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Verlustverrechnung bei Indexzertifikaten

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

Hallo zusammen,

 

habe bei dem Indexzertifikat von Wikifolio LS9UAF die "Reißleine" gezogen und mit Verlust 😥 verkauft. Kann dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden bzw. mit evtl. Gewinnen verrechnet werden?

 

Grüße aus IN

Helho

 

 

17 ANTWORTEN

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

 

Guten Morgen CurtisNewton,

danke für die Info - da habe ich jetzt wohl die Reißleine zu spät gezogen😠 und muss den Totalverlust, wie von dir schon bemerkt, bei der nächsten Steuererklärung selbst gelten machen - ärgerlich.

 

Es ist aber schon richtig, dass ich den Verlust mit allen Gewinnen aus  dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Fonds verrechnen kann?

 

Grüße aus IN

Helho

CurtisNewton
Legende
3.864 Beiträge

@helho  schrieb:

 

Es ist aber schon richtig, dass ich den Verlust mit allen Gewinnen aus  dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Fonds verrechnen kann?

 


Ja, richtig. 

Eine Einschränkung gibt es nur in der umgekehrten Richtung, Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Verluste aus Zertifikaten ("Topf Sonstige") können mit allen Gewinnen verrechnet werden die in den Geltungsbereich der Kapitalertragssteuer fallen. Deswegen werden sie manchmal auch etwas spöttisch als "gute Verluste" bezeichnet.

 

Ein kleiner Fallstrick ist noch bei Zertifikaten auf Gold (z.B. Xetra Gold) oder Crypto mit physikalischer Lieferung, die werden gar nicht über  Kapitalertragssteuer sondern als Privatverkauf mit Einkommenssteuer abgewickelt, aber darum geht es in deinem Fall ja nicht.

 

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Krügerrand

@CurtisNewton  schrieb:

(...) Crypto mit physikalischer Lieferung (...)

🤔

Aber ich weiß natürlich was du meinst 😉

 

Handelt es sich wirklich um einen Totalverlust, wenn nach Gebühren nichts mehr gutgeschrieben werden kann? Ist zwar logisch und einleuchtend, aber ich dachte das wären tatsächlich nur die wertlos ausgebuchten, bzw die wertlos fällig gewordenen Wertpapiere.

Silver_Wolf
Legende
4.628 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

😉

Handelt es sich wirklich um einen Totalverlust, wenn nach Gebühren nichts mehr gutgeschrieben werden kann? Ist zwar logisch und einleuchtend, aber ich dachte das wären tatsächlich nur die wertlos ausgebuchten, bzw die wertlos fällig gewordenen Wertpapiere.


Das ist wirtschaftlich eben ein Totalverlust.

Damit hat sich die Finanzverwaltung gegen den Trick der Emittenten gewehrt noch einen Restwert von 0,001 EUR auszuzahlen.

Da die Banken natürlich zu gierig sind um in so einem Fall auf Gebühren zu verzichten hilft das eben nicht mehr.

Dazu gibt es auch schon Gerichtsurteile die ich jetzt nicht suche.

 

Deshalb verkauft man nicht an den Emittenten sondern an einen Freund per Depotübertrag.  🙂

Der ist kostenlos und dann wird der Verlust sofort verrechnet.

Natürlich nur bei Banken die keine erfundenen fremde Kosten berechnen.  😞

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@Krügerrand  schrieb:🖕


 

Deshalb verkauft man nicht an den Emittenten sondern an einen Freund per Depotübertrag.  🙂

Der ist kostenlos und dann wird der Verlust sofort verrechnet.

Natürlich nur bei Banken die keine erfundenen fremde Kosten berechnen.  😞


Um darauf zu kommen und auch noch zu bewerkstelligen muss man schon ein "richtiger Fuchs" sein - Hut ab👍

 

Ich muss jetzt halt den Weg über die Steuererklärung gehen - ist aber jetzt noch weit hin

 

Grüße aus IN

Fabo
Autor
5 Beiträge

Dazu kann ich auch den diesen Artikel empfehlen: KO-Produkte und Steuern: Was man beachten muss | stock3

 

Der Autor untersucht detailliert die Frage: Wann ist ein KO-Ereignis ein steuerlicher Totalverlust?

In dem Zusammenhang hat er eine ausführliche Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium (BMF) erhalten.

 

Auch noch als Hinweis:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss vom 05.12.2023 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung (20.000 €) bei Termingeschäften geäußert. Das Thema liegt durch einen ähnlichen Fall als Revisionsverfahren dem Bundesfinanzhof (BFH) vor. Es könnte zu einer Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht kommen.

https://stock3.com/news/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-anders-8478516

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

 

 

Silver_Wolf
Legende
4.628 Beiträge

Solche Verfahren liegen dann gerne mal 10 Jahre bei den Gerichten herum.

Also viel Sapß damit.

Fabo
Autor
5 Beiträge

Kann manchmal auch schneller gehen.

 

Falls es wen interessiert, den aktuellen Stand zur Verlustverrechnungsbeschränkung & anhängigen Klagen kann man hier verfolgen:

https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage

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