am 16.01.2020 06:21
Hallo, was bedeutet der Satz "der Fonds wird... kein Sondervermögen mehr sein"? Angenommen, die Depotbank oder ishares gehen in Konkurs, sind dann meine Anteile verloren (bisher replizierend)?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 16.01.2020 07:57
Das hier jetzt mal ganz ohne Gewähr und mit gefährlichem Halbwissen garniert: Der Satz bezieht sich auf §209 KAGB. Da ist geregelt, dass ein Investmentfonds unter bestimmten Umständen bis zu 20% eines Papiers halten darf, wenn dieses einen Index nachbildet (ein ETF hält also Stücke eines anderen ETF oder Indexfonds) und folgende Bedingungen gelten:
2. er eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht,
3. er in angemessener Weise veröffentlicht wird.
Durch die Änderungen fällt diese Ausnahmeregelung weg und es gilt (wie weiter hinten im Prospekt geschrieben): "Das Sondervermögen ist nach der Änderung kein Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß § 209 KAGB mehr, sondern ausschließlich ein richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß §§ 192 ff. KAGB."
Das heißt, hier sind max. 10% eines Papiers zulässig.
Aber wie gesagt, ich bin kein Fondsmanager oder Jurist (trotz 4 Semester im Grundstudium vor 30 Jahren...), also nagel mich nicht fest.
am 16.01.2020 08:10
Guten Morgen,
die Änderung hat andere Anlagekriterien zur Folge, wie @uburoi beschrieben hat. Außerdem beeinflusst es meines Wissens, in welchem Umfang andere Fonds diesen ETF halten dürfen.
Es ändert sich nichts daran, dass es sich um Sondervermögen handelt, hier hast Du glauben ich bei Deinem Zitat ein bisschen viel ausgelassen
Also keine Sorge, die Änderung ist für Dich als Privataleger nicht nachteilig.
Abgesehen davon würde ich nicht zu einem ETF raten, der nur 50 Positionen abdeckt, aber das ist ein anderes Thema.
am 16.01.2020 08:54
Es wäre hilfreich gewesen wenn Du etwas mehr Fleisch am Knochen gelassen hättest.
Kannst Du mal bitte die Quelle Deines verkürzten Zitats angeben?
Die offizielle Bekanntmachung im Bundesanzeiger enthält zwar 105 mal das Wort "Sondervermögen", aber kein einziges Mal in dem von Dir angeführten Zusammenhang.
am 16.01.2020 09:34
@GetBetter schrieb:Es wäre hilfreich gewesen wenn Du etwas mehr Fleisch am Knochen gelassen hättest.
Kannst Du mal bitte die Quelle Deines verkürzten Zitats angeben?
Die offizielle Bekanntmachung im Bundesanzeiger enthält zwar 105 mal das Wort "Sondervermögen", aber kein einziges Mal in dem von Dir angeführten Zusammenhang.
Zitat:
Der Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens kein Wertpapierindex-Sondervermögen mehr sein.
Zitatende.
Keine weiteren Ausführungen zu diesem Punkt.
am 16.01.2020 09:42
Ist es erlaubt, hier im Forum die ganze Mitteilung (gerichtet an Anleger) zu veröffentlichen?
am 16.01.2020 09:47
Ja, seitens des Forums ist das kein Problem.
Ideal wäre natürlich ein Link auf die Quelle wo Du die Information gefunden hast.
16.01.2020 10:01 - bearbeitet 16.01.2020 10:10
16.01.2020 10:01 - bearbeitet 16.01.2020 10:10
Das Sondervermögen ist nach der Änderung kein Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß § 209 KAGB mehr, sondern ein richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß §§ 192 ff. KAGB.
am 16.01.2020 10:24
@t.w. schrieb:Das Sondervermögen ist nach der Änderung kein Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß § 209 KAGB mehr, sondern ausschließlich ein richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß §§ 192 ff. KAGB.
Vielen Dank für den Hinweis, mit dem die Fachleute hier im Forum bitte
meine Ausgangsfrage in einfachen Worten beantworten können.
Bisher habe ich bei der Fondswahl immer auf "replizidierend" geachtet, um im Falle eines Falles nicht auf Forderungen gegen die Fondsgesellschaft oder Bank sitzen zu bleiben, sondern die Aktienanteile außerhalb einer Konkursmasse für mich zu behalten.
Muß ich jetzt den Fonds wechseln?
am 16.01.2020 10:29
@honis56 schrieb:Muß ich jetzt den Fonds wechseln?
Nein, musst Du nicht.
Das von Dir zu Beginn genannte Zitat war derart verkürzt dass es leider sinnentstellend war. Es ist ja ganz klar erwähnt, dass es auch weiterhin ein Sondervermögen bleibt, nur eben anderen Regularien (für Dich sogar besseren) folgend.
Und als Sondervermögen bleiben die Anteile auch weiterhin selbst im Insolvenzfall Dein Eigentum.