am 29.02.2024 09:31
Hallo zusammen,
habe bei dem Indexzertifikat von Wikifolio LS9UAF die "Reißleine" gezogen und mit Verlust 😥 verkauft. Kann dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden bzw. mit evtl. Gewinnen verrechnet werden?
Grüße aus IN
Helho
am 01.03.2024 09:10
Guten Morgen CurtisNewton,
danke für die Info - da habe ich jetzt wohl die Reißleine zu spät gezogen😠 und muss den Totalverlust, wie von dir schon bemerkt, bei der nächsten Steuererklärung selbst gelten machen - ärgerlich.
Es ist aber schon richtig, dass ich den Verlust mit allen Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Fonds verrechnen kann?
Grüße aus IN
Helho
01.03.2024 10:37 - bearbeitet 01.03.2024 10:38
01.03.2024 10:37 - bearbeitet 01.03.2024 10:38
@helho schrieb:
Es ist aber schon richtig, dass ich den Verlust mit allen Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Fonds verrechnen kann?
Ja, richtig.
Eine Einschränkung gibt es nur in der umgekehrten Richtung, Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Verluste aus Zertifikaten ("Topf Sonstige") können mit allen Gewinnen verrechnet werden die in den Geltungsbereich der Kapitalertragssteuer fallen. Deswegen werden sie manchmal auch etwas spöttisch als "gute Verluste" bezeichnet.
Ein kleiner Fallstrick ist noch bei Zertifikaten auf Gold (z.B. Xetra Gold) oder Crypto mit physikalischer Lieferung, die werden gar nicht über Kapitalertragssteuer sondern als Privatverkauf mit Einkommenssteuer abgewickelt, aber darum geht es in deinem Fall ja nicht.
am 01.03.2024 15:37
@CurtisNewton schrieb:
(...) Crypto mit physikalischer Lieferung (...)
🤔
Aber ich weiß natürlich was du meinst 😉
Handelt es sich wirklich um einen Totalverlust, wenn nach Gebühren nichts mehr gutgeschrieben werden kann? Ist zwar logisch und einleuchtend, aber ich dachte das wären tatsächlich nur die wertlos ausgebuchten, bzw die wertlos fällig gewordenen Wertpapiere.
am 01.03.2024 15:54
@Krügerrand schrieb:
😉Handelt es sich wirklich um einen Totalverlust, wenn nach Gebühren nichts mehr gutgeschrieben werden kann? Ist zwar logisch und einleuchtend, aber ich dachte das wären tatsächlich nur die wertlos ausgebuchten, bzw die wertlos fällig gewordenen Wertpapiere.
Das ist wirtschaftlich eben ein Totalverlust.
Damit hat sich die Finanzverwaltung gegen den Trick der Emittenten gewehrt noch einen Restwert von 0,001 EUR auszuzahlen.
Da die Banken natürlich zu gierig sind um in so einem Fall auf Gebühren zu verzichten hilft das eben nicht mehr.
Dazu gibt es auch schon Gerichtsurteile die ich jetzt nicht suche.
Deshalb verkauft man nicht an den Emittenten sondern an einen Freund per Depotübertrag. 🙂
Der ist kostenlos und dann wird der Verlust sofort verrechnet.
Natürlich nur bei Banken die keine erfundenen fremde Kosten berechnen. 😞
am 01.03.2024 18:45
@Silver_Wolf schrieb:
@Krügerrand schrieb:🖕
Deshalb verkauft man nicht an den Emittenten sondern an einen Freund per Depotübertrag. 🙂
Der ist kostenlos und dann wird der Verlust sofort verrechnet.
Natürlich nur bei Banken die keine erfundenen fremde Kosten berechnen. 😞
Um darauf zu kommen und auch noch zu bewerkstelligen muss man schon ein "richtiger Fuchs" sein - Hut ab👍
Ich muss jetzt halt den Weg über die Steuererklärung gehen - ist aber jetzt noch weit hin
Grüße aus IN