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02.10.2017 17:30 - bearbeitet 02.10.2017 17:31
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am 02.10.2017 17:33
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am 02.10.2017 17:36
nmh schrieb:
1. Bei den notleidenden Anleihen ist das Volumen relativ gering. Wenn Ihr am Wochenende zwei Orders (Verkauf bestens und Rückkauf mit Limit) aufgebt, wird Eure Order am nächsten Handelstag gegen Euch selbst (oft zu dem Limitkurs) ausgeführt, und Ihr spart Euch sogar den Spread.
Hallo @nmh,
Eigenhandel ist doch verboten!?
Schockiert,
Sonni
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am 02.10.2017 17:43
@ehemaliger Nutzer: Jaja, die Selbstkontraktion, Par. 181 BGB, eine eigentlich viel zu selten genutzte Vorschrift. Aber in meinem Fall handle ich ja nicht mit mir selbst, sondern meine linke Tasche handelt mit meiner rechten Tasche.
nmh
Rechtsaufsichtsabteilung
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am 02.10.2017 17:45
@dg2210: Witzwitzboldbold!! 😉 ;-(
nmh
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am 03.10.2017 14:45
An der Stelle stellt sich mir die Frage wie man so blöd sein kann, diese Anleihen zu kaufen. Es sei denn, man will damit zocken.
So gut wie keine Firma aus diesem Segment ist auch nur dazu in der Lage, die Zinszahlungen aus dem operativen Geschäft zu bedienen. Als Investment sind diese Anleihen jedenfalls völlig ungeeignet.
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am 06.10.2017 21:59
Hallo @nmh,
nmh schrieb:
@sonnenbrille: Jaja, die Selbstkontraktion, Par. 181 BGB, eine eigentlich viel zu selten genutzte Vorschrift. Aber in meinem Fall handle ich ja nicht mit mir selbst, sondern meine linke Tasche handelt mit meiner rechten Tasche.
nmh
Rechtsaufsichtsabteilung
und das ist erlaubt? Weil ich habe bisher gelernt, dass sowas verboten ist. Interessant, dass du das Gegenteil behauptest.
Ich habe jedoch auch noch eine Steuerfrage im Zusammenhang mit Verlusten. Mit meinem glorreichen Monsanto-Deal habe ich bei einer anderen Bank -107,30 EUR Verlust gemacht. Diese stehen jetzt in meinem Verlustsaldo. Bei der Codi habe ich sage und schreibe +3,42 EUR Saldo aus Aktiengewinnen.
Lt. meiner Internetrecherche habe ich Zeit bis 15.12.2017 bei der anderen Bank eine Verlustbescheinigung anzufordern. Dann kann der Gewinn mit dem Verlust steuerlich verrechnet werden. Oder ich warte, bis ich bei der anderen Bank mal eine Aktie mit einem solch hohen Gewinn verkaufe, damit ich die Verluste komplett steuerlich geltend machen kann.
Mein Steuerberater im Kopf sagt mir, ich soll warten, bis die Verluste komplett mit den Gewinnen ausgeglichen sind, um euch alle an meinem Deal teilhaben zu lassen.
Habe ich alles richtig verstanden?
Grüße aus Dresden
Sonni - Steuerberater aus LEIDENschaft
PS: Ich war bereits auf dem Dresdner Oktoberfest und geh morgen nochmal hin.
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am 07.10.2017 11:43
Hallo @ehemaliger Nutzer,
Du hast alles richtig verstanden. Wenn Du die Verlustbescheinigung der anderen Bank beantragst, kann Dein Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung den Verlust mit dem Gewinn verrechnen.
Einfacher für Dich ist aber, den Verlust bei der anderen Bank bestehen zu lassen und dort mit künftigen Gewinnen zu verrechnen.
Alternativ kannst Du auch das komplette Depot bei der anderen Bank zum comdirect übertragen; (nur) in diesem Fall wird der Verlustvortrag mitübertragen.
nmh
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07.10.2017 12:39 - bearbeitet 07.10.2017 12:49
Anleihekäufer haben's derzeit schwer.
Höhere Rediten sind nur über Anleihen mit erheblichen Risiko zu erzielen.
Seit einiger Zeit sind daher sogenannte Nachranganleihen en vogue bei Anlegern,
die bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen.
Besonders die IKB Deutsche Kreditbank AG ist auf diesem Gebiet
derzeit mit Anleihen-Neuemissionen aktiv, die auch sehr lebhaft an der Börse gehandelt werden, wie z.B. dieses Papier mit der WKN A2E4QG: A2E4QG
Anleger in diesen Nachranganleihen sollten berücksichtigen, dass sie
bei einer Pleite der Bank als nachrangige Gläubiger vor allen anderen Gläubigern mit ihrem Geld dafür einstehen – sie sind, wie der Name schon sagt, nicht von gleichem Rang.
Das Pikante an der IKB Deutsche Kreditbank AG ist, dass sie während der
Finanzkrise vor 10 Jahren nur durch massive Hilfen der Staatsbank KfW und
durch einen Verkauf an den US-Finanz-Investor Lone Star gerettet werden konnte.
Also, Augen auf vor dem Kauf (reimt sich sogar)!
Ich empfehle bei solchen Anleiehen auch immer einen Blick auf die Anleihen-Seite der Börse Stuttgart (www.boerse-stuttgart.de), wo Ihr nach der Eingabe der ISIN/WKN wesentlich mehr und wichtigere Infos erhält als im Comdirect Informer,
wie z.B. die kleinste handelbare Einheit.
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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07.10.2017 14:35 - bearbeitet 07.10.2017 14:42
Ja, da hat @Pramax recht. Die Seite der Börse Stuttgart ist die Referenz für Anleihen. Wenn man die ISIN in Google eingibt, ist die Börse Stuttgart in der Regel auch schon der erste Treffer.
Dort findet man übrigens nicht nur die Stückelung, sondern auch die Kündigungsmodalitäten. So manch einer hat schon eine Anleihe gekauft und das Geld dann nach drei Wochen wegen Schuldnerkündigung wieder zurückbekommen. Abzüglich Spesen meist ein schlechtes Geschäft.
Tip: In der WM-Gattungsbezeichnung* der Anleihen (nicht unbedingt auch in der Billigversion, die comdirect uns seit neuestem im Informer zumutet) stehen bei Anleihen zwei oder drei Jahreszahlen drin:
EMITTENT A GMBH MTN-ANLEIHE VON 12/21
EMITTENT B GMBH MTN-ANLEIHE VON 12/19/21
oder auch
EMITTENT A AG MTN-ANLEIHE VON 12(21)
EMITTENT B AG MTN-ANLEIHE VON 12(19/21)
Beispiel: WKN A1MLSJ
Ekosem-Agrar GmbH Inh.-Schv. v.2012(2019/2021)
Beide Anleihen (MTN = medium term note, IHS = Inh.-Schv. = Inhaberschuldverschreibung) wurden 2012 ausgegeben und sind 2021 endfällig. Die untere (Emittent B) allerdings ist ab 2019 kündbar. Also immer genau informieren!
nmh
_____________
*) Wird z.B. angezeigt, wenn Ihr in die Inlandsordermaske geht
