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Überwachungsentgelt Konto mit unbekannter Anschrift

Yosef
Autor
1 Beiträge

Hallo, 

 

ich habe eine Zeit lang im Ausland gelebt und während dieser Zeit mich kaum mit dem Konto beschäftigt habe. Als ich später einmal einloggen wollte, hat das nicht funktioniert. Telefonisch habe ich erfahren, dass mein Zugang gesperrt wurde, da ich auf die zukommende Post nicht reagiert habe - ganz genau habe ich das nicht verstanden. Jetzt allerdings wurde mir der Zugang entsperrt und ich sehe, dass knapp 30€ mit dem Buchungstext "Überwachungsentgelt Konto mit
unbekannter Anschrift" abgezogen wurde. Steht so etwas wirklich in AGB? Inzwischen habe ich schon wieder die deutsche Addresse, was wäre aber, wenn ich sofort nach dem Umzug ins Ausland die ausländische Adresse angegeben hätte?  Wären dann keine Gebühren entstanden? 
Danke.

1 ANTWORT

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge


Hallo @Yosef,

 

etwas verspätet, aber hier kommt unsere Antwort. Danke für die Geduld. 🙂

 

Als Kunde hast du uns als Bank gegenüber eine gewisse Mitwirkungspflicht. Demnach musst du der Bank nach einem Umzug deine neue Adresse unverzüglich mitteilen (siehe Seite 4 in den AGB).

Wenn wir keine aktuelle Meldeadresse unserer Kunden mehr haben (was wir in deinem Fall vermutlich an der nicht zustellbaren Post gemerkt haben), müssen wir die selber recherchieren. Das bedeutet für uns natürlich Aufwand, den wir mit den 29,90 Euro halbjährlich in Rechnung stellen.

Hättest du uns also die neue Adresse gleich mitgeteilt, hätten wir das Entgelt natürlich nicht berechnet.

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü