Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen

16 ANTWORTEN

NR
Experte ★★★
664 Beiträge

Hallo @SMT_Erik , ich häng mich noch mal hintendran: Sehe ich das dagegen richtig, dass 2020 und auch noch zur Zeit, ausgeknockte Zertifikate, die einen Restwert von 0,001€ aufweisen, ausgebucht, und in den Sonstige Verlusttopf eingetragen werden?

Thorsten_
Legende
3.811 Beiträge

Besten Dank.

 


@SMT_Erik  schrieb:

"... Hierzu werden diese Verluste separat in der Jahressteuerbescheinigung – erstmals ab Steuerjahr 2021 - ausgewiesen."


Das würde dann durchaus das wertlose Ausbuchen "attraktiv" machen.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @NR,

 

in 2020 wurden die Verluste, die anrechenbar waren, in die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe eingebucht. Für 2021 gilt das für Zertifikate mit Restwertzahlung in der Regel auch noch. Im Zweifel muss man dies aber anhand der WKN prüfen.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

huhuhu
Legende
7.324 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

 

 

in 2020 wurden die Verluste, die anrechenbar waren, in die jeweiligen Verlustverrechnugnstöpfe eingebucht.

@SMT_Jan-Ove 

 

Hallo Jan-Ove

...es wäre nur schön, wenn man diese auch sehen könnte 😄

aber der liebe Chris meinte ja ende April 😉

 

Schönen Abend

und

 

Beste Grüße

P.


 

memyselfi

Hallo@SMT_Erik

Vielen Dank, dein Zitat war die klarste Antwort für meine persönliche Fragestellung.

 

Da ich aber heute 2x bei der Hotline angerufen und widersprüchliche Antworten bekommen (gegenwertlosen Ausbuchung mit Aktiengewinnen verrechenbar bzw. nicht) versuche ich es mal hier mit einer Folgefrage:

Bekomme ich von der comdirect in der zu beantragenden Verlustbescheinigung die gegenwertlose Ausbuchung aufgeführt (auch wenn der Verlust nicht Verlustverrechnungssalden auf Bankebene einfließen darf)?
Ich frage mich nämlich, wie ich dem FA diesen Verlust anzeigen soll.

Danke und schönes Wochenende.

 

Grüße,

me&myself&I

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@memyselfi 

 

Herzlich willkommen  in dieser Community!

 

In der Verlustbescheinigung der Bank stehen nur solche Verluste, die die Bank für die "Steuerverprobung" berücksichtigen durfte, also keine Verluste, die Du nur in der Steuererklärung und nicht auf Bankebene geltend machen kannst.

 

Deinem Finanzamt gegenüber weist Du den Verlust nach, indem Du den Kaufbeleg und auch den Beleg über die "wertlose Ausbuchung" vorlegst.

 

Viele Grüße aus einem regnerisch-trüben München

 

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

memyselfi
Autor
2 Beiträge

Super. Vielen Dank.