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wichtiger Hinweis für Inhaber von Verlustpapieren (Pleite-Anleihen)

31 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@swolpoll:  kann ich gut verstehen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Geheimrat
Autor ★★★
66 Beiträge

Ok, verstanden, daß man bei fast wertlos gewordenen Anleihen verkaufen sollte, um einer Ausbuchung zuvorzukommen, bei der die Verluste steuerlich nicht zählen.

 

Wie ist es aber bei praktisch wertlos gewordenen Zertifikaten (Faktor, kein Knock-out), die vom Emittenten gekündigt werden? Wenn man da nicht aktiv verkauft, sondern nur passiv abwartet, wird man eine minimale Auszahlung erhalten. Sind die Verluste dann steuerlich relevant und werden mit Gewinnen verrechnet? Oder gehen sie auch "verloren"?

Bei einem Verkauf wäre der Restwert der Papiere oft geringer als die Ordergebühren, was für eine steuerliche Anerkennung auch wieder schwierig sein könnte.

 

Originaltext der Mitteilung in meiner Postbox:

"der Emittent des oben genannten Wertpapiers macht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigt dieses zum 17.08.2020.
Die Rückzahlung erfolgt gemäß den in dem Wertpapierprospekt festgelegten Bedingungen."

 

Update:

Inzwischen hat der comdirect Kundenservice auf meine gleichlautende Frage geantwortet, daß die aufgelaufenen Verluste auf jeden Fall steuerlich zählen, auch wenn man nicht aktiv verkauft, sondern nur die Rückzahlung abwartet.

Hat das jemand schon selbst erlebt und kann es bestätigen?