am 12.03.2017 18:56
Kann man Bezugsrechte von Verwanden oder Bekannten übertragen bekommen ?
am 13.03.2017 10:48
@Galaxyjaguar: Selbstverständlich! Bezugsrechte haben eine eigene WKN und können (nach ihrer Zuteilung, also ab Beginn der Bezugsfrist) in aller Regel am Markt gekauft und verkauft und auch zwischen Depots übertragen werden.
Achtung: Die Übertragung von Wertpapieren zwischen Depots kann einige Tage dauern (näheres siehe hier). Falls das Bezugsrecht erst nach Ablauf der Bezugsfrist im Ziel-Depot ankommt, kann es nicht mehr ausgeübt werden und verfällt möglicherweise.
Falls mein Beitrag hilfreich für Dich war, freue ich mich über einen enstprechenden Klick von Dir.
Viele Grüsse aus einem sonnigen München
nmh