, da man nur die bisher zurückbehaltene Quellensteuer angibt (withholding from ... 1042-S).

Ergo für die meisten eine 100% Erstattung der Quellensteuer? Smiley (fröhlich)

Die aktuellen Steuersätze auf individuelle Einkommen in den USA kann man hier einsehen:

https://www.heise.de/tp/features/USA-Kongresskammern-einigen-sich-auf-Steuerreform-3924169.html

Wobei der heise-Artikel vermutlich nicht ganz korrekt ist, denn laut Bundestags-PDF sollte es wohl eher 12k USD Pauschbetrag für Werbungskosten heißen?

Der Grundfreibetrag bei persönlichem Einkommen in den USA liegt eher bei 9325 USD (Seite 4, 2. Einkommenssteuer 2.1 Tarife ff.)

https://www.bundestag.de/resource/blob/544058/77b0ce852b8f279929e50a6b25a5def0/WD-4-012-18-pdf-data....

Abschließend kann man sagen, dass insb. folgende IRS-Formulare für eine vollständige Anrechnung der US-Quellensteuer in den USA vorliegen sollten/einzureichen wären:

W-7 Initialer Antrag auf US-Steuernummer für Ausländer. Wird zusammen mit der US-Steuererklärung verschickt (!). der IRS ergänzt dann unser 1040-NR um eine neue ITIN.

"Caution: If you check box b, c, d, e, f, or g, you
must file a U.S. federal tax return with Form W-7 unless you meet one of the exceptions
(see instructions)
@ https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw7.pdf

Für die Applikation braucht man entweder beglaubigte Kopien vom aktuellen Reisepass oder Perso und Führerschein.

1040-NR Einkommenssteuererklärungsformular non-resident aliens

1042-S (!) sollte eig. immer vom Broker geleistet werden; ggf. doch selbst ausfüllen mit möglichst deckungsgleichen Angaben zur Bank/Angaben auf Gutschrift - logisch.

Gutschriften der Ausschüttungen von US-Personengesellschaften  als Kopie/Ausdruck.

Schedule OI - Personenbezogenes blabla. Würde ich aber weglassen, da die Fragen Richtung Visa und Arbeit in den USA tendieren...

dg2210
Legende
6.217 Beiträge

Kannst du uns noch verraten, welche US-Banken bzw Broker Zahlungsverkehrskonten für Ausländer einrichten? Möglichst mit online-Kontoeröffnung.

 

Reicht eine US-Kontoverbindung schon aus, um als US-Person zu gelten? Wäre blöd, wenn man einerseits Steuern spart, aber andererseits einem die deutschen Depots dichtgemacht werden...

alex1
Autor ★
5 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Kannst du uns noch verraten, welche US-Banken bzw Broker Zahlungsverkehrskonten für Ausländer einrichten? Möglichst mit online-Kontoeröffnung.

 

Reicht eine US-Kontoverbindung schon aus, um als US-Person zu gelten? Wäre blöd, wenn man einerseits Steuern spart, aber andererseits einem die deutschen Depots dichtgemacht werden...


Hä?!

Du bist doch keine US-Person, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist... *facepalm

Und jeder US-Broker mit kostenfreier Kontoführung hält dir automatisch ein Konto vor. Wie sonst könnte man von deinem deutschen Konto eine Überweisung auf US-Depot realisieren? Dein US-Broker-Konto hat demnach eine Routing-Nr (vergleichbar unserer BLZ) und halt die Kontonummer.

Es gibt nur eine Einschränkung: von einem reinen US-Depot-Konto kann man keine direkte Überweisung zurück nach Deutschland durchführen. Dafür muss man einen sog. International Outbound-Wirerequest manuell durchführen: Formular ausdrucken, ausfüllen, einscannen und dem Broker per e-mail. Mein US-Broker ist da recht fix, nach spätestens drei Banktagen ist die USD-Gutschrift auf dem dt. Konto sichtbar (nat. sollte man in Deutschland bereits ein USD-Fremdwährungskonto haben! DB oder S-Broker. Comdirect hat zunächst hohe 1% Wechselgebühr USD-> EUR...). Dieser Service ist aber nicht kostenfrei. Pauschal 25 USD Abzug pro Auftrag und deine dt. kontoführende Bank wird auch nochmal die hand aufhalten zwischen 0.5% bis idr max 100 EUR (ab 10k Transfervolumen).

Innerhalb der USA auf ein anderes US-Konto aber kann man von einem solchen Broker-Konto beliebige Überweisungen kostengünstig oder kostenfrei elektronisch tätigen. Nachdem man eine Verbindung zur Zielbank eingerichtet hat.

 

Als US-Broker sollte man (wie beim Konto zuhause) idr nur börsennotierte Unternehmen auswählen. Schwab/TDameritrade, E-Trade, Interactive Brokers (letzterer erhebt soweit ich weiss sog. Inaktivitäts-Gebühren...). IB ist eher für die hardcore-zocker gedacht, sehr professionelle aber auch unübersichtliche Oberfläche...

Persönlich gefällt mir Schwab/TD am besten mit der intuitiven Weboberfläche - mehr brauche ich nicht.

PS: wenn du ein US-Brokerage Account eröffnest, sollte du eines definitiv nicht machen: margin-account freischalten. bzw. freigabe für leerverkauf von u. a. optionen = tödlich (sell to open). will man nebebei etwas optionshandel, reicht ein tier2/cash-only optionsfreigabe vollkommen aus. damit kauft und verkauft man optionen wie normale wertpapiere (buy to open, sell to close). reicht und man hat nur das risiko der kaufprämie.

 

Achja, wenn du wirklich ein richtiges Zahlungsverkehrskonto in den USA brauchst oder willst, dann kommst du nicht drum herum, dort für eine Woche oder so einzufliegen, das Bankkonto persönlich zu eröffnen.

Dann wäre es halt ein Santander-Konto oder doch Deutsche bank? Sind alle in NY vertreten...

Wobei: Nur um ein US-Konto zu haben sollte der Broker schon reichen. Bezweifle halt, dass ein standard US-Konto mit Kreditkarte etc. pp keine Gebühren für Auslandsüberweisungen erhebt 😉 Und um die sog. Servicegebühren in Dtl. kommt man ohnehin nicht umher ...

 

PS: Aktuell habe ich bei meinem US-Broker wegen der Möglichkeit des sog. direct deposit laut Form 1040-NR der Steuererstattung Seitens IRS angefragt.

Es ist nämlich doch nicht so trivial, weil auf den ersten Blick der Broker als Ziel nicht die eigene Kontonummer angibt samt ABA-Routing-Nr, sondern eine intermediäre Bank - und dann braucht es konkreter eigener Konto-Angaben inkl. Anschrift als Verwendungszweck.

In IRS-Formularen gibt es aber nur die Möglichkeit, Kontonummern anzugeben.

Ist mir bisher so nur nicht aufgefallen, weil ich die oligatorischen Überweisungen vom deutschen Konto zum US-Broker stets direkt auf die US-Kontonr zzgl. Swiftcode durchführte - obwohl das so auch nicht angedacht ist, laut dem us-broker ^^ sondern nur indirekt über eine generische Bankverbindung inkl. eindeutigem Verwendungszweck...

Naja, stay tuned :]

 

PPS: Ein US-Konto ist natürlich keine zwingende Voraussetzung, um eine US-Einkommenssteuererklärung abzugeben (1040-NR). Nur beschleunigt es die Steuerrückzahlung. Ansonsten optiert man für einen Scheck - oder hat die Möglichkeit, US- Series1 Bonds zu kaufen (diese sind nicht über Finanzinstitute käuflich).

dg2210
Legende
6.217 Beiträge

@alex1  schrieb:


Hä?!

Du bist doch keine US-Person, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist... *facepalm

 


Das ist - mit Verlaub - totaler Quatsch.

alex1
Autor ★
5 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@alex1  schrieb:


Hä?!

Du bist doch keine US-Person, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist... *facepalm

 


Das ist - mit Verlaub - totaler Quatsch.


Naja, es sei denn du hast wirklich die us-amerikanische Staatsbürgschaft oder halt doch business dort... - dann must du wirklich immer auch die US-Steuererklärung angeben, unabhängig vom Erstwohnsitz ^^

Whatever: mich juckt es nicht wirklich, wo du genau steuerflichtig bist 😉

Thomas0310
Autor
1 Beiträge

Hi Alex,

danke für den tollen Beitrag der ist echt hilfreich. Eine Sache hab ich aber noch nicht lösen können: wie gelangt meine Steuererklärung am leichtesten zum IRS? Es gibt für das e-Filing IRS Free File und IRS Free Forms, aber nichts davon scheint für nonresident aliens möglich zu sein. Schickst du das Form 1040-NR dann ausgedruckt in die USA? Und wenn ja an welche Adresse? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit für das e-filing?

 

Danke auf jeden Fall schonmal!