abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlustverrechnung zwischen Ehepaar

Shree
Autor ★
6 Beiträge

Hallo, 

 

Mein Deutsch ist nicht gut. Bitte Entschuldigung Sie mich.

 

Ich brauche Ihre Unterstützung, um zu verstehen, wie wir am besten mit unserer Steuersituation umgehen. Ich und meine Frau haben Depots bei verschiedenen Banken. Ich habe Verluste auf meinem Konto. Auf dem Konto meiner Frau haben wir jedoch mehr Gewinne.

 

Um meine Verluste mit dem Gewinn meiner Frau zu verrechnen, beabsichtige ich bei meiner Bank die Ausstellung einer Verlustbescheinigung zu beantragen. Meine Frau will nächstes Jahr einen normalen Steuerbescheid von ihrer Bank bekommen. Wenn wir nächstes Jahr unsere Steuererklärung abgeben, werde ich dies mit meiner Steuererklärung angeben.

 

Ist der obige Prozess korrekt oder müssen wir uns um etwas anderes kümmern?

 

Wir haben beide unseren Banken einen unabhängigen Freistellungsauftrag für jeweils 801 Euro erteilt.

 

vielen Dank im Voraus!

 

 

7 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Shree 

 

nur das ich das jetzt richtig verstanden habe!

 

Ihr habt keinen gemeinsamen Freistellungsantrag?

In diesem Fall ist mein aktueller Stand, das nach derzeitiger Rechtslage kein Ausgleich der Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet wird (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG). 

 

Ich bin aber der Meinung, dass ich zu dem Thema schon einmal etwas gelesen hatte und für das Jahr 2022 sogar eine Änderung erfolgen sollte.

Sorry, weiter kann ich dir da leider auch nicht helfen!

 

Grüße

 

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

Hallo @Shree ,

 

der von dir beschriebene Prozess ist genau richtig. Nur um sicher zu stellen, dass ich alles richtig verstanden habe, wiederhole ich noch einmal:

 

1) Du beantragst bis spätestens zum 15.12.21 eine Verlustbescheinigung deiner Bank für das Jahr 2021. Diese wirst du im Frühjahr von deiner Bank bekommen.

 

2) Deine Frau bekommt - vermutlich ohne Aufforderung - eine Steuerbescheinigung ihrer Bank, auf der ihre Gewinne 2021 bescheinigt werden.

 

3) Beides reichst du zusammen mit eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt ein. Der Einkommensteuererklärung fügst du eine Anlage KAP bei. Die Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet.

 

Zum Thema Freistellungsauftrag:

 

Für das oben genannte Prozedere ist es nicht (!) schädlich, wenn ihr getrennte Freistellungsaufträge über jeweils 801 Euro eingereicht habt. 

 

Allerdings ist ist es bei Ehepaaren grundsätzlich vorgesehen, dass ihr gemeinsame Freistellungsaufträge einreicht. Gerne könnt ihr weiter aufteilen zB:

 

Bank A

Max und Erika Mustermann (gemeinsam)

801 Euro

 

Bank B

Max und Erika Mustermann (gemeinsam)

801 Euro

 

Aber wie gesagt: das eilt nicht.

 

Übrigens: Ab 2023 steigt der Betrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro an. Das wurde heute vom Bundestag beschlossen.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen

 

Lukas

 

 

 

 

 

dg2210
Legende
6.915 Beiträge

@Fix1  schrieb:

 

 

3) Beides reichst du zusammen mit eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt ein. Der Einkommensteuererklärung fügst du eine Anlage KAP bei. 

 

 


Das ist das Schlüsselwort. Getrennte Freistellungsaufträge sind typisch für den Fall, daß eine getrennte Veranlagung angestrebt wird.

Die Verrechnung setzt aber voraus, daß beide Partner zusammen veranlagt werden.

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

Getrennte Freistellungsaufträge verhindern definitiv keineswegs eine gemeinsame Veranlagung! Das ist völlig unproblematisch.

 

Im Übrigen sieht man auf einer Steuerbescheinigung auch gar nicht, ob Kapitalerträge wegen eines gemeinsamen oder eines getrennten Freistellungsauftrags steuerfrei gestellt worden sind.

 

Dort steht nur (beispielsweise)

 

Kapitalerträge 1.001 Euro

Davon freigestellt wegen eines FSA 801

Steuern 50 Euro

 

 

Shree
Autor ★
6 Beiträge

Hallo Lukas,

 

vielen Dank für deine detailierte Antwort. Du hast alles richtig verstanden und ich werde genauso machen wie du gesagt hast. 

Ich habe noch eine Depot. Ich habe Gewinne auch in diese Depot aber ich wollte diese Depot nicht für Verlustverrechnung nutzen. Muss ich bei Steuererklärung die Steuerbescheinigung von diese Depot auch einreichen oder nicht ? 

Viele Grüße 

Shree

dg2210
Legende
6.915 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Getrennte Freistellungsaufträge verhindern definitiv keineswegs eine gemeinsame Veranlagung! Das ist völlig unproblematisch.

 


Ich habe nie etwas anderes behauptet...

Silver_Wolf
Legende
4.598 Beiträge

Wenn du deine Kapitalerträge erklärst dann muß das auch vollständig sein.

Also von allen Banken.

 

Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen Verluste vortragen zu lassen und Gewinne zu verheimlichen bei denen der Freibetrag genutzt wurde.  🙂

Denke nicht mal dran.