- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 02.12.2022 14:55
Hallo,
Mein Deutsch ist nicht gut. Bitte Entschuldigung Sie mich.
Ich brauche Ihre Unterstützung, um zu verstehen, wie wir am besten mit unserer Steuersituation umgehen. Ich und meine Frau haben Depots bei verschiedenen Banken. Ich habe Verluste auf meinem Konto. Auf dem Konto meiner Frau haben wir jedoch mehr Gewinne.
Um meine Verluste mit dem Gewinn meiner Frau zu verrechnen, beabsichtige ich bei meiner Bank die Ausstellung einer Verlustbescheinigung zu beantragen. Meine Frau will nächstes Jahr einen normalen Steuerbescheid von ihrer Bank bekommen. Wenn wir nächstes Jahr unsere Steuererklärung abgeben, werde ich dies mit meiner Steuererklärung angeben.
Ist der obige Prozess korrekt oder müssen wir uns um etwas anderes kümmern?
Wir haben beide unseren Banken einen unabhängigen Freistellungsauftrag für jeweils 801 Euro erteilt.
vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
- Labels:
-
Aktien

02.12.2022 17:31 - bearbeitet 02.12.2022 17:37
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
02.12.2022 17:31 - bearbeitet 02.12.2022 17:37
Hallo @Shree
nur das ich das jetzt richtig verstanden habe!
Ihr habt keinen gemeinsamen Freistellungsantrag?
In diesem Fall ist mein aktueller Stand, das nach derzeitiger Rechtslage kein Ausgleich der Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet wird (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG).
Ich bin aber der Meinung, dass ich zu dem Thema schon einmal etwas gelesen hatte und für das Jahr 2022 sogar eine Änderung erfolgen sollte.
Sorry, weiter kann ich dir da leider auch nicht helfen!
Grüße
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
02.12.2022 21:32 - bearbeitet 02.12.2022 22:16
Hallo @Shree ,
der von dir beschriebene Prozess ist genau richtig. Nur um sicher zu stellen, dass ich alles richtig verstanden habe, wiederhole ich noch einmal:
1) Du beantragst bis spätestens zum 15.12.21 eine Verlustbescheinigung deiner Bank für das Jahr 2021. Diese wirst du im Frühjahr von deiner Bank bekommen.
2) Deine Frau bekommt - vermutlich ohne Aufforderung - eine Steuerbescheinigung ihrer Bank, auf der ihre Gewinne 2021 bescheinigt werden.
3) Beides reichst du zusammen mit eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt ein. Der Einkommensteuererklärung fügst du eine Anlage KAP bei. Die Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet.
Zum Thema Freistellungsauftrag:
Für das oben genannte Prozedere ist es nicht (!) schädlich, wenn ihr getrennte Freistellungsaufträge über jeweils 801 Euro eingereicht habt.
Allerdings ist ist es bei Ehepaaren grundsätzlich vorgesehen, dass ihr gemeinsame Freistellungsaufträge einreicht. Gerne könnt ihr weiter aufteilen zB:
Bank A
Max und Erika Mustermann (gemeinsam)
801 Euro
Bank B
Max und Erika Mustermann (gemeinsam)
801 Euro
Aber wie gesagt: das eilt nicht.
Übrigens: Ab 2023 steigt der Betrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro an. Das wurde heute vom Bundestag beschlossen.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Lukas
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 02.12.2022 22:09
@Fix1 schrieb:
3) Beides reichst du zusammen mit eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt ein. Der Einkommensteuererklärung fügst du eine Anlage KAP bei.
Das ist das Schlüsselwort. Getrennte Freistellungsaufträge sind typisch für den Fall, daß eine getrennte Veranlagung angestrebt wird.
Die Verrechnung setzt aber voraus, daß beide Partner zusammen veranlagt werden.
02.12.2022 22:11 - bearbeitet 02.12.2022 23:03
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
02.12.2022 22:11 - bearbeitet 02.12.2022 23:03
Getrennte Freistellungsaufträge verhindern definitiv keineswegs eine gemeinsame Veranlagung! Das ist völlig unproblematisch.
Im Übrigen sieht man auf einer Steuerbescheinigung auch gar nicht, ob Kapitalerträge wegen eines gemeinsamen oder eines getrennten Freistellungsauftrags steuerfrei gestellt worden sind.
Dort steht nur (beispielsweise)
Kapitalerträge 1.001 Euro
Davon freigestellt wegen eines FSA 801
Steuern 50 Euro
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 02.12.2022 23:36
Hallo Lukas,
vielen Dank für deine detailierte Antwort. Du hast alles richtig verstanden und ich werde genauso machen wie du gesagt hast.
Ich habe noch eine Depot. Ich habe Gewinne auch in diese Depot aber ich wollte diese Depot nicht für Verlustverrechnung nutzen. Muss ich bei Steuererklärung die Steuerbescheinigung von diese Depot auch einreichen oder nicht ?
Viele Grüße
Shree
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 03.12.2022 00:01
@Fix1 schrieb:Getrennte Freistellungsaufträge verhindern definitiv keineswegs eine gemeinsame Veranlagung! Das ist völlig unproblematisch.
Ich habe nie etwas anderes behauptet...
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 03.12.2022 00:05
Wenn du deine Kapitalerträge erklärst dann muß das auch vollständig sein.
Also von allen Banken.
Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen Verluste vortragen zu lassen und Gewinne zu verheimlichen bei denen der Freibetrag genutzt wurde. 🙂
Denke nicht mal dran.

- WICHTIGES Feature: *sofortige* Gewinn/Verlustverrechnung bzw. Settlement (T+0) für WP-Orders in Anregungen
- Unterjährige Steuererstattung dank Depotübertrag? in Wertpapiere & Anlage
- CFD Handel - Geschäftspolitik in CFD
- Verlustverrechnung nach der Entscheidung des Bundesrates (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) in Anregungen
- Altersvorsorge Depot in Vorsorge & Finanzierung