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Wertpapierverkauf und Steuerkorrektur - Bearbeitungszeit

Zebra
Autor
5 Beiträge

Hallo zusammen!

Als langjähriger Kunde bei der Bank (20 Jahre),  mit sehr nervösen Handel. meinerseits ,Provisionen sind reichlich geflossen, das Ergebnis war für mich unzufrieden, sicher meine Schuld.

Nun, habe ich mich an meine Bank gewandt, Mitte des Jahres 2020, um eine Klärung eines steuerlichen Sachverhaltes aus dem Jahr 2019 zu erhalten.

Hier lag ein Verkauf vor, mit der WKN: A2N6GQ - Legacy Reserves Inc.

Ich hatte mich bei dem Kauf bzw. späteren Wiederverkauf auf die Steuerfreiheit eingestellt.

Da mein Depot  noch größere Verluste vom Kauf, von Papieren, vor dem Jahr 2009 aufweist, und ich dies versucht habe auszugleichen.

Leider trotz mehrmaligen Telefonaten, Schriftverkehr wurde der Sachverhalt immer noch nicht geklärt.

Meine Frage nun an Euch, dem Mitleser, vielleicht kennt sich einer aus mit dem Sachverhalt.

Ab wann, Datum Steuerrechtsverordnung, sind Wertpapierverkäufe mit der Gattung LP, Units, nicht mehr Steuerfrei bzw. Steueranrechnungsfähig hinsichtlich Verrechnungstöpfen.

Ich meine nicht Ausschüttungen - Quellensteuer und dergleichen.

 

Aus dem Jahr 2015 habe ich einen Verkauf ohne Steuerberücksichtigung, Breitburn Energy Partners L.P. Verkauf mit Verlust - Steuerfrei...!

Am Ende: Nennwertlose Ausbuchung, da Bankrott!

Wie verhält sich es sich mit dem Papier: Martin Midsteam Partners L.P. (MMLP).

Steuerproblematik, welches auch noch in meinem Depot ist.

Leider erhält der Kunde von Seiten der Bank, keine genaue Auskunft über den Sachverhalt. Unter der Rubrik; Steuern - Homepage ist leider auch nichts nach zu lesen. Kaufen lässt sich vieles, Nachfragen sind oft erfolglos.

Firstkunde hin oder her. Menschen und Börsennuancen sind verschieden.

 

Dann habe ich noch ein Problem, wie kann ich Papiere, wo kein Handel außer der - Other OTC veräußern?  Leider bin ich darauf sitzen geblieben.

Bestes Beispiel ist Luckin Coffee Inc., was passiert wenn kein Handel mehr in Deutschland stattfindet, nur noch Other OTC, der Kunde hat im Depot Papiere, welche nicht zu veräußern sind. Dies erfährt der Kunde nur auf Nachfrage bei der Comdirect Bank.

 

Was denkt Ihr darüber, hat einer Rat, Steuerparagraphen , AGB´S- Comdirect- Bank ?

Danke für Eure Hilfe.

MfG „Zebra„

 

 

 

 

 

 

5 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.270 Beiträge

@Zebra  schrieb:

 

Nun, habe ich mich an meine Bank gewandt, Mitte des Jahres 2020, um eine Klärung eines steuerlichen Sachverhaltes aus dem Jahr 2019 zu erhalten.

(...)

Leider trotz mehrmaligen Telefonaten, Schriftverkehr wurde der Sachverhalt immer noch nicht geklärt.

 

 


Die Banken sind hier der falsche Ansprechpartner. Die Steuern werden vom Finanzamt festgesetzt und dieses trifft auch die Entscheidung über die Anrechung von Gewinnen und Verlusten. Die Geschäftsbanken haben lediglich eine helfende Funktion, treffen aber keine Entscheidungen.

 

Folge: Wenn du glaubst, das Steuern falsch berechnet wurden, dann beantragst du die Korrektur bei deinem Finanzamt.

 

Zur nicht-Handelbarkeit bestimmter Papiere: das wird i.d.R. rechtzeitig vorher angekündigt. Jeder Inhaber der betroffenen Papiere muß selbst entscheiden, ob er vorher verkauft oder die Sache aussitzt.

 

Zebra
Autor
5 Beiträge

Hallo dg2210 !

 

Sie meinen also, das der Kunde Wertpapierabrechnungen nicht prüfen, reklamieren soll ,insbesondere auf Richtigkeit – Steuerberechnung – Verrechnungstöpfe.

Wertpapiere kaufen ist das eine, bestimmt möchte der Kunde vorab bestimmt wissen, welche steuerliche Gegebenheiten beim Verkauf auftreten.

 

Als Anbieter – Comdirect Bank ist auch für steuerliche Bearbeitung – Abwicklung - Verrechnungstöpfe - zuständig.

 

Hier wird nichts vorher angekündigt – keine Wertpapiermittelung über - nicht-Handelbarkeit.

Von heute auf Morgen geschieht das ,in der Depotansicht.

Ganz zu schweigen von Kapitalmaßnahmen… . bei Wertpapieren vorab.

 

(Das wird i.d.R. rechtzeitig vorher angekündigt. ) Auch das entbehrt ,nachweislich, jeder Grundlage. Woher haben Sie Ihr wissen !?

Der Kunde hat keine Chance ,vorab betreffende Wertpapiere zu veräußern.

 

Ich bin doch sehr erstaunt „ Herr Mentor mit 3 Sternen „ ,über Ihre Antwort, die nicht dienlich ist !

 

Beste Grüße „ Zebra „

dg2210
Legende
6.270 Beiträge

Gibt es falsche Wertpapierabrechnungen? Ja, das kann passieren, z.B. wenn  Sonderaktionen/Neukundenrabatte nicht richtig im System hinterlegt sind.

 

Weder hier in der Community noch auf anderen Finanzseiten gibt es Hinweise darauf, daß sich etablierte Banken tatsächlich verrechnen. Der Programmteil, welcher 25% der Bemessungsgrundlage (nach Verlustverrechung/Freibetrag) als Steuer bestimmt, ist millionfach getestet.

 

Die wirkliche Frage ist, ob sich die Meinung des Kunden zur Steuersituation von der Auffassung der Finanzverwaltung unterscheidet. Die Geschäftsbanken implementieren die offizielle Meinung der Finanzverwaltung; das betrifft insbesondere die Einordnung ausländischer Wertpapiere in die Gattungen "Aktien" oder "Sonstiges".  Ein Kunde, der mit dieser Einordnung (oder sonstigen steuerlichen Sachverhalten) nicht einverstanden ist, dann diese vom Finanzamt(!) ganz einfach korrigieren lassen.

 

De-Listings werden von den Unternehmen angekündigt, Handelsaussetzungen aus strafrechtlichen Gründen nicht, aber diese kommen i.d.R. nicht überraschend.

 

Im Fall von  Luckin Coffee tauchten im Frühjahr die ersten Verdachtsmomente auf und der Handel wurde vom 07.04 bis 20.05 ausgesetzt. Obwohl die Vorwürfe nicht ausgeräumt wurden, hatten die Anleger noch wochenlang Zeit, die Papiere abzustossen. Wer das nicht getan hat und auf volles Risiko gegangen ist,  ist mutig, verdient aber kein Mitleid. Am 29.06. war dann (vorerst) endgültig Schluss. All das erfährt man dort, wo man auch alle anderen handelsrelevanten Nachrichten erhält: im Xetra newsboard!

GetBetter
Legende
7.330 Beiträge

@Zebra 

Vorab: Falls es für die von Dir angesprochenen Gattungen Sonderregelungen gegeben haben sollte (über die mir nichts bekannt wäre), dann vergiß meinen folgenden Kommentar einfach.

 


@Zebra  schrieb:

Da mein Depot  noch größere Verluste vom Kauf, von Papieren, vor dem Jahr 2009 aufweist, und ich dies versucht habe auszugleichen.

[...]

Ab wann, Datum Steuerrechtsverordnung, sind Wertpapierverkäufe mit der Gattung LP, Units, nicht mehr Steuerfrei bzw. Steueranrechnungsfähig hinsichtlich Verrechnungstöpfen.


Vor dem Jahr 2009 gekaufte Papiere waren hinsichtlich Verrechnungstöpfen noch nie relevant.

Oder missverstehe ich Deine Frage?

Zebra
Autor
5 Beiträge

 Ja, Sie missverstehen meine Frage vollkommen.

Es geht um die obigen Papiere ,mit der Steuerlichen Relevanz, Datum des Wegfalls der Steuerfreiheit. - Anrechenbarkeit in Verlustverrechngstöpfen. ( Oder auch nicht ?

 Ohne Berücksichtigung der Steuerfreiheit , Haltefrist - vor 2009, oder auch nach 2009.

 

 

Die Fragestellung ist klar formuliert. 

Ich sehe das ich hier keine Antwort erhalte!

Nach tel. Aussage der Bank liegt es an der Datenübermittlung - Bearbeitungsdauer !?