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Virtune Coinbase 50 Index ETP (WKN A4A5D4) Steuer

debbi
Autor ★★
27 Beiträge

Hallo Gemeinschaft,

 

wie wird ein Verlust bei Virtune Coinbase 50 Index ETP (WKN A4A5D4) steuerlich behandelt?

 

Danke für eine kurze Antwort

debbi

31 ANTWORTEN

Ex  paej
Autor ★★
22 Beiträge

Langjährige Communauten kennen vielfach den „Typ“ und den „Schreibstil“ der/des jeweils anderen und erkennen meisten auch recht schnell die Intention der jeweiligen Beiträge.

 

Umso bedauerlicher, dass sich nunmehr ein langjähriges Mitglied im offensichtlichen Ärger abgemeldet hat.

 

Schade 😒

 

In dem Zusammenhang finde ich das Verhalten des TE umso ärgerlicher.

 

Die etwas unpräzise Fragestellung im Eröffnungsbeitrag mag ja noch hinkommen;

da habe ich schon deutlich schlechtere Themeneröffnungen gelesen.

 

Die weiteren 3 Beiträge empfinde ich aber im Sachzusammenhang fast als unverschämt.

 

Die eigenen Frage aus dem Eingangsbeitrag wird selbst beantwortet bzw. gegebene Antworten als falsch deklariert.

Ohne jede Begründung/Beleg oder Quellenangabe sind ein … „man kann angeblich“….„stimmt leider gar nicht“ bzw. ein … „Nö“ nicht hilfreich und beleidigen diejenigen, die sich tatsächlich um eine fundierte Antwort bemühen.

 

Im Ergebnis ein Beitragsfaden zum Vergessen.  😡

 

 

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@Ex paej  schrieb:

 

 

Die eigenen Frage aus dem Eingangsbeitrag wird selbst beantwortet bzw. gegebene Antworten als falsch deklariert.

Ohne jede Begründung/Beleg oder Quellenangabe sind ein … „man kann angeblich“….„stimmt leider gar nicht“ bzw. ein … „Nö“ nicht hilfreich und beleidigen diejenigen, die sich tatsächlich um eine fundierte Antwort bemühen.

 

Im Ergebnis ein Beitragsfaden zum Vergessen.  😡

 

 


Aber leider ein Verhalten, das  in  letzter Zeit immer häufiger zu beobachten ist.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

FD774
Experte ★★
374 Beiträge

Auf derartige Fragen sollte man nicht reagieren. Allenfalls mit der Aussage: Gemäß dem herrschenden Steuerrecht.

Klever
Mentor ★★★
2.627 Beiträge

@Ex paej  schrieb:

 

Umso bedauerlicher, dass sich nunmehr ein langjähriges Mitglied im offensichtlichen Ärger abgemeldet hat.


Zu dem Thema wird ein Besuch im Wirtshaus "Zum Off-Topic" empfohlen. 

 

debbi
Autor ★★
27 Beiträge

"Angeblich", da erst nach 3 Wochen eine Antwort der Bank auf meine Anfrage kam, mit der Begründung Verrechnung nach  §23.

Quelle: Bank, die ich hier nicht nennen möchte.

 

Hier jedoch werden ja ganz unterschiedliche Antworten gegeben:

Wie jeder Fonds,

ist gar kein Fonds,

kann so oder so sein.

Auch alles ohne Quelle und Begründung.

 

Danke für die großartige Hilfe.

debbi
Autor ★★
27 Beiträge

Was ist an der Frage unpräzise:

"wie wird ein Verlust bei Virtune Coinbase 50 Index ETP (WKN A4A5D4) steuerlich behandelt?"

 

Eine Antwort " wie jeder Fonds" ist kurz aber nicht hilfreich, und stimmt laut Quelle Bankabrechnung auch nicht.

Daher ist nichts unverschämt an "stimmt leider gar nicht".

Okay, vielleicht wäre ein, "da ist die Bank oder die Steuer anderer Meinung" besser gewesen.

 

Danke allen Beteiligten für ihre Bemühungen, die leider nicht weitergeholfen haben.

 

Das sich deshalb ein langjähriges Mitglied mit mehr als  19000 ?  Beiträgen verabschiedet hat, sollte zu Nachdenken anregen...

Klever
Mentor ★★★
2.627 Beiträge

@debbi  schrieb:

 

Das sich deshalb ein langjähriges Mitglied mit mehr als  19000 ?  Beiträgen verabschiedet hat, sollte zu Nachdenken anregen...


Vermutlich werden neuerdings alle Beiträge der ehemaligen Mitglieder zusammengerechnet. 

 

Zu denken geben sollte diese Abmeldung dennoch. 

Die Kommunikation in diesem Faden ist doch eher unglücklich verlaufen. 

Ex  paej
Autor ★★
22 Beiträge

@debbi  schrieb:

Was ist an der Frage unpräzise:

"wie wird ein Verlust bei Virtune Coinbase 50 Index ETP (WKN A4A5D4) steuerlich behandelt?"

 

Eine Antwort " wie jeder Fonds" ist kurz aber nicht hilfreich, und stimmt laut Quelle Bankabrechnung auch nicht.

Daher ist nichts unverschämt an "stimmt leider gar nicht".

Okay, vielleicht wäre ein, "da ist die Bank oder die Steuer anderer Meinung" besser gewesen.

 

Danke allen Beteiligten für ihre Bemühungen, die leider nicht weitergeholfen haben.

 


 

Die Information zur Bankabrechnung war im Eingangsbeitrag nicht vorhanden, ebenso wenig wie die Haltedauer.

 

Eine Begründung zur Abrechnung nach §23 EStG fehlt noch immer.

 

 

Das sind die AKTUELLEN Regeln:

 

 

1. Krypto-ETNs mit physischer Auslieferungsoption

  • Haltedauer > 1 Jahr: Gewinne sind vollständig steuerfrei (§ 23 EStG), genau wie beim direkten Kauf von Kryptowährungen. [1]

 

  • Haltedauer ≤ 1 Jahr: Gewinne sind steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (sofern die Freigrenze überschritten wird). [1]
  •  
  • Freigrenze: Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte insgesamt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bleiben die Gewinne darunter, bleibt es steuerfrei; wird sie auch nur um 1 € überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. [1]
  •  
  • Verluste: Können mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. [1]
  •  

 

2. Krypto-ETNs ohne physische Auslieferungsoption (reine Inhaberschuldverschreibungen)

  • Unabhängig von der Haltedauer: Gewinne unterliegen immer der Abgeltungsteuer (ca. 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). [1]
  •  
  • Keine 1-Jahres-Frist: Die Steuerfreiheit nach Ablauf von 12 Monaten greift hier nicht. [1]
  •  
  • Verluste: Können nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden
  •  

 

 

Die zu deiner Frage passende Antwort wurde dir mehrfach gegeben.

 

Weshalb hast du überhaupt die Frage gestellt, wenn du glaubst, die Antwort zu kennen bzw. anderslautende Antworten von Anfang an anzweifelst oder als unglaubwürdig bzw. falsch bewertest ?

 

Jeder neue Beitrag von dir ist schlechter als der vorhergehende …😠

 

 

 

debbi
Autor ★★
27 Beiträge

Guten Tag!

 

"Die Information zur Bankabrechnung war im Eingangsbeitrag nicht vorhanden, ebenso wenig wie die Haltedauer."

 

Die Bankabrechnung kam leider erst nach meiner Frage hier.

Und die Haltedauer ist bei einem VERLUST von Bedeutung?

 

"Eine Begründung zur Abrechnung nach §23 EStG fehlt noch immer."

 

Da gibt es keine Begründung von der Bank, da steht nur nach §23 abgerechnet.

 

"Die zu deiner Frage passende Antwort wurde dir mehrfach gegeben."

Ein konkrete Antwort, wie nun (WKN A4A5D4) abgerechnet werden muss, habe ich hier nicht erhalten.

 

Und das Wort unglaubwürdig habe ich auch nicht gebraucht.

 

Danke für die überaus freundlichen Bemühungen.

debbi
Autor ★★
27 Beiträge

Da war ich wohl mit zu vielen Antworten etwas überfordert.

Danke für die Antwort und eine große Entschuldigung an alle, die sich beleidigt oder falsch verstanden fühlen.