am 12.02.2024 21:03
Langsam fange ich an zu verstehen.
Die 2 Einträge in der steuerlichen Detailansicht (mit Null) waren BTC Zertifikat Käufe.
ETF Käufe schlagen dort nicht als Einträge auf.
12.02.2024 21:22 - bearbeitet 12.02.2024 21:30
12.02.2024 21:22 - bearbeitet 12.02.2024 21:30
@RiAHD schrieb:Langsam fange ich an zu verstehen.
Die 2 Einträge in der steuerlichen Detailansicht (mit Null) waren BTC Zertifikat Käufe.
ETF Käufe schlagen dort nicht als Einträge auf.
Egal ob Zertifikate, ETF oder was auch immer, Käufe sind doch steuerlich nicht relevant und tauchen da nicht auf.
Eine Ausnahme sind nur Anleihen bei denen Stückzinsen zu zahlen sind.
Diese tauchen da als sonstiger Verlust auf.
Kleine Korrektur. Eben nochmal nachgesehen.
Ein Kauf BTC Zertifikat taucht doch als Null-Buchung in der Steuerübersicht auf.
Keine Ahnung warum, das ist vollkommen sinnlos.
Vielleicht noch eine historische Nachwirkung weil diese Papiere früher steuerpflichtig waren.
am 15.02.2024 06:54
@CurtisNewton schrieb:Bitcoin Zertifikate mit physikalischer Auslieferung kannst du an einer halben Hand abzählen. 99% werden über die Kapitalertragssteuer abgerechnet da ist die Haltedauer vollkommen wurst.
Wenn wir einmal die Bank(hebel)zertifikate auf Kryptowährungen ausklammern und uns nur auf die ETPs/ETCs/ETNs konzentrieren, dürfte mittlerweile eine deutliche Mehrzahl der Zertifikate beim Verkauf unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fallen.
Gesichert mit Abgeltungssteuer belegt sind meines Wissens momentan noch die ETCs von WisdomTree und die XBT-Provider-Serie von CoinShares. Bei dem Großteil der ETPs von CoinShares, 21Shares, VanEck oder BTC Group wird beim Verkauf offenbar keine Abgeltungssteuer mehr abgeführt.
Wer also mit Kryptowährungszertifikaten traden und sich nicht selbst um eine eventuelle Steuerabführung kümmerm will, sollte mittlerweile genau hinschauen, wie das jeweilige Zertifkat steuerlich behandelt wird.
Viele Grüße
Weinlese
am 15.02.2024 08:10
Hab welche von 21Shares. In der Steuersimulation von comdirect steht da mit AgSt.
Aber endgültig wissen wird man das ja wahrscheinlich erst bei einem Verkauf.
am 15.02.2024 08:25
@RiAHD schrieb:Hab welche von 21Shares. In der Steuersimulation von comdirect steht da mit AgSt.
Aber endgültig wissen wird man das ja wahrscheinlich erst bei einem Verkauf.
Das steht bei meinen beiden auch da.
Das hat nichts zu bedeuten. Da geht es wohl nur um Altbestände die anders markiert sind.
15.02.2024 08:39 - bearbeitet 15.02.2024 08:39
Bei meinem gestern erstandenen Ether Zertifikat von van Eck steht auch "mit AgSt". Nix Altbestand.
am 15.02.2024 10:20
@CurtisNewton schrieb:Bei meinem gestern erstandenen Ether Zertifikat von van Eck steht auch "mit AgSt". Nix Altbestand.
Bei Altbeständen steht da "ohne AgSt".
am 15.02.2024 10:49
So, schauen wir halt einfach mal ins BIB
COINSHARES DIG.SEC.OEND(A3GQ2N)
Digitale Wertpapiere haben keine feste Fälligkeit. Der Inhaber eines digitalen Wertpapiers kann das Produkt an dem
geregelten Markt, an dem es notiert ist, verkaufen oder gemäß (und vorbehaltlich) der Bedingungen des Prospekts die
Wertpapiere direkt beim Emittenten gegen einen Betrag von Ethereum in Höhe des gesamten Münzanspruchs der
digitalen Wertpapiere (abzüglich relevanter Gebühren und Kosten) oder, unter bestimmten begrenzten Umständen,
gegen einen Betrag in US-Dollar in Höhe des Nettoerlöses aus dem Verkauf des gesamten Münzanspruchs (abzüglich
relevanter Gebühren und Kosten) zurückkaufen
Am Fälligkeitstag erhalten die Anleger einen Betrag in Höhe des berechneten Wertes des Produkts. Der Wert des Produkts wird
wie folgt ermittelt: Am Ausgabetag beträgt der Wert des Produkts 10,00 US-Dollar. An jedem folgenden Bewertungstag wird der
Wert des Produkts als der Wert am unmittelbar vorhergehenden Bewertungstag berechnet, bereinigt um die prozentuale
Veränderung des Wertes des als Sicherheit dienenden Ethereum Portfolios und die anteiligen Kosten und Aufwendungen
Beim WITR ISS X ETP O.E.(A3GKGK) finde ich ebenfalls nichts mit phyikalischer Lieferung
Wenn ich nun die Analogie zu Goldzertifikaten ziehe dürfte nur der CoinShares als Privatveräußerung gelten, der WIsdom Tree und der van Eck aber nicht.
am 15.02.2024 11:10
@CurtisNewton schrieb:
Wenn ich nun die Analogie zu Goldzertifikaten ziehe dürfte nur der CoinShares als Privatveräußerung gelten, der WIsdom Tree und der van Eck aber nicht.
Das sehe ich ebenfalls so.
CoinShares hat diese Eingenschaft, ebenso die ETC Group.
am 17.02.2024 17:19
@CurtisNewton schrieb:Wenn ich nun die Analogie zu Goldzertifikaten ziehe dürfte nur der CoinShares als Privatveräußerung gelten, der WIsdom Tree und der van Eck aber nicht.
Auf der VanEck-Seite zum Ethereum-ETP A3GPSP heißt es:
Die VanEck Digital Assets ETNs verleihen das Recht zur Rückgabe gegen Lieferung der jeweiligen Cryptowährung. Nach unsere Auffassung kann daher für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger nach Ablauf einer Haltefrist von 12 Monaten das Ergebnis aus der Investition steuerfrei (nicht steuerbar) sein.
Die VanEck-ETPs sind daher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Bei CoinShares ist es komplizierter, weil die verschiedene Serien von ETPs anbieten. Im Factsheet zum Physical Bitcoin ETP A3GPMN heißt es:
Investors have the option to redeem their securities directly for bitcoins
Dagegen findet sich dieser Satz im Factsheet zum älteren Bitcoin Tracker A2CBL5 nicht, sondern stattdessen:
The Certificates are non-equity linked securities which synthetically track performance of the price of Bitcoin less a fee.
Der erste Coinshares-ETP ist damit nach einem Jahr steuerfrei, der zweite nicht.
Bei den WisdomTree-ETPs ist es dann meines Wissens wiederum, wie du schreibst, die werden alle ganz normal mit Abgeltungssteuer behandelt.
Leider ist die steuerliche Situation bei den diversen Krypto-ETFs momentan etwas unübersichtlich. Aktuell scheint der Trend weg von den mit Abgeltungssteuer belegten ETPs hin zu denen zu gehen, für die die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte gelten. Es wäre wünschenswert, wenn die comdirect direkt vor dem Kauf auf der Informationsseite zum jeweiligen Wertpapier die steuerliche Behandlung kenntlich machen könnte.
Viele Grüße
Weinlese