am 30.03.2021 13:39
Hallo @SMT_Erik , ich häng mich noch mal hintendran: Sehe ich das dagegen richtig, dass 2020 und auch noch zur Zeit, ausgeknockte Zertifikate, die einen Restwert von 0,001€ aufweisen, ausgebucht, und in den Sonstige Verlusttopf eingetragen werden?
am 30.03.2021 13:58
Besten Dank.
@SMT_Erik schrieb:"... Hierzu werden diese Verluste separat in der Jahressteuerbescheinigung – erstmals ab Steuerjahr 2021 - ausgewiesen."
Das würde dann durchaus das wertlose Ausbuchen "attraktiv" machen.
30.03.2021 15:59 - bearbeitet 31.03.2021 08:01
30.03.2021 15:59 - bearbeitet 31.03.2021 08:01
Hallo @NR,
in 2020 wurden die Verluste, die anrechenbar waren, in die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe eingebucht. Für 2021 gilt das für Zertifikate mit Restwertzahlung in der Regel auch noch. Im Zweifel muss man dies aber anhand der WKN prüfen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 30.03.2021 19:27
@SMT_Jan-Ove schrieb:
in 2020 wurden die Verluste, die anrechenbar waren, in die jeweiligen Verlustverrechnugnstöpfe eingebucht.
Hallo Jan-Ove
...es wäre nur schön, wenn man diese auch sehen könnte 😄
aber der liebe Chris meinte ja ende April 😉
Schönen Abend
und
Beste Grüße
P.
am 13.11.2021 14:38
Hallo@SMT_Erik
Vielen Dank, dein Zitat war die klarste Antwort für meine persönliche Fragestellung.
Da ich aber heute 2x bei der Hotline angerufen und widersprüchliche Antworten bekommen (gegenwertlosen Ausbuchung mit Aktiengewinnen verrechenbar bzw. nicht) versuche ich es mal hier mit einer Folgefrage:
Bekomme ich von der comdirect in der zu beantragenden Verlustbescheinigung die gegenwertlose Ausbuchung aufgeführt (auch wenn der Verlust nicht Verlustverrechnungssalden auf Bankebene einfließen darf)?
Ich frage mich nämlich, wie ich dem FA diesen Verlust anzeigen soll.
Danke und schönes Wochenende.
Grüße,
me&myself&I
am 13.11.2021 15:10
Herzlich willkommen in dieser Community!
In der Verlustbescheinigung der Bank stehen nur solche Verluste, die die Bank für die "Steuerverprobung" berücksichtigen durfte, also keine Verluste, die Du nur in der Steuererklärung und nicht auf Bankebene geltend machen kannst.
Deinem Finanzamt gegenüber weist Du den Verlust nach, indem Du den Kaufbeleg und auch den Beleg über die "wertlose Ausbuchung" vorlegst.
Viele Grüße aus einem regnerisch-trüben München
nmh
am 13.11.2021 15:18
Super. Vielen Dank.