- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 10.10.2017 17:32
Liebe Freunde,
einen sehr guten Tip, der noch viel besser ist als meine Methode, hat @krokodil1 gepostet, und zwar hier.
nmh
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.11.2017 22:46
nmh schrieb:@sonnenbrille: Jaja, die Selbstkontraktion, Par. 181 BGB, eine eigentlich viel zu selten genutzte Vorschrift. Aber in meinem Fall handle ich ja nicht mit mir selbst, sondern meine linke Tasche handelt mit meiner rechten Tasche.
nmh
Rechtsaufsichtsabteilung
Hallo @nmh,
ich habe gerade folgende Meldung von der PSD-Bank erhalten:
| |
|
Also ist Eigenhandel nach dem ersten Abschnitt doch verboten... Klick...
Viele Grüße, Sonni, mit einem Bein im ...
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 22.11.2017 07:14
Aha! Interessant! Von der PSD-Bank. Die Abkürzung steht ja für "privater Sicherheitsdienst". Trotzdem: Vielen Dank an @ehemaliger Nutzer für den Hinweis. Inzwischen gibt es ja zum Glück die charmante Lösung des Depotübertrags mit Steuerverrechnung. Da hier kein "Markt" im Spiel ist, ist diese Lösung nach Aussage meiner Rechtsabteilung sauber.
nmh
(jetzt schon mit dem anderen Bein im ...)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
21.12.2017 19:49 - bearbeitet 26.12.2017 15:41
Der Bundesfinanzhof hat das nun höchstrichterlich anders entschieden (Urteil vom 24. 10. 2017, Aktenzeichen VIII R 13/15). Aus der Pressemitteilung: „Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. (…) Insoweit ist nunmehr eine Rückzahlung der Kapitalforderung, die (…) unter dem Nennwert des hingegebenen Darlehens bleibt, dem Verlust bei der Veräußerung der Forderung gleichzustellen.“
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 19.07.2018 13:40
@chi schrieb:Der Bundesfinanzhof hat das nun höchstrichterlich anders entschieden (Urteil vom 24. 10. 2017, Aktenzeichen VIII R 13/15). Aus der Pressemitteilung: „Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. (…) Insoweit ist nunmehr eine Rückzahlung der Kapitalforderung, die (…) unter dem Nennwert des hingegebenen Darlehens bleibt, dem Verlust bei der Veräußerung der Forderung gleichzustellen.“
Hat jemand mittlerweile Erfahrung damit, die Ausfälle seiner Anleihen nach der BFH-Rechtsprechung vom Dezember 2017 steuerlich geltend zu machen?
Ich habe noch WGF-Pleite-Anleihen im Depot, die nicht mehr handelbar sind und würde diese Möglichkeit nun gerne nutzen. Ich bin mir allerdings unsicher, wie man am besten vorgeht.
Gruß,
swolpoll
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 19.07.2018 16:32
@swolpoll: Ich habe auch noch diese WGF-Anleihen. Warten wir ab, ob es eine Lösung für die Kursverluste gibt.
Spätestens wenn die Anleihe wertlos ausgebucht wird, könnte der Kursverlust nach dem BFH-Urteil steuerbar sein.
nmh
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 23.07.2018 04:03
Der Weg ist mir auch damals eingefallen NACHDEM ich meine Mittelstandsanleihen bei der DiBa habe ausbuchen lassen. Lehrgeld.
Heute würde ich sie auch wem anders kostenlos übertragen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.07.2018 15:21
Ich bin gerade auf die grandiose Idee gekommen, meine Schrottanleihen aus dem Erst- in das Zweitdepot zu übertragen. Aus den Augen, aus dem Sinn 🙂
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.07.2018 20:01
@swolpoll: aber bitte nicht enttäuscht sein, wenn Du dann keine Steuern zurückbekommst. Denn der Übertrag auf ein Zweitdepot ist ein Übertrag ohne Gläubigerwechsel und ist daher steuerlich unbeachtlich.
nmh
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.07.2018 00:01
@nmh: Das weiß ich. Aber wenn der Schrott im Zweitdepot ist werde ich nicht jedes mal daran erinnert wenn ich in mein Erstdepot schaue. Reine Psychologie...
