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Wirecard: Anwalt? Musterverfahren?

Wisa
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

ich überlege meine Ansprüche aus Wirecardaktien ohne Anwalt geltend zu machen. Eine Einfache E-Mail mit allen Infos an den Insolvenzverwalter reicht da aber wohl nicht aus. Bin also total unsicher, ob das klug ist. Wenn ich es richtig verstehe, ist es über Greger & Kollegen recht günstig (in meinem Fall 22,50 €). Aber die Erfolgsaussichten sind für mich ziemlich undurchsichtig.
Wie macht ihr das?
Viele Grüße

18 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
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Nur zur Info:
In den Krimi um Ex-Wirecard-Vorstand Marsalek schaltet sich nun die Generalbundesanwaltschaft ein. Die Strafverfolger prüfen Anhaltspunkte, nach denen Marsalek Informant für den österreichischen Geheimdienst war.
Quelle: tagesschau.de 

ehemaliger Nutzer
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Q  wisa

hallo wisa, rechtsanwälte bieten div. konditionen an, wegen kursdifferenzschäden vorzugehen. die meisten ra arbeiten mit prozesskostenfinanzierern zusammen. dh.

sie arbeiten auf erfolgsbasis 70-30% und dem -ex-aktionär entstehen  im voraus

keine gebühren bzw. kosten. die klagen gehen gegen wirecard, die gesellschafter,

die rechnungsprüfer und die bafin usw. käufe von wirecard-aktien werden bis zum 18.06.2020 - 10.00 uhr berücksichtigt. manche wollen auch über die rechtsschutz-

vers. abrechnen. davor kann ich nur abraten. der prozesskostenfinanzierer sollte

seinen sitz in deutschland haben und die forderung nicht weitergeben dürfen.

gruß dandy

 

 

ehemaliger Nutzer
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@ehemaliger Nutzer  schrieb:

die klagen gehen gegen wirecard, die gesellschafter,

die rechnungsprüfer und die bafin usw.


Du klagst dann also gegen dich selbst? Interessantes Modell zum Geldverdienen. 

ehemaliger Nutzer
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Q listener

da schreibt offensichtlich der experte mit viel zeit für ironie ! warum setzen sie sich

nicht mit den fakten auseinander, anstatt den text ins lächerliche zu ziehen.

geklagt wird  ua. gegen die vorstände des unternehmens, und ob aktionär oder nicht

mehr, es geht um kursdifferenzverlust. also, bitte erst lesen, dann schreiben !! dandy

 

ehemaliger Nutzer
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Ich setze mich grundsätzlich mit Fakten auseinander. Bspw. Ist es ein Fakt, dass ich Gesellschafter eines Unternehmens bin, wenn ich eine Aktie besitze. Dementsprechend würde man gegen sich selbst klagen, so wie du es angeführt hast. 

Desweiteren habe ich auf Seite 1 dieses Threads bereits zusammengefasst, wieso ich nicht an einen Erfolg dieser Klagen glaube. Ich verstehe, dass es "blöd" ist, wenn man viel Geld verspekuliert (geht mir ja genauso) und ich respektiere auch, wenn man sich hoffnungsvoll an diese Klagen klammert.

Dennoch lebt ein Forum davon, dass Beiträge inhaltlich korrekt und (einigermaßen) schön zu lesen sind. Mehr habe ich nicht ausdrücken wollen. 

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@Wisa 

ich habe jetzt die zusage der finanzierung bekommen - 70-30% - da über € 5.ooo,- €

der anwalt wird gegen alle beteiligten klagen..wirecard incl. beteiligungen... bafin..steuerprüfer..vorstände..usw...........unabhängig davon wird der differenzverlust

über das finanzamt - verlustbescheinung - geltend gemacht.

 

ehemaliger Nutzer
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Gibt diverse Wirecard-Threads: Dieser scheint mir der "gehaltvollste" zu sein...

tagesschau.de: Untersuchungsausschuss Aufseher-Chef handelte mit Wirecard-Aktien  

EU_1
Experte ★★
414 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ich setze mich grundsätzlich mit Fakten auseinander. Bspw. Ist es ein Fakt, dass ich Gesellschafter eines Unternehmens bin, wenn ich eine Aktie besitze. Dementsprechend würde man gegen sich selbst klagen, so wie du es angeführt hast. 

Desweiteren habe ich auf Seite 1 dieses Threads bereits zusammengefasst, wieso ich nicht an einen Erfolg dieser Klagen glaube. Ich verstehe, dass es "blöd" ist, wenn man viel Geld verspekuliert (geht mir ja genauso) und ich respektiere auch, wenn man sich hoffnungsvoll an diese Klagen klammert.

Dennoch lebt ein Forum davon, dass Beiträge inhaltlich korrekt und (einigermaßen) schön zu lesen sind. Mehr habe ich nicht ausdrücken wollen. 


Anwälte wollen doch auch Geld verdienen.

 

Und die "Aktie" ist heute keine verbriefte Besitzurkunde mehr, sonder nur noch ein "Finanzinstrument", das rechtlich einen Anspruch gegenüber der Lagerstelle darstellt.

Aus gedruckter Urkunde mit HR Eintrag wurde ein virtueller Anspruch auf ein "Etwas ?".

Aber vielleicht kann der Moderator mal den Justitiar der Commerzbank fragen, wie das heute genau ist. Und dieser könnte uns dazu im Bereich "Finanzwissen" eine kleine Expertise liefern.  -  Kundendienst eben.

EU-1

ehemaliger Nutzer
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0 Beiträge

EU-1

es geht hier um kursdifferenzverluste, die wegen strafrechtlich relevanter handlungen entstanden sind. deshalb werden alle daran beteiligten verklagt. klagen können alle aktionäre bzw. exaktionäre. viele anwälte arbeiten auf erfolgsbasis. es enstehen also vorab dem geschädigten keine kosten. die cobabank  kann und darf keine rechtsberatung erteilen. der status der aktie spielt also keine keine rolle mehr.

gruß dandy

 

 

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