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Zeitliche Verrechnung Ausschüttungen Vorabpauschale

logaems
Autor
1 Beiträge

Moin allesamt,

 

den prinzipiellen Mechanismus des Basisertrags und der Vorabpauschale habe ich verstanden. Ich bin aber durch eine meiner Abrechnungen ins Grübeln gekommen, weshalb ich mich mit dem folgenden Szenario hier an die Profis wende.

- Der Basisertrag für 2018 wird auf Basis des Depotwertes zum 1.01.18 ermittelt

- Der dafür gültige Basiszinssatz stammt von Anfang 2018

- Der Steuerzufluss der Vorabpauschale für 2018 ist in 2019

- Damit kann ich ihn erst in der Steuererklärung in (nicht für) 2020 berücksichtigen

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Jetzt zur Frage:

- Werden nun die Ausschüttungen des Jahres 2019 gegen die Vorabpauschale für 2018 gerechnet,

- oder werden die Ausschüttungen des Jahres 2018 gegen die Vorabpauschale  für 2018 gerechnet und nur der Differenzbetrag fließt in 2019 zu?

 

Einen schönen Abend noch

1 ANTWORT

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

Hallo @logaems  und herzlich willkommen in der Community.

 


@logaems  schrieb:

- Der Basisertrag für 2018 wird auf Basis des Depotwertes zum 1.01.18 ermittelt

- Der dafür gültige Basiszinssatz stammt von Anfang 2018

- Der Steuerzufluss der Vorabpauschale für 2018 ist in 2019

- Damit kann ich ihn erst in der Steuererklärung in (nicht für) 2020 berücksichtigen

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Bis hierhin ist alles richtig.

 


@logaems  schrieb:

- Werden nun die Ausschüttungen des Jahres 2019 gegen die Vorabpauschale für 2018 gerechnet,

- oder werden die Ausschüttungen des Jahres 2018 gegen die Vorabpauschale  für 2018 gerechnet und nur der Differenzbetrag fließt in 2019 zu?


Die Bezeichnung "gegen rechnen" gefällt mir nicht, vielleicht hast Du es aber nur ungeschickt ausgedrückt.

Richtig ist jedenfalls, dass für die Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2018 die in 2018 erhaltenen Ausschüttungen berücksichtigt werden. Nur der steuerliche Zufluss der Vorabpauschale ist dann in 2019.