am 22.04.2021 04:30
@DMZ schrieb:"Voraussetzung für die Ausübung Ihres Stimmrechts an der Hauptversammlung der oben genannten Gesellschaft ist, dass Ihr Wertpapierbestand zum 20.04.2021 bereits in der USA verwahrt wurde. Bedauerlicherweise ist dies bei Ihnen jedoch nicht der Fall."
Ist das eine Bedingung nach US-Recht oder woher kommt diese Anforderung? Für das Unternehmen sollte es doch keine Rolle spielen, wo der Anleger seine Aktie verwahrt, um für die Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt zu sein. Mir erscheint diese Bedingung etwas willkürlich.
Viele Grüße
Weinlese
22.04.2021 08:41 - bearbeitet 22.04.2021 09:04
Genaueres weiß ich nicht.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass dies mit Clearstream International S.A zu tun hat, eine Tochter der Deutschen Börse AG. Diese verwahrt die Wertpapiere unterschiedliche Banken. Werden ausländische Aktien in EUR auf deutschem Börsen bzw. deutschen elektronischen Handelsplattformen erworben, dient Clearstream als Zentralverwahrer aka Sammelstelle.
Warum ich mich als Aktionär trotzdem nicht einfach zu einem elektronischen Proxy Voting in den USA anmelden kann, ist mir auch schleierhaft. Aber klar, US-Recht wird auch nochmal eine Rolle spielen - vermutlich soll der internationale Einfluss auf amerikanische Unternehmen klein gehalten werden. Das ist von meiner Seite her aber nur Spekulation.
Bisher weiß ich zum Record Day für die Stimmabgabe nur: "bis zu 60 Tage vorher". Aber: Der Termin für das Annual Meeting von Gamestop wurde am 08.04. verkündet. Für ausländische Investoren, die einen teueren Lagerstellenwechsel beantragen müssten, erscheint mir der 20.04. deutlich zu knapp. Aber vielleicht ist dieses Prozedere üblich und am Ende genauso gewollt.
Falls jemand Näheres weiß oder auch welche europäische/deutsche Regelungen es für amerikanische Aktionäre und ihre Stimmabgabe gibt, freu ich mich.
Ich hab jetzt einmal beim Kundendienst nachgefragt, wo genau ich die Information für den oben genannten Stichtag bekomme.
am 23.04.2021 10:49
Weiteres Update: Gamestock IR hat heute 22.04.2021 ein SEC 'Form DEF 14A" aka "definitive proxy statement" eingereicht. Dort werden genauere Informationen für das geplante Aktionärstreffen im Juni vorgestellt. Dort steht auch:
>> Only stockholders of record as of the close of business on April 15, 2021 (the “record date”) are entitled to vote at the annual meeting and any postponement or adjournment thereof. <<
Damit ist die oben zitierte Information des comdirect Kundensupports via Mail im Hinblick auf das Datum ("20.04.21") leider falsch. @Social-Media-Team
Nach wie vor ist mir unklar, wie ich als EUR-Aktionär an ausländischen Annual Meetings teilnehmen bzw. abstimmen kann. Ein Lagerstellenwechsel in die USA wäre damit nur in dem Zeitfenster von fünf Arbeitstagen möglich - beim Beispiel Gamestop nur vom 08.04. (First Announcement Annual Meeting)-15.04.2021 (Record Date Proxy Voting).
cc: @Weinlese
am 15.05.2021 14:34
Online werden nun vereinzelt Meldungen laut, dass die CD nun doch Unterlagen bereitstellt, um sein Wahlrecht auszuüben. Explizit geht es um Aktien, die sich in einer nicht-US Lagerstelle befinden.
19.05.2021 18:51 - bearbeitet 19.05.2021 19:02
Update! Danke @Sebi2108, die einzelnen *Meldungen hatte ich auch gelesen.
Ich kann das hier bestätigen: Nachdem ich eine weitere Anfrage über das "Kontaktformular für Kunden" gestellt habe (https://www.comdirect.de/cms/hilfe-service-kontakt.html), hat mir die comdirect Kundenbetreuung heute - bereits zwei Tage später - das Proxi Form Formular bereitgestellt. Allerdings handelt es sich (nur) um eine "Weisung zur Abstimmung für die GAMESTOP Hauptversammlung".
Zitat:
"Sofern Sie eine Weisung erteilen möchten, lassen Sie uns bitte die beiden letzten
Seiten ausgefüllt, mit Ihrer Kontonummer versehen und unterschrieben bis zum 28.05.2021, 10.00 Uhr, zukommen."
Gamestop Shareholder können somit nicht direkt abstimmen, sondern nur indirekt über die comdirect. Auch ein notwendiger Lagerstellen-Übertrag in die USA ist für das Voting damit vom Tisch. Der Stichtag für den Aktienbesitz bleibt aber bestehen (EDIT: Nur "For Stockholders as of record on April 15, 2021"; mehr dazu Infos siehe oben).
Ich freu mich mein Stimmrecht auszuüben und zu voten.
#Vote 🐵
20.05.2021 18:51 - bearbeitet 20.05.2021 19:04
@SMT_Jan-Ove Entschuldige die vielleicht dumme Frage, aber in der Mitarbeiter Email oben wird explicit nach der "KONTONUMMER" gefragt. Nach meinem Verständnis gibt es auch eine comdirect interne KUNDENNUMMER; die ist im CB System auch als "Kundennummer" so benannt. Die ist aber nicht damit gemeint, oder?
Umgangssprachlich ist mit Kontonummer meist die eigene IBAN gemeint, richtig?
...nicht, dass hier am Ende deshalb das Voting scheitert.
EDIT: Oder ist es gar die Depotnummer? 🤔
am 21.05.2021 08:40
Hallo @DMZ,
deine Nachfrage ist absolut berechtigt.
Wir nutzen verschiedene Begrifflichkeiten und die Kontonummer ist quasi ein Überbegriff. Du kannst in dem Formular deine Konto- oder Depotnummer (siebenstellig) angeben oder auch die IBAN. Die Stellen 14-20 entsprechen der Konto- oder Depotnummer.
Deine Kundennummer ist 11-stellig und enthält vor der Konto-/Depotnummer noch eine "Filialnummer". Die Kundennummer findest du übrigens im Persönlichen Bereich > Verwaltung > Meine Daten.
Gruß
Erik
21.05.2021 09:26 - bearbeitet 21.05.2021 09:32
Verstanden & Danke. Und ein Hurra auf diejenigen, die dieselbe Zahlenabfolge sofort erkennen können.
Die Depotnummer (Handel) entspricht den letzten sieben Ziffern der IBAN (Banking).
Somit kann beides für die erteilte Weisung zum Proxy Voting verwendet werden.