am 13.12.2025 12:28
Der BGH hat entschieden, der Insolvenzvwerwalter soll alle Unterlagen betreffend Wirecard von EY erhalten. Inklusive der persönlichen Prüfernotizen.
Wetten, dass diese Schriftstücke nicht auffindbar sein werden!?
Handelsblatt, Wirecard - EY